Das heißt also - man hat deinem Widerspruch stattgegeben und du hast jetzt einen positiven Bescheid bekommen ?
Falls dem so ist - mein Glückwunsch dazu

Mein Fall liegt anders, ich warte seit Oktober auf eine Entscheidung zu meinem Widerspruch.
Moderator: Moderatoren
Die Zeiten die Du dann von der DRV anerkannt und ausbezahlt bekommst,werden allerdings meines Wissens unter Berücksichtigung Deines individuellen Höchstsatzes dann bei Deiner Pension entsprechend gegengerechnet und abgezogen. MfGmroe2016 hat geschrieben: ↑29. Mär 2025, 22:44 Hallo Feigen,
oh shit![]()
Mein Widerspruch stammt aus Okt.2024 , ich hab noch keine Ablehnung. Nach meinen Infos liegt die Entscheidung bei den Fällen wie meinem inzwischen beim BMI und BMF und es wird noch lange dauern. Wenn es denn negativ ausgeht (und die gesamte Azubi Zeit aberkannt bleibt) ,
dann häng ich bei knapp 64%. Aber die Zeit der Ausbildung bekomm ich dann mit 66 1/2 Jahren auf jeden Fall bei der DRV Rente anerkannt und ein paar Jahre von meinem MiniJob NACH dem Vorruhestand auch , dann hol ich den Verlust zumindest tlw. wieder raus. Mal abwarten wann und was entschieden wird.
Es geht nicht um den allgemeinen Höchstsatz von 71,75 %,sondern um Deinen individuellen Höchstsatz,der in der Regel mi Deiner prozentualen Pension - in Deinem Fall also 64 % ( Vermeidung der Überversorgung ) - identisch ist.Ich selbst habe nach meiner Pensionierung ( DU ) noch lange Zeit auf Minijobbasis gearbeitet und mir dadurch einen geringfügigen Rentenanspruch erworben.Dieser wird auch ausgezahlt,aber anschließend entsprechend von meiner Pension einbehalten.Ich muß noch einige Jahre warten bis die Rente fällig ist ( 2027 ) und habe momentan einen Versorgungshöchstsatz von ca. 62%. MfGmroe2016 hat geschrieben: ↑30. Mär 2025, 11:53 Hallo Leo ,
grundsätzlich ist das richtig was du schreibst - das gilt für die Zeiten die sich "überlappen" sag ich mal. Aber wenn es bei der Aberkennung der Ausbildungszeiten bei der Pension bleibt, dann bekomm ich in jedem Fall die DRV Rente (bekommt man ja sowieso) für den Zeitraum und auch für die Zeiten meines MiniJobs die ja ebenfalls NACH der Pensionierung entstanden sind und somit NICHT doppelt angerechnet werden.
Das alles natürlich nur bis zum Höchstsatz von 71,75% - ich hätte wenn alles so bleibt jetzt 64% und bleibe dann zusätzlich mit der kleinen DRV Rente unterhalb der Höchstgrenze. Meine Zeiten als FHandw nach der Ausbildung bis zur Verbeamtung werden wohl dann bei der Pensiuon gegengerechnet.
Vielen Dank für die Info!mroe2016 hat geschrieben: ↑30. Mär 2025, 11:04 Hallo Bamboleos,
für den speziellen Fall , Lehrjahre Beginn 1977,78,79 hab ich bisher auch nur von ABERKENNUNG der Azubi Zeit gehört (nicht nur hier in diesem Forum). Und die endgültige Entscheidung über die dagegen eingereichten Widersprüche steht noch aus - weil das liegt zur Entscheidung beim BMF/BMI.
Lt. der Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises (ich hab sie kontaktiert) wird das auch noch dauern, auf jeden Fall erst NACHDEM die neue Regierung steht. Immerhin ist es aber so das wir noch keine Ablehnung haben !
Hallo ferl,ferl hat geschrieben: ↑31. Mär 2025, 13:22 (...)
Am 31.03.25, 13:11 schrieb Versorgung <versorgung@banst-pt.de>:
Sehr geehrter Herr Ferling,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Erledigung der bei uns eingegangenen Aufträge. Aufgrund der Vielzahl von Aufträgen zur Berechnung der Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr wird die Bearbeitung Ihres Vorgangs leider noch einige Zeit dauern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Guten Tagfriedel hat geschrieben: ↑31. Mär 2025, 13:52Hallo ferl,ferl hat geschrieben: ↑31. Mär 2025, 13:22 (...)
Am 31.03.25, 13:11 schrieb Versorgung <versorgung@banst-pt.de>:
Sehr geehrter Herr Ferling,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Erledigung der bei uns eingegangenen Aufträge. Aufgrund der Vielzahl von Aufträgen zur Berechnung der Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr wird die Bearbeitung Ihres Vorgangs leider noch einige Zeit dauern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
während meiner fmdl. Anfragen bei der BAnst habe ich auch auf das Alter der Antragsteller hingewiesen und
die Frage aufgeworfen, wer sich ggf. nach dem Ableben eines Antragstellers um dessen Belange - besonders falls es
um einen Widerspruch gehen sollte- kümmert, bzw. ob die BAnst dann die Angelegenheit "im Sande verlaufen" läßt?
Eine wirklich befriedigende Antwort dazu gab es nicht.
In einer weiteren fmdl. Anfrage sagte man mir wörtlich, dass diese Art von Aufträgen nachrangig bearbeitet werden,
weshalb ich die Formulierung in dem Antworschreiben der BAnst "arbeiten mit Hochdruck" für stark übertrieben halte.
Gruß
Friedel