Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

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mroe2016
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von mroe2016 »

AndyO hat geschrieben: 13. Sep 2025, 08:42
mroe2016 hat geschrieben: 12. Sep 2025, 20:54 @AndyO :
Es gibt keinen "MINIMALEN Freibetrag des Hinzuverdienstes" , es gibt für jeden einen ganz individuelle Grenze des Hinzuverdienstes die man sich von der BAnsTPT ausrechnen lassen kann (war mir anfangs auch nicht bekannt). Ist eine komplizierte Rechnung und es gibt auch einen mgl. Mindesthinzuverdienst der abzugsfrei bleibt. Bei mir sind das ca 1100 Euro ohne das die Pension gekürzt wird ! Ich hab mir das damals mal ausrechnen lassen.
Es gibt sehr wohl einen MINIMALEN Freibetrag. Der wird kontinuierlich an die Minijobgrenze angepasst. Genaugenommen kommt noch der Werbungskostenfreibetrag dazu. Über Daumen reicht zu wissen: Minijob ist NIE pensionsschädlich. Der Höchstwert unterliegt einer komplizierten Berechnung von der hier keine Rede war, da 98% es bei einem Minijob belassen.

Rorbert001 hat geschrieben: 12. Sep 2025, 21:12 Hinzuverdienst für Pensionäre mit Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung
Striktere Regeln für den Hinzuverdienst gelten für Pensionierte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit oder durch einen Antrag auf Schwerbehinderung frühzeitig in den Ruhestand versetzt wurden. Hier wird der Betrag der Höchstversorgung als Höchstgrenze herangezogen: Dieser entspricht 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, aus der sich die Pension berechnet. Anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfen sich diese Beamten jedoch jeden Monat mindestens 525 €.
Auch hier wieder der alte Freibetrag für den Minijob. Hier ist das schön erklärt:

https://www.selbstaendig-im-handwerk.de ... 3-Euro-Job
@AndyO:
Oben wurde geschrieben das ALLES von der Pension abgezogen wird - das ist falsch !
Dann wurde geschrieben das man NUR auf MiniJob Basis hinzuverdienen darf - das ist ebenfalls falsch !
Die Überschrift aus deinem Artikel enthält : Hinzuverdienst für Pensionäre mit Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung
Hier ging es aber um den ER und nicht um DU oder Schwerbehinderung, da gelten natürlich andere Grenzen.
Für alle anderen mit ER oder VR gelten individuelle Grenzen die man sich berechnen lassen kann, so wie es zeerookah schön geschrieben hat.
Ich hab das für mich pers. so berechnen lassen und so ist es nun mal.
Und was die Website www.selbstaendig-im-handwerk.de erklärt ist mir egal , interressant ist das was die BAnst PT und das BeamVG sagt.
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von AndyO »

mroe2016 hat geschrieben: 13. Sep 2025, 10:00
AndyO hat geschrieben: 13. Sep 2025, 08:42
mroe2016 hat geschrieben: 12. Sep 2025, 20:54 @AndyO :
Es gibt keinen "MINIMALEN Freibetrag des Hinzuverdienstes" , es gibt für jeden einen ganz individuelle Grenze des Hinzuverdienstes die man sich von der BAnsTPT ausrechnen lassen kann (war mir anfangs auch nicht bekannt). Ist eine komplizierte Rechnung und es gibt auch einen mgl. Mindesthinzuverdienst der abzugsfrei bleibt. Bei mir sind das ca 1100 Euro ohne das die Pension gekürzt wird ! Ich hab mir das damals mal ausrechnen lassen.
Es gibt sehr wohl einen MINIMALEN Freibetrag. Der wird kontinuierlich an die Minijobgrenze angepasst. Genaugenommen kommt noch der Werbungskostenfreibetrag dazu. Über Daumen reicht zu wissen: Minijob ist NIE pensionsschädlich. Der Höchstwert unterliegt einer komplizierten Berechnung von der hier keine Rede war, da 98% es bei einem Minijob belassen.

Rorbert001 hat geschrieben: 12. Sep 2025, 21:12 Hinzuverdienst für Pensionäre mit Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung
Striktere Regeln für den Hinzuverdienst gelten für Pensionierte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit oder durch einen Antrag auf Schwerbehinderung frühzeitig in den Ruhestand versetzt wurden. Hier wird der Betrag der Höchstversorgung als Höchstgrenze herangezogen: Dieser entspricht 71,75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, aus der sich die Pension berechnet. Anrechnungsfrei hinzuverdienen dürfen sich diese Beamten jedoch jeden Monat mindestens 525 €.
Auch hier wieder der alte Freibetrag für den Minijob. Hier ist das schön erklärt:

https://www.selbstaendig-im-handwerk.de ... 3-Euro-Job
@AndyO:
Oben wurde geschrieben das ALLES von der Pension abgezogen wird - das ist falsch !
Dann wurde geschrieben das man NUR auf MiniJob Basis hinzuverdienen darf - das ist ebenfalls falsch !
Die Überschrift aus deinem Artikel enthält : Hinzuverdienst für Pensionäre mit Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung
Hier ging es aber um den ER und nicht um DU oder Schwerbehinderung, da gelten natürlich andere Grenzen.
Für alle anderen mit ER oder VR gelten individuelle Grenzen die man sich berechnen lassen kann, so wie es zeerookah schön geschrieben hat.
Ich hab das für mich pers. so berechnen lassen und so ist es nun mal.
Und was die Website www.selbstaendig-im-handwerk.de erklärt ist mir egal , interressant ist das was die BAnst PT und das BeamVG sagt.
Es wurde viel geschrieben. Es gibt davon unabhängig einige Gründe warum es sinnvoll ist es bei einem Minijob zu belassen was die große Mehrheit auch so handhabt. Wenn ich zitiert werden und man behauptet es gäbe keinen MINIMALEN Freibetrag ist das falsch. Der minimale Freibetrag wird dynamisch mit dem Mindestlohn angepasst was im Besoldungsrecht nachgezogen wird. Aus deinem "egal" werden dann plus/minus ein paar Monate die entsprechenden Fakten. Also was sollen solche Statements?
Alfons
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von Alfons »

@AndyO:
Oben wurde geschrieben das ALLES von der Pension abgezogen wird - das ist falsch !
Dann wurde geschrieben das man NUR auf MiniJob Basis hinzuverdienen darf - das ist ebenfalls falsch !
Die Überschrift aus deinem Artikel enthält : Hinzuverdienst für Pensionäre mit Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung
Hier ging es aber um den ER und nicht um DU oder Schwerbehinderung, da gelten natürlich andere Grenzen.
Für alle anderen mit ER oder VR gelten individuelle Grenzen die man sich berechnen lassen kann, so wie es zeerookah schön geschrieben hat.
Ich hab das für mich pers. so berechnen lassen und so ist es nun mal.
Und was die Website www.selbstaendig-im-handwerk.de erklärt ist mir egal , interressant ist das was die BAnst PT und das BeamVG sagt.
[/quote]

Ich kann nur raten aufzupassen

Angerechnet werden zu 100 Prozent :
von öffentlich rechtlichen Arbeitgebern
von Tätigkeiten die einen Bezug zur bisherigen Tätigkeit darstellen, also mit Bezug zu Telekommunikation und IT

Minijobs sind immer möglich, auch als aktiver Beamter.

Jobs außerhalb von Niedriglohn Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Wer will das ?
AndyO
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?

Beitrag von AndyO »

Alfons hat geschrieben: 13. Sep 2025, 11:46 @AndyO
Minijobs sind immer möglich, auch als aktiver Beamter.

Jobs außerhalb von Niedriglohn Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Wer will das ?
So ist es. Minijob sogar besoldungs-/pensionsunschädlich. Selbst das Konkurenzverbot ist gefallen. Teilzeitbeschäftigte kann der Minijob verweigert werden wenn die Stundenzahl in keinem Verhältnis zur Haupttätigkeit steht. Ebenso bei hohen Krankenständen oder Teildienstfähigkeit. Das sind dann aber individuelle Betrachtungen.
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