55 Regelung

Forum für die Beamten der Deutschen Bahn.

Moderator: Moderatoren

Eisenschiene
Beiträge: 41
Registriert: 11.02.2016 18:44
Behörde: BEV
Geschlecht:

Re: 55 Regelung

Beitrag von Eisenschiene »

echterBAHNER hat geschrieben: 23.12.2024 10:03 ich hörte von einer Vorruhestandsregelung mit Abfindung. soll wohl 2025 kommen, weiss jemand mehr ?
Ich brauche keine Abfindung, will einfach nur nach 45 Dienstjahren mit voller Pension gehen, mehr nicht !
abfallteil
Beiträge: 78
Registriert: 27.01.2011 19:24
Behörde:

Re: 55 Regelung

Beitrag von abfallteil »

Hallo,

hast du dir mal die Berechnung der Pension schicken lassen von der Pensionskasse? Kann man wohl alle 5 Jahre gratis beantragen.
Meine bessere Hälfte hat das vor ein paar Monaten in Angriff genommen, jetzt kam endlich der Bescheid nach vielen Monaten. Er hat auch direkt angerufen und da wurde ihm gesagt es gab sehr viele Anfragen die sie alle noch im alten Jahr bearbeitet haben.

Bei ihm sieht es folgendermaßen aus. Ginge er jetzt wegen Dienstunfähigkeit in Pension hätte er keine Abschläge und die Pension wäre in der selben Höhe als würde er erst mit 66,5 Jahren ginge. Da er sich derzeit in Reha befindet ist es schon zu überlegen ob man sich das nochmal an tun will.

Also ich würde das mal anfordern denn 45 DIenstjahre hat meiner nicht zusammen und hätte jetzt keine Abschläge. Das einzige was zu überlegen ist, ist eben das die Pension ja geringer ist als das Gehalt.

VIel Erfolg

Ähm dann hätte ich aber doch noch eine Frage. Weiß jemand ob die Krankenversicherung "günstiger" wird als Pensionär oder bleibt die so? (KVB)

Vielen Dank

Und frohes Neues Jahr euch allen.
------------------------------------------------------------------------------------
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :) Geschenk des Tages.
AndyO
Beiträge: 1228
Registriert: 17.01.2017 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: 55 Regelung

Beitrag von AndyO »

Benutzeravatar
Hauseltr
Beiträge: 520
Registriert: 18.05.2013 12:21
Behörde: BEV

Re: 55 Regelung

Beitrag von Hauseltr »

Ähm dann hätte ich aber doch noch eine Frage. Weiß jemand ob die Krankenversicherung "günstiger" wird als Pensionär oder bleibt die so? (KVB)

Die bleibt so, denn sie wird nach der Besoldungsgruppe berechnet. In der Bezügemitteilung wird dir erst das Grundgehalt angezeigt, danach erfolgen die Abzüge, z.B. da Ruhegehalt mit 71,75 %. Ausschlaggebend ist aber das Grundgehalt, z.B. A 7 usw.