Versetzung vom gD in den hD
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Versetzung vom gD in den hD
Hallo zusammen,
ich hoffe heute auf euer Schwarmwissen. Ich bin Landesbeamtin in NRW auf einer A10-Stelle und habe berufsbegleitend meinen Master abgeschlossen, um möglichst bald in den höheren Dienst aufzusteigen. Mir ist bewusst, dass der Master allein nicht automatisch zu einer A13-Stelle berechtigt. Dennoch möchte ich sämtliche Optionen ausloten, die mir offenstehen.
Auf meiner derzeitigen Stelle gibt es keine Aufstiegsmöglichkeiten. Meine Vorgesetzte würde einem Versetzungsantrag vermutlich nicht zustimmen. Daher frage ich mich: Wann überwiegen persönliche Interessen gegenüber dienstlichen Belangen? Immerhin habe ich rund 20.000 Euro in mein Studium investiert, um nicht dauerhaft auf einer A10-Stelle „festzuhängen“. Hinzu kommt, dass mir der berufspraktische Teil für die Laufbahnbefähigung im höheren Dienst fehlt. Es fühlt sich an, als beiße sich die Katze hier in den Schwanz: Es muss doch irgendeinen Weg geben, wie Beamte des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst aufsteigen können? Habe ich etwas übersehen?
Auch wenn häufig zurückgemeldet wird, man solle sich mit seiner Situation zufriedengeben und habe die Pflichten des Beamtentums gekannt – ich möchte mich nicht einfach meinem Schicksal ergeben. Irgendeinen Weg muss es doch geben. Was meint ihr dazu?
Viele Grüße
Melissa
ich hoffe heute auf euer Schwarmwissen. Ich bin Landesbeamtin in NRW auf einer A10-Stelle und habe berufsbegleitend meinen Master abgeschlossen, um möglichst bald in den höheren Dienst aufzusteigen. Mir ist bewusst, dass der Master allein nicht automatisch zu einer A13-Stelle berechtigt. Dennoch möchte ich sämtliche Optionen ausloten, die mir offenstehen.
Auf meiner derzeitigen Stelle gibt es keine Aufstiegsmöglichkeiten. Meine Vorgesetzte würde einem Versetzungsantrag vermutlich nicht zustimmen. Daher frage ich mich: Wann überwiegen persönliche Interessen gegenüber dienstlichen Belangen? Immerhin habe ich rund 20.000 Euro in mein Studium investiert, um nicht dauerhaft auf einer A10-Stelle „festzuhängen“. Hinzu kommt, dass mir der berufspraktische Teil für die Laufbahnbefähigung im höheren Dienst fehlt. Es fühlt sich an, als beiße sich die Katze hier in den Schwanz: Es muss doch irgendeinen Weg geben, wie Beamte des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst aufsteigen können? Habe ich etwas übersehen?
Auch wenn häufig zurückgemeldet wird, man solle sich mit seiner Situation zufriedengeben und habe die Pflichten des Beamtentums gekannt – ich möchte mich nicht einfach meinem Schicksal ergeben. Irgendeinen Weg muss es doch geben. Was meint ihr dazu?
Viele Grüße
Melissa
Re: Versetzung vom gD in den hD
> Wann überwiegen persönliche Interessen gegenüber dienstlichen Belangen?<
Nie.
Nie.
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Re: Versetzung vom gD in den hD
Es ist keine Versetzung sondern ein Aufstieg in den hD. Als Beamter des gD sollte man eigentlich die richtigen Begriffe benutzen.
Du musst dich extern auf einen ausgeschriebenen Dienstposten im hD bewerben und dann den Zuschlag bekommen. Ein Bewerbungsverfahren ist laut GG Pflicht, weil jeder Zugang zu einem öffentlichen Amt hat. Des Weiteren muss die Behörde mitspielen, dass du deine Laufbahnbefähigung absolvieren kannst. Schlimmstenfalls musst du diese als Tarifbeschäftigter absolvieren, um danach wieder verbeamtet zu werden.
Sollte es bei dir klappen, betrachte es als 6er im Lotto, nur sehr wenig Beamte im gD schaffen den Sprung mit einem Master in den hD. Die Personalführung will gar nicht, dass du aufsteigst in den hD, weil so eine Nachbesetzung im gD erfolgen muss. Die Bewerberlage im hD ist generell sehr gut im Verhältnis zum gD. Weiterhin solltest du örtlich flexibel sein.
Was ich bisher nicht verstanden habe, warum fängt man einen Master an und erkundigt sich erst mach Abschluß wie man ihn im hD nutzen kann. Das muss man unbedingt vorher machen und jetzt ist der Frust da, weil es möglicherweise nie klappen wird.
Du musst dich extern auf einen ausgeschriebenen Dienstposten im hD bewerben und dann den Zuschlag bekommen. Ein Bewerbungsverfahren ist laut GG Pflicht, weil jeder Zugang zu einem öffentlichen Amt hat. Des Weiteren muss die Behörde mitspielen, dass du deine Laufbahnbefähigung absolvieren kannst. Schlimmstenfalls musst du diese als Tarifbeschäftigter absolvieren, um danach wieder verbeamtet zu werden.
Sollte es bei dir klappen, betrachte es als 6er im Lotto, nur sehr wenig Beamte im gD schaffen den Sprung mit einem Master in den hD. Die Personalführung will gar nicht, dass du aufsteigst in den hD, weil so eine Nachbesetzung im gD erfolgen muss. Die Bewerberlage im hD ist generell sehr gut im Verhältnis zum gD. Weiterhin solltest du örtlich flexibel sein.
Was ich bisher nicht verstanden habe, warum fängt man einen Master an und erkundigt sich erst mach Abschluß wie man ihn im hD nutzen kann. Das muss man unbedingt vorher machen und jetzt ist der Frust da, weil es möglicherweise nie klappen wird.
Re: Versetzung vom gD in den hD
Vielen Dank für die Hinweise. Allerdings finde ich die folgende Bemerkung völlig unnötig: "Was ich bisher nicht verstanden habe, warum fängt man einen Master an und erkundigt sich erst nach Abschluß wie man ihn im hD nutzen kann. Das muss man unbedingt vorher machen und jetzt ist der Frust da, weil es möglicherweise nie klappen wird."
Nach diesem Argument dürfte man sich im gD niemals weiterentwickeln und müsste den Stillstand bei der persönlichen bzw. beruflichen Weiterentwicklung einfach so hinnehmen. Das wäre eine sehr merkwürdige Schlussfolgerung und würde erklären, weshalb die Leute wirklich so gefrustet sind. Den Master hätte ich vorher nicht machen können, weil das Geld auch verdient werden muss. Im hD hätte ich ohne Master nicht anfangen können. Ich werde die Sache nicht dem Schicksal überlassen. Wege muss es geben, auch wenn Sie länger dauern.
Nach diesem Argument dürfte man sich im gD niemals weiterentwickeln und müsste den Stillstand bei der persönlichen bzw. beruflichen Weiterentwicklung einfach so hinnehmen. Das wäre eine sehr merkwürdige Schlussfolgerung und würde erklären, weshalb die Leute wirklich so gefrustet sind. Den Master hätte ich vorher nicht machen können, weil das Geld auch verdient werden muss. Im hD hätte ich ohne Master nicht anfangen können. Ich werde die Sache nicht dem Schicksal überlassen. Wege muss es geben, auch wenn Sie länger dauern.
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Re: Versetzung vom gD in den hD
Wege gibt es immer. Du kannst auch 1.000 € in ne 5 Cent Aktie stecken und hoffen, dass sie in 1 Jahr bei 5 € steht. Dann hast du 100.000 gemacht. Das ist mehr, wie was dir der Master dein ganzes Leben an finanziellen Mehrwert wahrscheinlich bringen wird. Und du hast 20.000 da rein investiert.
Die Zeit wäre vermutlich besser in nen 556 € Job angelegt gewesen.
Wenn man im gehobenen Dienst anfängt, muss man sich für gewöhnlich auch damit abfinden, dass man in dieser Ebene bleibt. Der hD ist eigentlich für Lehrer, Juristen, Architekten, Ärzte, BWL, IT, etc., die in ihrem Fachbereich ein Masterstudium abgeschlossen haben, reserviert. Eine Krankenschwester wird auch nie Arzt.
Ich habe nach meinem gD Studium auch überlegt ... Studiere ich noch Jura? 7 Jahre und am Ende sind es nur 7 statt 7,5 Punkte im 2. Staatsexamen und ... Pech gehabt? --> Nee, lieber nicht. Ich verschwende nicht ca. 10% meines Lebens für so nen Quatsch.
Beim Verwaltungsmaster sieht es leider ziemlich schlecht aus. Entweder du schaffst es den regulären Aufstieg der Behörde zu machen oder du lässt es bleiben. Ich arbeite in einer Behörde mit ca. 800 Leuten und die hat vielleicht 3 Aufstiegsstellen. So ungefähr ist das prozentuale Verhältnis zu den Gesamtbeschäftigten zu sehen.
So richtig lohnen tut sich's auch nicht. Beim gD kommst du bis A13. Beim hD bis A14. Auf die eine Stufe kannst du auch noch verzichten. A14 ist bei einer 80.000 - 100.000 Einwohner Stadt so die Position des Kämmerers.
Am Ehesten klappt es wohl noch beim Bund. Aber beim Bund kann es sein, dass an deinem Master rumgenörgelt wird ... Weil er nicht die richtige Bezeichnung oder die richtige Länge hatte oder einfach an der falschen Uni studiert wurde oder die Note nicht passt, etc.
Ansonsten ja, jetzt musst du halt alles anschreiben, was nicht bei 3 auf den Bäumen ist. Berlin, Hamburg, Bonn, Ausländeramt, Finanzveraltung, etc. Viel Ansprüche darfste damit nicht haben, sonst wird's erst recht nix.
Die Zeit wäre vermutlich besser in nen 556 € Job angelegt gewesen.
Wenn man im gehobenen Dienst anfängt, muss man sich für gewöhnlich auch damit abfinden, dass man in dieser Ebene bleibt. Der hD ist eigentlich für Lehrer, Juristen, Architekten, Ärzte, BWL, IT, etc., die in ihrem Fachbereich ein Masterstudium abgeschlossen haben, reserviert. Eine Krankenschwester wird auch nie Arzt.
Ich habe nach meinem gD Studium auch überlegt ... Studiere ich noch Jura? 7 Jahre und am Ende sind es nur 7 statt 7,5 Punkte im 2. Staatsexamen und ... Pech gehabt? --> Nee, lieber nicht. Ich verschwende nicht ca. 10% meines Lebens für so nen Quatsch.
Beim Verwaltungsmaster sieht es leider ziemlich schlecht aus. Entweder du schaffst es den regulären Aufstieg der Behörde zu machen oder du lässt es bleiben. Ich arbeite in einer Behörde mit ca. 800 Leuten und die hat vielleicht 3 Aufstiegsstellen. So ungefähr ist das prozentuale Verhältnis zu den Gesamtbeschäftigten zu sehen.
So richtig lohnen tut sich's auch nicht. Beim gD kommst du bis A13. Beim hD bis A14. Auf die eine Stufe kannst du auch noch verzichten. A14 ist bei einer 80.000 - 100.000 Einwohner Stadt so die Position des Kämmerers.
Am Ehesten klappt es wohl noch beim Bund. Aber beim Bund kann es sein, dass an deinem Master rumgenörgelt wird ... Weil er nicht die richtige Bezeichnung oder die richtige Länge hatte oder einfach an der falschen Uni studiert wurde oder die Note nicht passt, etc.
Ansonsten ja, jetzt musst du halt alles anschreiben, was nicht bei 3 auf den Bäumen ist. Berlin, Hamburg, Bonn, Ausländeramt, Finanzveraltung, etc. Viel Ansprüche darfste damit nicht haben, sonst wird's erst recht nix.
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Re: Versetzung vom gD in den hD
".. finde den Kommentar unnötig!" = Generation Z
Du fragst nach Meinungen, dann akzeptiere diese auch.
Ansonsten braucht man hier nicht vieles schreiben. Weiß nicht, wo das Problem liegt. Bewerbe dich mit deinem (zukünftigen) Master und jut ist. Entweder man macht Abstriche bei Dir, weil du so argumentierst, wie du argumentierst, oder du wirst bspw. abgelehnt wegen bspw. fehlender Führungsschwäche.
Gibt genug Frauen, die nur wegen Quote genommen wurden, auch wenn die Quote schon überproportional besteht. Keiner kann hier in die Glaskugel schauen, einfach probieren und hoffen, dass sie nicht bei 3 auf den Bäumen sind, wenn du dich bewirbst.
Viel Erfolg!

Du fragst nach Meinungen, dann akzeptiere diese auch.
Ansonsten braucht man hier nicht vieles schreiben. Weiß nicht, wo das Problem liegt. Bewerbe dich mit deinem (zukünftigen) Master und jut ist. Entweder man macht Abstriche bei Dir, weil du so argumentierst, wie du argumentierst, oder du wirst bspw. abgelehnt wegen bspw. fehlender Führungsschwäche.
Gibt genug Frauen, die nur wegen Quote genommen wurden, auch wenn die Quote schon überproportional besteht. Keiner kann hier in die Glaskugel schauen, einfach probieren und hoffen, dass sie nicht bei 3 auf den Bäumen sind, wenn du dich bewirbst.
Viel Erfolg!
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Re: Versetzung vom gD in den hD
Ich kenne genug Beispiele, wo es nicht geklappt hat. Jedes einzelne Beispiel erzeugt, je mehr Zeit seit Abschluss des Masters vergangen ist, immer mehr Frust. Darunter leidet die dienstliche Zufriedenheit und die Aufgabe im Job, weil man sich selbst für den bekleideten Dienstposten überrqualifiziert hält, aber leider keine Chance hat, den Sprung in den hD zu vollenden. Einige denken auch, ich habe einen Master und brauche jetzt gD Tätigkeiten nicht mehr ausführen, weil ich überqualifiziert bin, soll dieses doch ein "richtiger" gDler machen.Melissa09 hat geschrieben: ↑21. Apr 2025, 12:52 Vielen Dank für die Hinweise. Allerdings finde ich die folgende Bemerkung völlig unnötig: "Was ich bisher nicht verstanden habe, warum fängt man einen Master an und erkundigt sich erst nach Abschluß wie man ihn im hD nutzen kann. Das muss man unbedingt vorher machen und jetzt ist der Frust da, weil es möglicherweise nie klappen wird."
Nur die wenigstens haben sich vor dem Master mit den Chancen auseinandergesetzt, wie es klappen könnte bzw. was man dafür braucht oder welcher Studiengang idealerweise geeignet ist. Das Bewerberaufkommen für den hD ist weiterhin unwahrscheinlich hoch und da kann noch eine richtige Bestenauslese stattfinden und folglich muss man dem Dienstherrn was bieten. Da reicht es nicht zu sagen, ich habe x Euro investiert und nehme mich. Man konkurriert mit gut qualifizierten Bewerbern, oftmals auch Promovierte (d. h. nicht, dass sie von naturaus besser geeignet sind) aus der freien Wirtschaft, die jahrelange Erfahrung im Job haben und keine "Bachelorschleife" gedreht haben.
Aus meiner Sicht war die Bemerkung nicht unnötig, sondern eher als Denkanstoss gedacht.
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Re: Versetzung vom gD in den hD
Vielleicht schalten wir alle einen Gang zurück und besinnen uns mal auf die eigentliche Frage
Zum Verfahren:
Letzteres ist möglich, auch wenn es kein Selbstläufer ist. In NRW, wie gesagt, inzwischen besonders schwierig. Gründe gibt es genug und dein Kommentar klang schon ein Bisschen demotivierend bzw. vorwurfsvoll. Ich verstehe die TE sehr gut.


Natürlich nicht. Wenn du derzeit A10 bist, ist die Stelle vermutlich bestenfalls A9-A11 gebündelt (außer du bist in einer obersten Landesbehörde, da kann das anders sein).
Das Spiel kann eine Behörde nicht ewig spielen. Grundsätzlich muss man dich natürlich nicht sofort gehen lassen. Das geht aber eben nur aus dienstlichen Gründen, also z.B. Personalmangel, Stelle muss nachbesetzt werden. Da aber jeder ersetzbar ist, bleibt so viel anderes aber auch nicht übrig und wenn nach bspw. einem Jahr immer noch das gleiche Argument gebracht wird, reicht das nicht mehr aus, da die Behörde in der Zwischenzeit hätte handeln können. Dazu gibt es auch ein Urteil, das ich nicht mehr finde. Das Gericht hat da, wenn ich mich recht entsinne, über jemanden, der nach zwei Jahren immer noch festgehalten wurde, gesagt, dass der Zeitraum, in dem die Behörde diese dienstlichen Gründe vorschieben kann, überschritten ist, da sie alles ihr zumutbare tun muss, um einer Personalknappheit entgegenzuwirken.
Halte ich aus eigener Erfahrung und in dieser pauschalen Form für Quatsch. Mein Vorschlag ist, damit offensiv umzugehen. Nicht patzig oder böswillig, sondern den Wunsch nach Entwicklung gegenüber Vorgesetzten kundzutun und darauf zu verweisen, dass behördenintern eben keine Möglichkeit besteht. Weiterhin kann man Personalrat und GleiB bzw. Schwerbehindertenvertretung (wenn einschlägig) informieren und im Rücksprache bitten. Die können mit Sicherheit helfen und auch nochmal an Vorgesetzte und Personalabteilung herantreten m.d.B. um Lösungsfindung. Außerdem müssen die im Falle einer Abordnung/Versetzung sowieso mit eingebunden werden.
Das Kostenargument ist aus rechtlicher Sicht nichts wert. Die Frage der Möglichkeiten muss man im Landesrecht NRW tatsächlich stellen. Nach derzeitiger Rechtslage (ich bin da aber auch nicht ganz firm) sehe ich diese Möglichkeit in NRW nicht, da es kein Äquivalent zum §24 BLV i.V.m. §17 BBG gibt. Ggf. ist da ein Dienstherrnwechsel notwendig, der aber keine Garantie mit sich bringt, dass du auch aufsteigen kannst. Hängt aber auch von der Behörde ab und wie nötig diese Personal braucht.Melissa09 hat geschrieben: ↑20. Apr 2025, 18:55 Immerhin habe ich rund 20.000 Euro in mein Studium investiert, um nicht dauerhaft auf einer A10-Stelle „festzuhängen“. Hinzu kommt, dass mir der berufspraktische Teil für die Laufbahnbefähigung im höheren Dienst fehlt. Es fühlt sich an, als beiße sich die Katze hier in den Schwanz: Es muss doch irgendeinen Weg geben, wie Beamte des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst aufsteigen können? Habe ich etwas übersehen?
Zum Verfahren:
AlterPinguin hat geschrieben: ↑21. Apr 2025, 10:39 Du musst dich extern auf einen ausgeschriebenen Dienstposten im hD bewerben und dann den Zuschlag bekommen. [...] Des Weiteren muss die Behörde mitspielen, dass du deine Laufbahnbefähigung absolvieren kannst. Schlimmstenfalls musst du diese als Tarifbeschäftigter absolvieren, um danach wieder verbeamtet zu werden.
Weil man sich weiterbilden will, weil ein FH-Diplom bzw. Bachelor nicht genug ist.Weil man neue Themen erschließen und seinen Horizont erweitern will. Weil der gD (aus welchen Gründen auch immer) nicht genug oder das richtige ist und man in den hD weiterwill.AlterPinguin hat geschrieben: ↑21. Apr 2025, 10:39 Was ich bisher nicht verstanden habe, warum fängt man einen Master an und erkundigt sich erst mach Abschluß wie man ihn im hD nutzen kann. Das muss man unbedingt vorher machen und jetzt ist der Frust da, weil es möglicherweise nie klappen wird.
Letzteres ist möglich, auch wenn es kein Selbstläufer ist. In NRW, wie gesagt, inzwischen besonders schwierig. Gründe gibt es genug und dein Kommentar klang schon ein Bisschen demotivierend bzw. vorwurfsvoll. Ich verstehe die TE sehr gut.
Re: Versetzung vom gD in den hD
Der letzte Post ist tatsächlich einer, der durchweg hilfreich ist. Vielen Dank dafür. Ich denke, dass ich das Urteil finden werde. Wichtig ist nur, dass man weiß, dass es ein solches Urteil gibt. An Personalmangel sollte es nicht wirklich scheitern, da wir seit knapp 1 Jahr einen neuen Kollegen haben. Er kann zwar die leichtesten Aufgaben nicht bewältigen, aber der Chef ist durchaus zufrieden..und letztendlich kommt es auch darauf an.
Ich bin relativ flexibel, wenn es darum geht, meine Ziele zu erreichen. Letztendlich könnte ich mir auch den Seiteneinstieg in den Schuldienst vorstellen. Die Voraussetzungen für den Seiteneinstieg (Fächerkombi, Mindestsemesteranzahl, Berufserfahrung) bringe ich mit. Zumindest hätte ich somit die geforderte berufliche Qualifikation für den höheren Dienst. Ich denke, dass das dann mit dem Vorbereitungsdienst erfüllt wäre. Gerne korrigieren, da es hier scheinbar Leute gibt, die sich besser im Beamtenrecht und Co. auskennen. Letzteres ist übrigens nicht ironisch gemeint.
Um vielleicht auf den ein oder anderen Hinweis zurückzukommen... meine Stelle ist nicht gebündelt (das wäre schön), ich gehöre nicht zur Gen Z (zu alt dafür und generell auch eine andere Einstellung zur Arbeit) und ich habe auch kein Verwaltungsstudium abgeleistet (keine Ahnung, wie man darauf gekommen ist)..
Ich bin relativ flexibel, wenn es darum geht, meine Ziele zu erreichen. Letztendlich könnte ich mir auch den Seiteneinstieg in den Schuldienst vorstellen. Die Voraussetzungen für den Seiteneinstieg (Fächerkombi, Mindestsemesteranzahl, Berufserfahrung) bringe ich mit. Zumindest hätte ich somit die geforderte berufliche Qualifikation für den höheren Dienst. Ich denke, dass das dann mit dem Vorbereitungsdienst erfüllt wäre. Gerne korrigieren, da es hier scheinbar Leute gibt, die sich besser im Beamtenrecht und Co. auskennen. Letzteres ist übrigens nicht ironisch gemeint.
Um vielleicht auf den ein oder anderen Hinweis zurückzukommen... meine Stelle ist nicht gebündelt (das wäre schön), ich gehöre nicht zur Gen Z (zu alt dafür und generell auch eine andere Einstellung zur Arbeit) und ich habe auch kein Verwaltungsstudium abgeleistet (keine Ahnung, wie man darauf gekommen ist)..
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Re: Versetzung vom gD in den hD
Nicht "auch", wohl eher "nur"
Nein, das ist in Bayern auch schon in den Regierungsbezirken so, nicht nur in den Ministerien. Sieht man auch daran, dass bei Stellenausschreibungen oft gar keine "Wertigkeit" angegeben ist. Es kann aber natürlich sein, dass du für die Endstufe formell die 5. Vertretung vom SGL übernehmen musst, um das letzte ausschlaggebende Pünktchen noch zu bekommen. Aufgrund dieses Umstandes werden auch Stellen nur für Externe ausgeschrieben. Die Internen setzt man einfach mal so um, da sich hieraus für niemanden Nachteile ergeben.Aufsteiger85 hat geschrieben: ↑23. Apr 2025, 09:52 Natürlich nicht. Wenn du derzeit A10 bist, ist die Stelle vermutlich bestenfalls A9-A11 gebündelt (außer du bist in einer obersten Landesbehörde, da kann das anders sein).
Weil das die Regel ist ...
Ja, das gibt es tatsächlich. Der Vater meiner Exfreundin hat kurz vor der Pension als verbeamteter Lehrer auch nochmal Jura studiert aus Interessensgründen und wegen persönlicher Weiterentwicklung. Aber für 90% der Mitarbeiter ist es wohl tatsächlich eher eine reine Kosten-/Nutzenabwägung.Aufsteiger85 hat geschrieben: ↑23. Apr 2025, 09:52 Weil man sich weiterbilden will, weil ein FH-Diplom bzw. Bachelor nicht genug ist.Weil man neue Themen erschließen und seinen Horizont erweitern will. Weil der gD (aus welchen Gründen auch immer) nicht genug oder das richtige ist und man in den hD weiterwill.
Leider sieht der Dienstherr die ganze Behörde und kann dich theoretisch auch dahin versetzen, wo es brennt.
Auch das entscheidet leider der Dienstherr für sich.Melissa09 hat geschrieben: ↑23. Apr 2025, 10:16 Die Voraussetzungen für den Seiteneinstieg (Fächerkombi, Mindestsemesteranzahl, Berufserfahrung) bringe ich mit. Zumindest hätte ich somit die geforderte berufliche Qualifikation für den höheren Dienst. Ich denke, dass das dann mit dem Vorbereitungsdienst erfüllt wäre.
Re: Versetzung vom gD in den hD
Ich denke, die Botschaft ist bei mir angekommen. Wenn man keinerlei Entwicklungsmöglichkeiten hat, stellt sich für mich die Frage, warum sich Jahr für Jahr so viele Menschen verbeamten lassen wollen. Wenn es keinerlei Weiterkommen gibt, verkrustet man doch irgendwann innerlich
Wenn alles nicht so einfach ist, umso besser für mich. Ich mag Herausforderungen. Interessant wäre, ob der Dienstherr mich intern versetzen kann, nachdem ich meinen Wechselwunsch geäußert habe. Das halte ich doch für etwas zu weit hergeholt und das wäre dann mMn auch reine Willkür. Wo anders brennt es zum Glück nicht so wirklich und es wären alles A8-A9 Stellen.

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Re: Versetzung vom gD in den hD
Die Frage wäre da aber, ob du zum Vorbereitungsdienst zugelassen wirst. Du hast zwar nicht gesagt, was du studiert hast, aber wenn es kein Lehramtsstudium war, würde ich eher zu nein tendieren. Da bleibt dann nur der "Quereinstieg" oder, wie du gesagt hast, "Seiteneinstieg", der aber i.d.R. nicht über einen Vorbereitungsdienst von Statten geht.Melissa09 hat geschrieben: ↑23. Apr 2025, 10:16 Letztendlich könnte ich mir auch den Seiteneinstieg in den Schuldienst vorstellen. Die Voraussetzungen für den Seiteneinstieg (Fächerkombi, Mindestsemesteranzahl, Berufserfahrung) bringe ich mit. Zumindest hätte ich somit die geforderte berufliche Qualifikation für den höheren Dienst. Ich denke, dass das dann mit dem Vorbereitungsdienst erfüllt wäre. Gerne korrigieren, da es hier scheinbar Leute gibt, die sich besser im Beamtenrecht und Co. auskennen. Letzteres ist übrigens nicht ironisch gemeint.
Wirklich? Wie es in Bayern ist, wusste ich nicht. Ich kenne aber einige Behörden in NRW, Berlin und Brandenburg sowie beim Bund und dort sind die Einstiegsstellen häufig gebündelt (A9-A11, teilweise auch A9/A10). Nur die obersten Behörden geben da regelmäßig keine Bündelung vor.HagenKrause hat geschrieben: ↑23. Apr 2025, 13:57 Nein, das ist in Bayern auch schon in den Regierungsbezirken so, nicht nur in den Ministerien. Sieht man auch daran, dass bei Stellenausschreibungen oft gar keine "Wertigkeit" angegeben ist. Es kann aber natürlich sein, dass du für die Endstufe formell die 5. Vertretung vom SGL übernehmen musst, um das letzte ausschlaggebende Pünktchen noch zu bekommen. Aufgrund dieses Umstandes werden auch Stellen nur für Externe ausgeschrieben. Die Internen setzt man einfach mal so um, da sich hieraus für niemanden Nachteile ergeben.
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Re: Versetzung vom gD in den hD
Weil der Beamte im Vergleich zum Angestellten bei den Sozialabgaben nur die Krankenversicherung + Pflegeversicherung abführen muss und das auch nur hälftig. Er ist außerdem privat versichert. Und natürlich der Status. Die Leute, die in den Beamtendienst gehen, sind nicht dieselben Leute bzw. haben nicht dieselbe Einstellung, wie die, die BWL studieren und meinen, dass sie irgendwann im Vorstand von BMW sitzen. Sondern haben keinen Bock mit dem Chef Diskussionen zu führen, wie "unsere Zahlen brechen ein, wir müssen uns von einigen Leuten trennen ... oh, jetzt haben sie schon 2 Fehler gemacht, beim nächsten brauchen sie gar nicht erst wieder zu kommen ... Das letzte halbe Jahr haben Sie aber schlecht performt, wir raten Ihnen, sich was anderes zu suchen ... oh, auch schon 50. Ich will lieber was junges hübsches da sitzen sehen", etc. und blabla
Ja, kann er, auch vorübergehend unterwertig beschäftigt, macht er aber nicht.Melissa09 hat geschrieben: ↑23. Apr 2025, 15:34 Interessant wäre, ob der Dienstherr mich intern versetzen kann, nachdem ich meinen Wechselwunsch geäußert habe. Das halte ich doch für etwas zu weit hergeholt und das wäre dann mMn auch reine Willkür. Wo anders brennt es zum Glück nicht so wirklich und es wären alles A8-A9 Stellen.
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Re: Versetzung vom gD in den hD
Und das geht auch nur in sehr engen Grenzen und zeitlich befristet. Vgl. hierzu BVerwG 2 C 26.05.HagenKrause hat geschrieben: ↑23. Apr 2025, 17:53Ja, kann er, auch vorübergehend unterwertig beschäftigt, macht er aber nicht.Melissa09 hat geschrieben: ↑23. Apr 2025, 15:34 Interessant wäre, ob der Dienstherr mich intern versetzen kann, nachdem ich meinen Wechselwunsch geäußert habe. Das halte ich doch für etwas zu weit hergeholt und das wäre dann mMn auch reine Willkür. Wo anders brennt es zum Glück nicht so wirklich und es wären alles A8-A9 Stellen.
1. Der Inhaber eines statusrechtlichen Amtes kann gemäß Art. 33 Abs. 5 GG beanspruchen, dass ihm ein abstrakt-funktionelles Amt sowie ein amtsangemessenes konkret-funktionelles Amt, d.h. ein entsprechender Dienstposten, übertragen werden.