ich bin bereits viele Jahre Beamtin auf Lebenszeit bei einer größeren Kommune. Leider habe ich mich zu einem "komplizierten Fall" entwickelt (lange AU, begrenzte Dienstfähigkeit, gesundheitliche Einschränkungen, Einsatz auf niedriger bewerteter Stelle ...)
Der gesamte Sachverhalt würde das Forum sprengen

Da ich wieder erkrankt bin, möchte mein Dienstherr meine (volle) DU - natürlich freiwillig von mir beantragt.
Ich habe wegen alledem einen Termin in einer spezialisierten Kanzlei, jedoch wegen Ferien/Urlaub erst in einiger Zeit.
Eine konkrete Frage beschäftigt mich:
Es haben mehrere Untersuchungen stattgefunden. Allerdings nicht beim Amtsarzt sondern beim Betriebsarzt (Arbeitsmediziner). Den letzten Termin hatte ich auch dort, Gespräch und Untersuchung fanden mit einer Psychologin statt. Das Untersuchungsergebnis wurde vom Leiter der Arbeitsmedizin erstellt und unterschrieben.
Ist das für den DH überhaupt verwertbar?
Der Kommentar zu § 36 Abs. 1 HBG spricht von ärztlicher/amtsärztlicher Untersuchung (Beck OK Beamtenrecht / Brinktrine/Masuch). Ob es sich um einen Amtsarzt handeln muss, ging aus dem Kommentar nicht hervor.
Auch der Gesetzestext ist für mich nicht eindeutig.
Könnt Ihr dazu etwas sagen und ggf eine Quelle nennen?

Danke