Teildienstunfähigkeit - wie hoch?

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unaufmerksam
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Teildienstunfähigkeit - wie hoch?

Beitrag von unaufmerksam »

Hallo liebe Community,

ich hätte eine vermutlich etwas ungewöhnliche Frage zum Thema Teildienstunfähigkeit. Wenn ich es richtig sehe ist ja alles zwischen 50 und 99 Prozent Fähigkeit zu arbeiten Teildienstunfähigkeit. Habt ihr Erfahrung was so beschieden wird? Eher 50 oder eher 75 Prozent? Und kann man hier auch über die Verteilung auf die Tage sprechen? Ich könnte mir zum Beispiel nicht vorstellen jeden Tag 5 Stunden zu arbeiten. Da würde ich lieber drei Tage 8 Stunden z.B. arbeiten.

Und noch eine weitere Frage. Wird das nachkontrolliert nach zwei Jahren? Oder sind die Arbeitgeber froh, dass Ruhe ist und bleiben bei der Bewertung?

Über Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar.
Grillmeister
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Re: Teildienstunfähigkeit - wie hoch?

Beitrag von Grillmeister »

Hallo unaufmerksam,

als derzeit teildienstfähiger Beamter (30 Std./Woche) kann ich dir sagen, wie es bei mir war:

In der amtsärztlichen Untersuchung wurde sich mein Krankheitsbild angeschaut und mit mir über die Beschwerden gesprochen, auch wie häufig und wann diese auftreten. Dann wurde ich gefragt, ob ich mir bei einer geringeren Stundenzahl eine Veränderung vorstellen kann. Letztendlich sollte es dann auf eine Teildienstfähigkeit hinauslaufen, da eine Aussicht auf Besserung besteht und eine stundenmäßige Entlastung sinnvoll war. Von der genauen Stundenzahl wurde nicht einfach über meinen Kopf hinweg entschieden, sondern ich mit eingebunden. Die einzige Vorgabe war, dass mindestens 50% herauskommen muss. Ich konnte mir die 75% vorstellen und dies wurde dann auch amtsärztlich empfohlen und vom Dienstherrn (zeitlich befristet) umgesetzt.

Eine zeitliche Empfehlung für den Dienst (z.B. Maximal x Stunden pro Tag oder mittwochs dienstfrei etc.) kann vom Amtsarzt in das Gutachten mit aufgenommen werden.

Die Teildienstfähigkeit wurde bei mir befristet festgestellt. Ob diese auch dauerhaft festgestellt werden kann, weiß ich nicht. Ziel ist immer darauf hinzuwirken,die vollständige Dienstfähigkeit zu erreichen. Dieses Hinwirken fordert mein Dienstherr auch aktiv von mir ein (siehe anderes Thema hier im Forum). Zumindest lässt er mich daher nicht einfach "in Ruhe". Mag vielleicht auch daran liegen,dass es in meinem Bundesland Niedersachsen einen Teildienstfähigkeit - Zuschlag von 50% der entgangenen Dienstbezüge gibt.......
unaufmerksam
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Re: Teildienstunfähigkeit - wie hoch?

Beitrag von unaufmerksam »

Hallo Grillmeister,

ganz lieben Dank für deine ausführliche Antwort!

Nur ein paar kurze Nachfragen hierzu.
Darf ich fragen für wie lange dies befristet wurde? Und heißt das, dass du dann wieder dem Amtsarzt vorstellig wirst oder du dann quasi ohne erneute Prüfung wieder "Vollzeit" arbeitest?
Und wie lange hat es gedauert von der (eventuell) dauerhaften oder wiederholten Erkrankung bis zur Entscheidung, dass du teildienstunfähig bist?

Vielen Dank schon mal!

Viele Grüße
Allium
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Re: Teildienstunfähigkeit - wie hoch?

Beitrag von Allium »

Grillmeister hat geschrieben: 7. Sep 2025, 18:23 Hallo unaufmerksam,

als derzeit teildienstfähiger Beamter (30 Std./Woche) kann ich dir sagen, wie es bei mir war:

In der amtsärztlichen Untersuchung wurde sich mein Krankheitsbild angeschaut und mit mir über die Beschwerden gesprochen, auch wie häufig und wann diese auftreten. Dann wurde ich gefragt, ob ich mir bei einer geringeren Stundenzahl eine Veränderung vorstellen kann. Letztendlich sollte es dann auf eine Teildienstfähigkeit hinauslaufen, da eine Aussicht auf Besserung besteht und eine stundenmäßige Entlastung sinnvoll war. Von der genauen Stundenzahl wurde nicht einfach über meinen Kopf hinweg entschieden, sondern ich mit eingebunden. Die einzige Vorgabe war, dass mindestens 50% herauskommen muss. Ich konnte mir die 75% vorstellen und dies wurde dann auch amtsärztlich empfohlen und vom Dienstherrn (zeitlich befristet) umgesetzt.

Eine zeitliche Empfehlung für den Dienst (z.B. Maximal x Stunden pro Tag oder mittwochs dienstfrei etc.) kann vom Amtsarzt in das Gutachten mit aufgenommen werden.

Die Teildienstfähigkeit wurde bei mir befristet festgestellt. Ob diese auch dauerhaft festgestellt werden kann, weiß ich nicht. Ziel ist immer darauf hinzuwirken,die vollständige Dienstfähigkeit zu erreichen. Dieses Hinwirken fordert mein Dienstherr auch aktiv von mir ein (siehe anderes Thema hier im Forum). Zumindest lässt er mich daher nicht einfach "in Ruhe". Mag vielleicht auch daran liegen,dass es in meinem Bundesland Niedersachsen einen Teildienstfähigkeit - Zuschlag von 50% der entgangenen Dienstbezüge gibt.......
und wie läuft es mit der PKV und Beihilfe?
Grillmeister
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Re: Teildienstunfähigkeit - wie hoch?

Beitrag von Grillmeister »

unaufmerksam hat geschrieben: 8. Sep 2025, 06:37 Hallo Grillmeister,

ganz lieben Dank für deine ausführliche Antwort!

Nur ein paar kurze Nachfragen hierzu.
Darf ich fragen für wie lange dies befristet wurde? Und heißt das, dass du dann wieder dem Amtsarzt vorstellig wirst oder du dann quasi ohne erneute Prüfung wieder "Vollzeit" arbeitest?
Und wie lange hat es gedauert von der (eventuell) dauerhaften oder wiederholten Erkrankung bis zur Entscheidung, dass du teildienstunfähig bist?

Vielen Dank schon mal!

Viele Grüße
Hallo,

die Teildienstfähigkeit wurde bei mir nach meinem ersten Amtsarztbesuch für knapp 10 Monate (bis Ende des jeweiligen Jahres) mit einer Nachuntersuchung vor Ablaufen des Zeitraums empfohlen. Hätte mein Dienstherr mich nicht erneut vorstellig werden lassen, dann wäre die Teildienstfähigkeit ausgelaufen und ich würde wieder als voll dienstfähig in Vollzeit gelten.

Ich wurde dann weiiiiit vorab der eigentlich Frist erneut hingeschickt und dann wurde mir aufgrund meiner Behandlungsaussicht (Termine Beginn von Behandlungen etc.) ein weiteres Jahr vom Begutachtungstermin empfohlen, was sich aufgrund des vorangeschrittenen Jahres jedoch rein praktisch als Verlängerung um weitere ca. 6 Monate ausgewirkt hat.

Ich wurde auch gefragt, ob ein Zeitraum von sechs Monaten reichen würde. Dies musste ich jedoch aufgrund Wartezeiten für Behandlungen verneinen, sodass es dann jeweils mehr als sechs Monate geworden sind.

Generell kommt es schon zu längeren Wartezeiten auf einen Amtsarzttermin und dann auch teilweise zu längeren Zeiten in der Verwaltung, bis die Empfehlung des Gutachtens umgesetzt wird (je nach Größe der Kommune müssen auch noch die politischen Gremien beteiligt werden). Die Entscheidung der Teildienstunfähigkeit hängt auch insbesondere davon ab, ob du selbst die amtsärztliche Untersuchung beantragst oder "zwangsweise" aufgrund von Fehlzeiten etc. hingeschickt wird. Kommt also auch auf den Dienstherrn an.
Grillmeister
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Re: Teildienstunfähigkeit - wie hoch?

Beitrag von Grillmeister »

Allium hat geschrieben: 8. Sep 2025, 11:11
Grillmeister hat geschrieben: 7. Sep 2025, 18:23 Hallo unaufmerksam,

als derzeit teildienstfähiger Beamter (30 Std./Woche) kann ich dir sagen, wie es bei mir war:

In der amtsärztlichen Untersuchung wurde sich mein Krankheitsbild angeschaut und mit mir über die Beschwerden gesprochen, auch wie häufig und wann diese auftreten. Dann wurde ich gefragt, ob ich mir bei einer geringeren Stundenzahl eine Veränderung vorstellen kann. Letztendlich sollte es dann auf eine Teildienstfähigkeit hinauslaufen, da eine Aussicht auf Besserung besteht und eine stundenmäßige Entlastung sinnvoll war. Von der genauen Stundenzahl wurde nicht einfach über meinen Kopf hinweg entschieden, sondern ich mit eingebunden. Die einzige Vorgabe war, dass mindestens 50% herauskommen muss. Ich konnte mir die 75% vorstellen und dies wurde dann auch amtsärztlich empfohlen und vom Dienstherrn (zeitlich befristet) umgesetzt.

Eine zeitliche Empfehlung für den Dienst (z.B. Maximal x Stunden pro Tag oder mittwochs dienstfrei etc.) kann vom Amtsarzt in das Gutachten mit aufgenommen werden.

Die Teildienstfähigkeit wurde bei mir befristet festgestellt. Ob diese auch dauerhaft festgestellt werden kann, weiß ich nicht. Ziel ist immer darauf hinzuwirken,die vollständige Dienstfähigkeit zu erreichen. Dieses Hinwirken fordert mein Dienstherr auch aktiv von mir ein (siehe anderes Thema hier im Forum). Zumindest lässt er mich daher nicht einfach "in Ruhe". Mag vielleicht auch daran liegen,dass es in meinem Bundesland Niedersachsen einen Teildienstfähigkeit - Zuschlag von 50% der entgangenen Dienstbezüge gibt.......
und wie läuft es mit der PKV und Beihilfe?

Für die PKV und Beihilfe ergeben sich keine Änderungen. Der Krankenkassenbeitrag bleibt natürlich gleich, da bei der PKV der Beitrag nicht vom Einkommen abhängig ist. Der Beihilfesatz ändert sich auch nicht, da ich ja weiter im Dienst bin und noch nicht als Versorgungsempfänger gelte.
HansiHintermeier
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Re: Teildienstunfähigkeit - wie hoch?

Beitrag von HansiHintermeier »

servus,
darf ich fragen, wie lange du auf deinen ersten amtsarzttermin warten durftest? und musstest du diese frage:"können sie sich eine geringere stundenzahl vorstellen"? direkt beim amtsarzttermin beantworten oder hat man da noch etwas bedenkzeit. ggfs will man ja so eine frage auch mit seinem behandelnden arzt oder mit der familie besprechen.
unaufmerksam
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Re: Teildienstunfähigkeit - wie hoch?

Beitrag von unaufmerksam »

Aber jetzt muss ich auch nochmal nachfragen. Wenn du mit Amtsarzt ich sag jetzt mal 60 Prozent besprichst heißt das ja noch lange nicht, dass der Dienstherr es so bescheinigt. Schon klar, dass es sehr wahrscheinlich ist. Aber schreibt der Amtsarzt tatsächlich die genaue Zahl rein?

Und ich frage jetzt einfach mal frei raus - wäre es dir lieber gewesen, er hätte dich komplett DU geschrieben?
unaufmerksam
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Re: Teildienstunfähigkeit - wie hoch?

Beitrag von unaufmerksam »

Und sorry noch eine Nachfrage. Darf ich fragen bist du dann auf einen anderen Posten zurückgekommen oder wieder auf den gleichen? Und wie war die Reaktion der Kollegen? Ist das dann ein Tabuthema. Oder fragen die ganz ungeniert?
Grillmeister
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Re: Teildienstunfähigkeit - wie hoch?

Beitrag von Grillmeister »

HansiHintermeier hat geschrieben: 8. Sep 2025, 19:31 servus,
darf ich fragen, wie lange du auf deinen ersten amtsarzttermin warten durftest? und musstest du diese frage:"können sie sich eine geringere stundenzahl vorstellen"? direkt beim amtsarzttermin beantworten oder hat man da noch etwas bedenkzeit. ggfs will man ja so eine frage auch mit seinem behandelnden arzt oder mit der familie besprechen.
Hallo HansiHintermeier,

die reine Wartezeit auf einen Amtsarzttermin betrug in meiner Gegend nach Antrag des Dienstherrn beim Gesundheitsamt ca. 3-4 Monate. Danach dauerte es noch 1-2 Wochen bis das Gutachten fertig war und dem Dienstherrn und mir eine Kopie zugeschickt wurde. Zu allen meinen Äußerungen (also auch wegen der geringeren Stundenzahl) wurde mir die Möglichkeit gegeben, mich nach einer Bedenkzeit noch telefonisch zu melden und meine Antwort mitzuteilen.
Grillmeister
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Re: Teildienstunfähigkeit - wie hoch?

Beitrag von Grillmeister »

unaufmerksam hat geschrieben: 8. Sep 2025, 19:44 Aber jetzt muss ich auch nochmal nachfragen. Wenn du mit Amtsarzt ich sag jetzt mal 60 Prozent besprichst heißt das ja noch lange nicht, dass der Dienstherr es so bescheinigt. Schon klar, dass es sehr wahrscheinlich ist. Aber schreibt der Amtsarzt tatsächlich die genaue Zahl rein?

Und ich frage jetzt einfach mal frei raus - wäre es dir lieber gewesen, er hätte dich komplett DU geschrieben?
Hallo unaufmerksam,

der Amtsarzt empfiehlt aufgrund seiner Feststellungen (inkl. Auswertungen der eingereichten Arztberichte) die Menge an Arbeitsleistung, die du als Teildienstfähiger noch zu leisten kannst. Damit dies konkret genug ist, wurde bei mir -nach meiner Zustimmung- wirklich eine Wochenstundenzahl rein geschrieben. Ob dies so sein muss, kann ich dir nicht beantworten. Bei mir wurde es zumindest so getan, damit ich auch genügend Entlastung erhalte.

Der Dienstherr ist an die Einschätzung des Amtsarztes nicht gebunden. Wenn der Dienstherr der Meinung ist, dass du mehr leisten kannnst, dann kann er dir auch eine Teildienstfähigkeit mit einer höheren Stundenzahl bewillen (oder eine andere Empfehlung aus dem Gutachten nicht umsetzen, z.B. zur Arbeitszeitverteilung in der Woche. Er kann ja auch der Meinung sein, dass der Vorschlag mit den dienstlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar ist).

Im Normalfall sollte sich der Dienstherr an die Einschätzung zu deiner "Restleistungsfähigkeit" halten, da es ansonsten bei einem längeren Krankheitsausfall und vollständiger Dienstunfähigkeit (gegen deinen Willen) bei einem Gerichtsverfahren im Nachteil sein könnte. So zumindest mein Kenntnis- und Wissensstand (eine Rechtsberatung).

Zu deiner letzten Frage: Das war zu der Zeit tagesabhängig. Manchmal wäre mir die komplette DU lieber gewesen, an anderen Tagen nicht.
Grillmeister
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Re: Teildienstunfähigkeit - wie hoch?

Beitrag von Grillmeister »

unaufmerksam hat geschrieben: 8. Sep 2025, 19:45 Und sorry noch eine Nachfrage. Darf ich fragen bist du dann auf einen anderen Posten zurückgekommen oder wieder auf den gleichen? Und wie war die Reaktion der Kollegen? Ist das dann ein Tabuthema. Oder fragen die ganz ungeniert?
Ich bin dann auf meinen bisherigen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Da wir aber sowieso Personalübergang in unserem Bereich hatten (zumindest laut Stellenbemessung), wurde mir beim Freiwerden eines anderen Arbeitsplatzes dieser angeboten. Diesen habe ich dann nach Erkundigung nach den Aufgaben wahrgenommen und nehme diesen bis heute durchgängig in meiner Teildienstfähigkeit war.

Im Kollegium sind die Gründe für meine Krankheitszeiten bekannt, da ich damit offen umgegangen bin. Die Leidesgeschichte geht leider schon über 5 Jahre, sodass da eigentlich keine Nachfragen/Tuscheleien mehr kommen.
unaufmerksam
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Re: Teildienstunfähigkeit - wie hoch?

Beitrag von unaufmerksam »

Ganz lieben Dank für deine ausführlichen Antworten und deine Offenheit mit dem Thema!
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