Der selbsternannte "Anzeigenhauptmeister & Blockwart"

Moderator: Moderatoren
mit dem was du oben geschrieben hast, hat das immer noch nichts zu tun. zuerst sprichst du von treupflicht. wie soll die verletzt sein? bedeutet treuepflicht, dass man weiterhin auch im ruhestand deutscher staatsbürger sein muss? ich weiß nicht was du sagen willst.Hauseltr hat geschrieben: ↑20.04.2024 10:59 Was es mit dem Threat zu tun hat?
Zitat: Danke. Ich war kürzlich wieder 2 Monate in Thailand / Philippinen....dann ist es nach Rückkehr NOCH gruseliger hier.....UNERTRÄGLICH . Im Oktober bin ich weg hier...bin gesundheitlich toppfit.
Zitat: Könnte Ich ! ich hab noch ne 2. Staatsangehörigkeit! clever. oder?
Genau dieses:
Die Annahme einer 2. Staatsangehörigkeit kann durchaus zum Verlust der Deutschen Staatsangehörigkeit führen.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=4
tja. das ist eine gute frage. wo kein klaeger da kein richter. ausser man hat mal pech und es kommt doch irgendwie raus. muss jeder selber wissen wie er das handhabt. es ist aber auch wie gesagt kein ding, dass mein unbeschraenkte steuerpflicht auf antrag macht i.d.r. da ist man dann auf der sicheren seite!
Hallo @filou!
bist du unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig auf antrag? , damit du den grundfreibetrag bekommst? das will ich jetzt beantragen. mal sehen ob ich tatsaechlich ein dokument beibringen muss, dass ich in dem land wo ich lebe keine einkuenfte erziele. das waere mal wieder nervig... lebensbescheinigung muss ich demnaechst wohl auch beibringen. naja 2 termine im jahr dann.1000Baht hat geschrieben: ↑22.10.2024 05:18Hallo @filou!
Ich wohne seit mehr als 2 Jahren als Deutscher Pensionär (Land Baden-Württemberg) fest und ohne Deutschen Wohnsitz in Thailand!
Ich nutze hier ein Deutsche PKV (30%) mit der Beihilfe (70%) und habe auch schon die erste Einkommensteuererklärung (2023) hinter mir!
Was willst du genau wissen?
Hallo @stuntmanmikestuntmanmike hat geschrieben: ↑22.10.2024 23:46 bist du unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig auf antrag? , damit du den grundfreibetrag bekommst? das will ich jetzt beantragen. mal sehen ob ich tatsaechlich ein dokument beibringen muss, dass ich in dem land wo ich lebe keine einkuenfte erziele. das waere mal wieder nervig... lebensbescheinigung muss ich demnaechst wohl auch beibringen. naja 2 termine im jahr dann.
gruesse nach thailand. das weckt erinnerungen
gut aber wenn ich beschraenkt steuerpflicht bin, dann spielt das ja auch beim lohnsteuerabzug schon eine rolle, weil dann ja nicht der grundfreibetrag gewaehrt wird beim lohnsteuerabzug. wenn ich das keine rolle spielen wuerde, koennte ich ja einfach dann keine steuererklaerung abgeben, weil ja keine abgabepflicht besteht oder?1000Baht hat geschrieben: ↑23.10.2024 04:32Hallo @stuntmanmikestuntmanmike hat geschrieben: ↑22.10.2024 23:46 bist du unbeschraenkt einkommensteuerpflichtig auf antrag? , damit du den grundfreibetrag bekommst? das will ich jetzt beantragen. mal sehen ob ich tatsaechlich ein dokument beibringen muss, dass ich in dem land wo ich lebe keine einkuenfte erziele. das waere mal wieder nervig... lebensbescheinigung muss ich demnaechst wohl auch beibringen. naja 2 termine im jahr dann.
gruesse nach thailand. das weckt erinnerungen
Beim Lohnsteuerabzugsverfahren werden Alle in Steuerklasse 1 besteuert und die Steuer an das Betriebsstättenfinanzamt der Besoldungsstelle abgeführt. Ob Jemand "beschränkt" oder "unbeschränkt", auf Antrag gem. §1 (3) EStG, Steuerpflichtig ist, spielt in diesem Moment keine Rolle und wird erst im Folgejahr massgebend, wenn man eine Einkommensteuererklärung durchführt.
1.png
Quelle: §38b (1) Nr. 1b EStG
Nein, Steuerklasse 1 ist immer mit Grundfreibetrag, sonst Steuerklasse 6! §38b (1) Nr. 1b EStG lesen, siehe oben!stuntmanmike hat geschrieben: ↑24.10.2024 07:54 gut aber wenn ich beschraenkt steuerpflicht bin, dann spielt das ja auch beim lohnsteuerabzug schon eine rolle
Ich bin kein Steuerexperte und das sind nur meine praktischen Erfahrungen. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb eine Abgabepflicht besteht! Das kommt auf deinen Einzerfall an! Aber warum willst du keine Erklärung abgeben, wenn du Anspruch auf die unbeschränkte Steuerpflicht (auf Antrag) hast! Gibt aber Leute, die machen das so.stuntmanmike hat geschrieben: ↑24.10.2024 07:54 wenn ich das keine rolle spielen wuerde, koennte ich ja einfach dann keine steuererklaerung abgeben, weil ja keine abgabepflicht besteht oder?
Nein!stuntmanmike hat geschrieben: ↑24.10.2024 07:54 musstest du irgendwelche dokumeente beischaffen fuer die unbeschraenkte steuerpfliccht auf antrag?
ja das stimmt schon, dass steuerklasse I immer mit grundfreibetrag ist. dieser wird aber bei beschraenkt steuerpflichtigen auf den zu besteuernden betrag draufgeschlagen und dann entsprechend nach tabelle besteuert. es gibt naemlich nur eine tabelle in der der grundfreibetrag schon berueckksichtigt ist (abgezogen ist). folglich wird er dann bei beschraenkt steuerpflichtigben drauf geschlagen.1000Baht hat geschrieben: ↑24.10.2024 08:12 Hi @stuntmanmike steht eigentlich schon alles in meinem vorherigen Beitrag!!
Nein, Steuerklasse 1 ist immer mit Grundfreibetrag, sonst Steuerklasse 6! §38b (1) Nr. 1b EStG lesen, siehe oben!stuntmanmike hat geschrieben: ↑24.10.2024 07:54 gut aber wenn ich beschraenkt steuerpflicht bin, dann spielt das ja auch beim lohnsteuerabzug schon eine rolle
Ich bin kein Steuerexperte und das sind nur meine praktischen Erfahrungen. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb eine Abgabepflicht besteht! Das kommt auf deinen Einzerfall an! Aber warum willst du keine Erklärung abgeben, wenn du Anspruch auf die unbeschränkte Steuerpflicht (auf Antrag) hast! Gibt aber Leute, die machen das so.stuntmanmike hat geschrieben: ↑24.10.2024 07:54 wenn ich das keine rolle spielen wuerde, koennte ich ja einfach dann keine steuererklaerung abgeben, weil ja keine abgabepflicht besteht oder?
Nein!stuntmanmike hat geschrieben: ↑24.10.2024 07:54 musstest du irgendwelche dokumeente beischaffen fuer die unbeschraenkte steuerpfliccht auf antrag?
@stuntmanmikestuntmanmike hat geschrieben: ↑25.10.2024 08:32 ja das stimmt schon, dass steuerklasse I immer mit grundfreibetrag ist. dieser wird aber bei beschraenkt steuerpflichtigen auf den zu besteuernden betrag draufgeschlagen und dann entsprechend nach tabelle besteuert. es gibt naemlich nur eine tabelle in der der grundfreibetrag schon berueckksichtigt ist (abgezogen ist). folglich wird er dann bei beschraenkt steuerpflichtigben drauf geschlagen.
naja ich wuerde keine erklaerung abgeben wollen, wenn ich beim lohnsteuerabzug den grundfreibetrag bekaeme. das kann ich mir aber nicht vorstellen, weil das wuerde ja die tatsache, dass beschraenkt steuerpflichtige nicht den grundfreibetrag bekommen ad absurdum fuehren.
gut ich hoffe nur mal, dass ich keine dokumente noch einreichen muss um zu belegen, dass ich auch die unbeschraenkte in anspruch nehmen kann. da hat ja keiner lust drauf.
ich lese es und komme dann zu dem ergebnis, dass es keinen sinn macht. ich bin finanzbeamter, was nicht unbedibgt was heissen soll. aber wenn du keine kritik vertraegst bzw. die sache fachlich gar nicht verstehst und mir dann noch das selbige vorwirfst, macht die diskussion keinen sinn.1000Baht hat geschrieben: ↑25.10.2024 12:13@stuntmanmikestuntmanmike hat geschrieben: ↑25.10.2024 08:32 ja das stimmt schon, dass steuerklasse I immer mit grundfreibetrag ist. dieser wird aber bei beschraenkt steuerpflichtigen auf den zu besteuernden betrag draufgeschlagen und dann entsprechend nach tabelle besteuert. es gibt naemlich nur eine tabelle in der der grundfreibetrag schon berueckksichtigt ist (abgezogen ist). folglich wird er dann bei beschraenkt steuerpflichtigben drauf geschlagen.
naja ich wuerde keine erklaerung abgeben wollen, wenn ich beim lohnsteuerabzug den grundfreibetrag bekaeme. das kann ich mir aber nicht vorstellen, weil das wuerde ja die tatsache, dass beschraenkt steuerpflichtige nicht den grundfreibetrag bekommen ad absurdum fuehren.
gut ich hoffe nur mal, dass ich keine dokumente noch einreichen muss um zu belegen, dass ich auch die unbeschraenkte in anspruch nehmen kann. da hat ja keiner lust drauf.
Da du schon alles zu wissen scheinst und weder liest was ich schreibe, noch versuchst es zu verstehen, bin ich (zumindest bei dir) hier raus!
und wieso fragst du dann hier wenn du Finanzbeamter bist zu dem Thema ? Mal ganz abgesehen davon bist du dann im falschen Bereich, hier ist die Bahnertruppestuntmanmike hat geschrieben: ↑27.10.2024 20:57ich lese es und komme dann zu dem ergebnis, dass es keinen sinn macht. ich bin finanzbeamter, was nicht unbedibgt was heissen soll. aber wenn du keine kritik vertraegst bzw. die sache fachlich gar nicht verstehst und mir dann noch das selbige vorwirfst, macht die diskussion keinen sinn.1000Baht hat geschrieben: ↑25.10.2024 12:13@stuntmanmikestuntmanmike hat geschrieben: ↑25.10.2024 08:32 ja das stimmt schon, dass steuerklasse I immer mit grundfreibetrag ist. dieser wird aber bei beschraenkt steuerpflichtigen auf den zu besteuernden betrag draufgeschlagen und dann entsprechend nach tabelle besteuert. es gibt naemlich nur eine tabelle in der der grundfreibetrag schon berueckksichtigt ist (abgezogen ist). folglich wird er dann bei beschraenkt steuerpflichtigben drauf geschlagen.
naja ich wuerde keine erklaerung abgeben wollen, wenn ich beim lohnsteuerabzug den grundfreibetrag bekaeme. das kann ich mir aber nicht vorstellen, weil das wuerde ja die tatsache, dass beschraenkt steuerpflichtige nicht den grundfreibetrag bekommen ad absurdum fuehren.
gut ich hoffe nur mal, dass ich keine dokumente noch einreichen muss um zu belegen, dass ich auch die unbeschraenkte in anspruch nehmen kann. da hat ja keiner lust drauf.
Da du schon alles zu wissen scheinst und weder liest was ich schreibe, noch versuchst es zu verstehen, bin ich (zumindest bei dir) hier raus!
weil auch finanzbeamte nicht allwissend sind? ich lerne gerne etwas dazu, wenn ich kann. davon mal abgesehen spielt es keine rolle ob bahner oder sonst ein beamter. es ging schliesslich um beschraenkte und unbeschraenkte steuerpflicht...echterBAHNER hat geschrieben: ↑04.11.2024 13:24und wieso fragst du dann hier wenn du Finanzbeamter bist zu dem Thema ? Mal ganz abgesehen davon bist du dann im falschen Bereich, hier ist die Bahnertruppestuntmanmike hat geschrieben: ↑27.10.2024 20:57ich lese es und komme dann zu dem ergebnis, dass es keinen sinn macht. ich bin finanzbeamter, was nicht unbedibgt was heissen soll. aber wenn du keine kritik vertraegst bzw. die sache fachlich gar nicht verstehst und mir dann noch das selbige vorwirfst, macht die diskussion keinen sinn.