Liebes Forum,
bei meiner großen Tochter steht das Thema Zahnspange an. Noch gibt es keinen Kosten- und Heilplan. Macht es Sinn einen Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Versichert ist sie bei der HUK mit Beilhilfeergänzungstarif. Viele Grüße
Beihilfe Zahnzusatzversicherung
Moderator: Moderatoren
Re: Beihilfe Zahnzusatzversicherung
Wenn deine Tochter Privatversichert ist und Beihilfe bekommt, kann sie keine Zahnzusatzversicherung abschließen. 99,9% aller Zusatzversicherungen sind nur für gesetzlich Versicherte.
Re: Beihilfe Zahnzusatzversicherung
Zu dieser Thematik hatte ich ja bereits woanders geantwortet. Aber um auf den letzten Beitrag von Roderick zurück zu kommen - für andere Interessierte. Die Zahnzusatzversicherung ist ja in der Regel der Beihilfeergänzungstarif und es gibt, meines Wissens nach, wohl nur einen Krankenversicherer in Bayern (das ist der 0,1% Satz) der wohl auch eine Zahnzusatzversicherung für Privatversicherte (auch Beihilfe) anbietet. Mit dem Suchbegriff "DentOptimal" kommt man in der Regel via Suchmaschine dahin. Keine Gewähr natürlich.
Allerdings bezieht sich das Angebot nur auf Zahnersatz. Zahnspangen sind hier nicht mit abgedeckt.
Wie aber schon angesprochen, jedoch im Beihilfergänzungstarif der HUK sollte "Zahnspangen" ja gegebenenfalls unter den Begriff "funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen" fallen. Am besten dort direkt dort nachfragen, dann kriegt man in der Regel auch eine passende Antwort - natürlich sofern der jeweilige Sachbearbeiter was von seiner Arbeit versteht - das gilt für alle Krankenversicherer.
Allerdings bezieht sich das Angebot nur auf Zahnersatz. Zahnspangen sind hier nicht mit abgedeckt.
Wie aber schon angesprochen, jedoch im Beihilfergänzungstarif der HUK sollte "Zahnspangen" ja gegebenenfalls unter den Begriff "funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen" fallen. Am besten dort direkt dort nachfragen, dann kriegt man in der Regel auch eine passende Antwort - natürlich sofern der jeweilige Sachbearbeiter was von seiner Arbeit versteht - das gilt für alle Krankenversicherer.

