Hallo,
ich habe für meinen Krankenhausaufenthalt mit diesem eine Wahlleistungsvereinbarung für Chefarztbehandlung abgeschlossen. Tatsächlich habe ich diese aber nicht in Anspruch genommen und auch dafür keine Leistungen in Rechnung gestellt bekommen. Dennoch zieht mir die Beihilfe (Bayern) pro Tag Aufenthalt 25 € Eigenbeteiligung ab. Ist das rechtens? Wer kann mir da weiterhelfen?
Wahlleistung bei Nichtinanspruchnahme und Eigenbeteiligung
Moderator: Moderatoren
Vermutlich wurden dir pro Kalendertag 24,50 € abgezogen.
Der Abzugsbetrag resultiert aus 10 € Eigenanteil (unabhängig von Wahlleistungen) und 14,50 Abzug für Wahlleistungen. Vermutlich war auf der Rechnung ein 2-Bett-Zimmer in Rechnung gestellt, was beihilferechtlich als Wahlleistung zu rechnen ist und den zusätzlichen Abzug von 14,50 € rechtfertigt.
Sollte weder Chefarztbehandlung noch Zweibettzimmer in Rechnung gestellt sein (oder sonstige Wahlleistungen) würde ich schnellstens Widerspruch einlegen --> Widerspruchsfrist beachten!
Der Abzugsbetrag resultiert aus 10 € Eigenanteil (unabhängig von Wahlleistungen) und 14,50 Abzug für Wahlleistungen. Vermutlich war auf der Rechnung ein 2-Bett-Zimmer in Rechnung gestellt, was beihilferechtlich als Wahlleistung zu rechnen ist und den zusätzlichen Abzug von 14,50 € rechtfertigt.
Sollte weder Chefarztbehandlung noch Zweibettzimmer in Rechnung gestellt sein (oder sonstige Wahlleistungen) würde ich schnellstens Widerspruch einlegen --> Widerspruchsfrist beachten!
mit dem Zweibettzimmer hat es nichts zu tun, dafür haben sie mir extra 7,50 € abgezogen, was auch ok ist.
Es geht also rein um die Chefarztbehandlung und dabei ist anscheinend die Frage: was ist ausschlaggebend für den Abzug der Eigenbeteiligung von 25 € pro Tag - die Vereinbarung oder die Nichtinrechnungstellung?
Weißt du das vielleicht? Gibt es dazu eine Verwaltungsanweisung oder ein Urteil?
Es geht also rein um die Chefarztbehandlung und dabei ist anscheinend die Frage: was ist ausschlaggebend für den Abzug der Eigenbeteiligung von 25 € pro Tag - die Vereinbarung oder die Nichtinrechnungstellung?
Weißt du das vielleicht? Gibt es dazu eine Verwaltungsanweisung oder ein Urteil?
7,50 € für das Zweibett-Zimmer? Nach dem Bundesbeihilferecht wären da 14,50 € fällig...
Für die Chefarztbehandlung hätte dir die Beihilfe aber nach meiner ersten Sachverhaltseinschätzung nichts abziehen dürfen, wenn sie nicht in Anspruch genommen wurde.
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen oder mal in der Beihilfestelle anrufen und mir das erläutern lassen.
Ich kann leider nur Aussagen zum Bundesbeihilferecht machen, die Bundesländer haben mitunter nämlich abweichende Regelungen.
Für die Chefarztbehandlung hätte dir die Beihilfe aber nach meiner ersten Sachverhaltseinschätzung nichts abziehen dürfen, wenn sie nicht in Anspruch genommen wurde.
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen oder mal in der Beihilfestelle anrufen und mir das erläutern lassen.
Ich kann leider nur Aussagen zum Bundesbeihilferecht machen, die Bundesländer haben mitunter nämlich abweichende Regelungen.