Bund vs Kommune? Entlassung aus Beamtenstatus?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Lilaa1
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Bund vs Kommune? Entlassung aus Beamtenstatus?

Beitrag von Lilaa1 »

Hallo zusammen,
Ich habe vor kurzem meinen Vorbereitungsdienst beendet und bewerbe mich aktuell auf neue Stellen, weil mir meine zugeteilten Position nicht gefällt. Habe Zusagen einmal bei einer größeren Kommune und einmal beim Bund. Zwar unterscchiedliche Aufgabenbereiche, aber gefallen mir beide. Beides Stellen, die bis A11 hochgehen. Ich bin aktuell A9g.

Dazu ein paar Fragen:

1. Wo verdient man mehr, Bund oder Kommune? Laut onlineGehaltsrechner ist nach Abzug der Steuern nur eine Differenz von ca 100 euro übrig. Lohnt sich das, wenn man bedenkt, dass die Kommune auch Jobticket finanziert und die Stelle beim Bund nur einen Zuschuß gibt?

2. Wo hat man bessere Aufstiegschancen? Gerade die stelle beim Bund ist schon sehr speziell. Die bei der Kommune klassisch IT-Sachbearbeitung

3. Ich fange ja aktuell erst bei A9g an, obwohl die Stelle bis zu A11 zu besetzen wäre. Ich spiele mit dem Gedanken, was wäre, wenn ich den Beamtenstatus kündige und direkt als Tarifbeschäftigter in die höchst mögliche Gruppieren der Stelle einsteige? Wäre das ratsam oder sprich was dagegen? Weil von A9g auf A11 ist schon ein deutlicher Unterschied in der Bezahlung.

4. Gibt es sonst noch was zu beachten? Gibt es beim Wechsel auf Kommune zu Bund oder Kommune zu Kommune noch irgendwas anderes zu beachten?
HagenKrause
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Re: Bund vs Kommune? Entlassung aus Beamtenstatus?

Beitrag von HagenKrause »

1. Grds. verdient man beim Bund ein bisschen mehr. Wie hoch der Unterschied ist, kannst du ja anhand des Besoldungsrechners deines Landes selbst ermitteln und hast du ja auch schon bereits. So etwas wie Ministerialzulagen gibt es im Länderbereich nur noch in Bayern. Ansonsten glaube ich nicht, dass es in der Entscheidung eine Rolle spielt, ob der Bund 100 € mehr zahlt und dafür die Kommune 50 € Zuschuss gibt und der Bund nur 25 €, sodass am Ende 75 €+ rauskommen. Das sind Witzbeträge, aufgrund derer man keine Entscheidung treffen sollte!

2. Wo die Aufstiegschancen größer sind, hängt von der Kommune und von der Stelle des Bundes ab. Vielleicht hilft es dir ja, den Stellenplan der Kommune anzusehen. Dann kannst du aufgrund der Verteilung der einzelnen Besoldungsruppen selbst ausrechnen, wie die Chancen stehen, dass man weiterkommt. Das passt natürlich nicht zu 100%, da ja auch Juristen, Lehrer, Architekten etc. verbeamtet sind. Für gewöhnlich wirst du bei der Kommune sofort weiterbefördert, wenn du die 3 Jahre Beförderungssperre abgesessen hast. Die Beurteilung spielt hier keine so große Rolle mehr, wenn du die Stelle einmal hast. Beim Bund braucht man wieder eine gute Beurteilung und dann erlassen sie wieder Kriterien dazu, weil sie nur so und so viel befördern können, etc. Also wenn dein Ziel nur die A11 ist, dann wirst du wahrscheinlich bei der Kommune schneller befördert werden. Wenn du aber mehr erreichen willst, solltest du Bedenken, dass selbst bei einer Stadt wie München für gewöhnlich bei A12 Schluss ist. Der Rest ist Zufall. Gut, EDV ist nicht jedermanns Sache. Vielleicht bewirbt sich da keine Sau hin, dann läuft's auch besser ;-). In München kommt es schon vor, dass ne A12 erst ein paar mal ausgeschrieben werden muss, bevor sich endlich jmd. dafür erbarmt. Bei A14-Aufstieg wird denen dafür dort die Bude eingerannt. Vielleicht findest du ja auch irgendwann ne durchlaufende A9-A13 in nem Ministerium oder ner Regierung.

3. Nein, gleich wieder vergessen! Nimm den Gehaltsrechner TVöD. Dein A9 entspricht ungefähr einer E11. Vielleicht gibt es nen Hunni mehr, nach Abzug der PKV, aber dafür lohnt es sich nicht, auf den Beamtenstatus zu verzichten. Spätestens nach 3 Jahren, wenn du auf A10 befödert wirst, verdienst du schon mehr. Und als Angestellter bist du immer noch E11 Auch das sind Witzbeträge!

4. Wenn du von Kommune zu Bund wechselst, wird deine Beurteilung der Kommune auf das Bund-Beurteilungssystem umgerechnet (was sich natürlich wieder auf die Beförderungswartezeiten auswirken kann). Beim Wechsel von Bund zu Kommune oder Kommune zu Kommune ist das egal (also es wird zwar auch evtl. umgerechnet, aber bei der Kommune gibt es diese ganzen verkomplizierten Regelungen meistens nicht. Wenn du der einzige Bewerber aber mit nem "ausreichend" sein solltest und die nehmen dich, wirst du trotzdem befördert.

Ansonsten hilft es natürlich immer, die Leute vor Ort über die Situation vor Ort zu befragen, wenn die Möglichkeit hierzu besteht!
Mainstream1
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Re: Bund vs Kommune? Entlassung aus Beamtenstatus?

Beitrag von Mainstream1 »

Zumindest sollte bei einer Einstellung geprüft werden, ob die seit 25 Jahren gültige Rechtschreibung beachtet wird....

Aktuell nutzen nur sehr alte Leute noch die alte Rechtschreibung und bestimmte Gruppen.....

Wenn man gerade seine Ausbildung absolviert hat, sollte die seit 1999 gültige Rechtschreibung eigentlich kein Problem sein. Man möchte ja auch nicht nach der Besoldungstabelle von 1999 bezahlt werden?

Nur so am Rande mal meine Meinung zum Text der Ausgangsfrage, ohne etwas unterstellen zu wollen.
MS
HagenKrause
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Re: Bund vs Kommune? Entlassung aus Beamtenstatus?

Beitrag von HagenKrause »

@Mainstream1: Du darfst das nicht so ernst sehen. Heutzutage muss man froh sein, wenn kein "Bro", "Alder" oder "Digga" drinsteht 😂
Lilaa1
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Re: Bund vs Kommune? Entlassung aus Beamtenstatus?

Beitrag von Lilaa1 »

Ähm,. Ich schreibe mit Handy nebenbei und muss ja nicht jede Auto"korrektur" etc hier korrigieren. Tristes Dasein, wenn man es für wichtig erachtet, sich über vermeintliche Fehler eines x-beliebigen Beitrags im Internet zu ärgern? Mainstream1, kannst die Fehler gerne zählen, sammeln und dir damit einen Kuchen backen. Das kleine Highlight im Leben gönn ich dir <3
Lilaa1
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Re: Bund vs Kommune? Entlassung aus Beamtenstatus?

Beitrag von Lilaa1 »

@HagenKrause . Danke für die ausführliche Antwort!

Gibt es online irgendwo Infos, welche Zulagen jede Stelle kriegt? Also vor allem die Höhe der allgemeinen Stellenzulage , die ja sicher zwischen Bund und Kommune auch variiert, und auf alle Stellen fällt, auch wenn keine spezielle Zulage greift.

Stellenplan ist leider auch nicht immer so leicht zu finden :/ ich hab zumindest keine öffentlich zugängliche aus meiner aktuellen Kommune gefunden.

Bzgl Beförderung: hab ich es richtig verstanden, dass die automatische Beförderung beim Bund nicht selbstverständlich ist (im Vergleich zu vielen Kommunen)?
HagenKrause
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Re: Bund vs Kommune? Entlassung aus Beamtenstatus?

Beitrag von HagenKrause »

Hier siehst du die Zulagen des Bundes:
https://www.oeffentlichen-dienst.de/bea ... ulage.html

Die Zulagen für die Länder/Kommunen stehen in den Besoldungsgesetzen der Länder
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... BesG-ANL_4

Die Besoldungsrechner im Internet berücksichtigen diesen Bestandteil aber bereits:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... -bund-2024
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... ayern-2024

Das, was da rauskommt, kommt auch dann wirklich in Summe raus.

Der Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Für gewöhnlich ist das schon online. Aber wenn das bei deiner Kommune nicht so ist, dann musst du entweder dort nachfragen oder mit Ungewissheit leben können ;-)

Oder du suchst dir eine vergleichbare Kommune von der Größe und schaust dort nach. Für gewöhnlich nehmen die sich nicht viel. Bei einer 20.000 Einwohner Stadt, tauchen nicht plötzlich 3 A15er Stellen in der Verwaltung auf. Lehrer, Juristen, etc. musst du eh ausblenden. Nur, weil im Schulreferat 30% im höheren Dienst arbeiten, heißt das nicht, dass das gute Chancen sind!

Ich bin bereits hier:

viewtopic.php?t=13245

auf dieses Thema kurz eingegangen.

Nein, die automatische Beförderung ist beim Bund nicht selbstverständlich. Also du wirst schon befördert, aber vermutlich nicht nach der gesetzlich vorgesehenen Mindestwartezeit (Beförderungssperre), sondern nach den intern erlassenen Richtlinien und Kriterien. Die Kommunen haben entweder gar nichts oder es bestehen eher Beschränkungen für das Bewerbungsverfahren (also zum Zugang der Stelle). Es ist aber davon auszugehen, dass es sich auch beim Bund von A9 bis A11 nicht ewig zieht.

Wenn in deinem Stellenplan die meisten Beamten in A13 sind und nicht in A10 festhängen, dann weißt du ja, was Sache ist ... Und bei den Kommunen wirst du feststellen, dass die meisten Beamten eben nicht in A13 sind!
HagenKrause
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Re: Bund vs Kommune? Entlassung aus Beamtenstatus?

Beitrag von HagenKrause »

Hier siehst du z. B. auch mal das vom Freistaat Bayern:

https://www.stmi.bybn.de/mam/allgemeine ... dienst.pdf

Du siehst daran, dass in der letzten Beförderungsrunde die A11er 14 Jahre auf die A12 warten müssen und die A12er 8 Jahre auf die A13 😉

Die Kommunen haben sowas nicht ...

Es ist eine Frage der Zeit. Für gewöhnlich gehen hier alle mit A13 in Pension, wenn sie frühzeitig ihren Dienst angetreten haben. Bei der Kommune wird das nicht unbedingt vorkommen.
aberratioictus
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Re: Bund vs Kommune? Entlassung aus Beamtenstatus?

Beitrag von aberratioictus »

Mache ja ähnliche Überlegungen, aber zur Relation noch mein Beispiel (mit Kindern), E 13(hD) wäre etwas weniger als meine jetzige A10 ohne Zuschläge.
HagenKrause
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Re: Bund vs Kommune? Entlassung aus Beamtenstatus?

Beitrag von HagenKrause »

Was macht das dann überhaupt für einen Sinn? Ich suche mir eine höher bewertete Stelle, die vss. mehr Stress beinhaltet und verdiene dabei weniger? Ist es da nicht klüger nach ner A11 zu suchen?
aberratioictus
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Re: Bund vs Kommune? Entlassung aus Beamtenstatus?

Beitrag von aberratioictus »

die würde ja mit Sicherheit in den nächsten Jahren kommen, aber das ewige gerangel mit den Beurteilungsnoten und Stellen. Da haben es Lehrer und andere ab A13 wesentlich einfacher. Aber nach E 13 gibt es ja wieder die Möglichkeit nach 2 Jahren und 6 Monaten oder nach Anerkennung etwas weniger wieder auf A13. Bisschen Risiko ist dabei auch...
HagenKrause
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Re: Bund vs Kommune? Entlassung aus Beamtenstatus?

Beitrag von HagenKrause »

Richtig, denn die werden mindestens noch A14. Allerdings müssen die auch länger studieren als der gD, verdienen derweil nichts und haben nen stressigeren Job ... außer, sie sitzen in Hintertupfingen und nicht in Berlin. ;)

Eigentlich gibt es kein Gerangel um Noten, denn der Beurteiler kann ja machen was er will und du hast keinen Einfluss darauf. 2 Punkte mehr, 2 Punkte weniger, gleich geblieben ... alles drin und nicht zu beanstanden. Wie wenn man im Bauamt sitzt und es kommt ein Sozialhilfeantrag auf den Schreibtisch. Dafür ist man auch nicht zuständig. Bei Punktabzug brauchst du halt dann wieder 3 Jahre bis zur nächsten Beurteilung, um ggf. den Status Quo wieder zu erreichen. Dasselbe gilt leider auch für deine E13.

Es ist wohl hier eher mehr, wie nur ein "bisschen" Risiko. Ist eher wie eine Aktie oder eine Ehe. Da weiß man auch nicht, ob man in 5 Jahren Millionär ist oder alles verzockt hat oder eine glückliche Familie hat oder die Frau einen aussaugt.

Ein Arbeitskollege von mir ist als Angestellter gd zum BAMF gegangen, um sich verbeamten zu lassen. Nach drei Monaten haben sie ihr "Programm" eingestellt. Pech! Das Amt kann auch die Probezeit auf 5 Jahre verlängern oder nach 5 Monaten sagen "taugt uns nicht, wir suchen uns jmd. anderen" und du hast 0 Einfluss darauf.

Selbst, wenn auf der Arbeit alles läuft, kann dir immer noch der Amtsarzt einen Strich durch die Rechnung machen. Übergewicht? Irgendwelche Werte im Urin/Blut, die nicht stimmen? Mit der PKV dasselbe Spielchen, nur jetzt mit höherem Beitrag.

Im schlechtesten Fall stehst du schlechter da, wie wenn du einfach nichts gemacht hättest. Als fertiger junger Student ist das alles egal, denn der hat nix zu verlieren. Aber wenn man sich schon auf ein "Bullshitbingo" einlässt, sollte man zumindest ein Katapult mitnehmen.

Ich habe noch in keinem Gesetz gelesen, dass im hD die 2-3 jährige Laufbahnbefähigung zwingend als Angestellter absolviert werden muss. Wenn sie dich als A10 übernehmen und dich 3 Jahre auf die E13 setzen, das ist ein Deal. Aber der Rest ist zocken :roll: