DDU - Änderung mit Hilfe des VDK

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Golfina91
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DDU - Änderung mit Hilfe des VDK

Beitrag von Golfina91 »

Hallo Kollegen,
ich bin seit 2019 in DU-Pension. Im Gutachten steht geschrieben, dass es in Abständen zu Untersuchungen kommen kann um festzustellen, inwieweit man wieder Diensttauglich ist. Kenne das von einigen Kollegen. Teilweise alle ein bis zwei Jahre.
Ein Bekannter, der beim VDK arbeitet hat mir erzählt, dass es die Möglichkeit gibt, auf eigenen Wunsch dies in Dauerhaft zu ändern. Somit muss man nicht ständig Sorge haben, dass eine Einladung zur Nachuntersuchung kommt. Oftmals langt es schon aus, wenn man entsprechende Unterlagen zusammenstellt und diese durch den VDK zum BAnst schicken lässt.
Hat jemand von euch damit Erfahrung?
Lea100
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Re: DDU - Änderung mit Hilfe des VDK

Beitrag von Lea100 »

Meine Mutter war mal Mitglied beim VdK und dann hat es geheißen, der VdK vertritt nicht im Beamtenrecht.
Mainstream1
Beiträge: 592
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Re: DDU - Änderung mit Hilfe des VDK

Beitrag von Mainstream1 »

Dem VDK würde ich im Bereich des Beamtenrechts und dem damit verbundenen Verwaltungsrecht keine Expertise zubilligen.

Tipp:
Keine schlafenden Hunde wecken und nichts machen
Alles andere kannst du hier in verschiedenen Threads nachlesen, siehe auch unter "Bundesbeamte".
MS
blink182
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Re: DDU - Änderung mit Hilfe des VDK

Beitrag von blink182 »

Golfina91 hat geschrieben: 13. Feb 2025, 23:17 Ein Bekannter, der beim VDK arbeitet hat mir erzählt, dass es die Möglichkeit gibt, auf eigenen Wunsch dies in Dauerhaft zu ändern.
Das wäre schön.

Ob ein dienstunfähiger Beamter zur Reaktivierungsuntersuchung herangezogen wird, entscheidet der Dienstherr, und nicht der dienstunfähige Beamte.

Ich gehe mal stark davon aus, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt, anderenfalls hätte ich doch gerne die Rechtsgrundlage dafür gewusst, dass ich das selber entscheiden darf. :mrgreen:
Gruß
blink182
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