Könnte mir jemand den gesamten Gesetzestext zum § 39 LBG NRW zukommen lassen.
Habe versucht den übers Internet zu bekommen, war aber nicht zu ermitteln.
Bin seit über 10 Jahre frühpensioniert und soll mal wieder zum Amtsarzt.
Das ich zum Amtsarzt muss, ist mir bekannt. Aber was ich wissen möchte, besteht die Einschränkung für das Land NRW noch, ob der Beamte mit 55 Jahren noch gefragt werden muss, ob er zu einer Reaktivierung einverstanden sein muss.
Wäre dankbar für eine Antwort.
