mich beschäftigt momentan die Frage, ob sich die Versorgungsbezüge, die man im Falle einer vorzeitigen Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit bekommt, später nochmal ändern, wenn man die normale Altersgrenze zur Pensionierung erreicht.
Ich hoffe, die Frage ist verständlich. Wahrscheinlich auch total dumm, aber ich habe hierzu nichts gefunden. Für mich ist das interessant, da ich nach längerer Erkrankung nun einen Termin beim Amtsarzt bekommen habe und für den "worst case" schon mal die finanziellen Konsequenzen überblicken wollte

