BBVAngG hier die amtsangemessenen Alimentation

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p.langen70
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BBVAngG hier die amtsangemessenen Alimentation

Beitrag von p.langen70 »

Hallo zusammen,

bei dem Thema der amtsangemessenen Alimentation tut sich im Bund noch nicht viel.

Während sämtliche Bundesländer das schon längst umgesetzt haben, geht der Bund mit Arroganz und Missachtung gegen das Urteil des Verfassungsgerichts vor und verzögert unnötig die Umsetzung.

Mittlerweile haben viele Bundesbeamte Abgeordnete über die Abgeordnetenwatch angeschrieben, vor allem um für das Thema zu sensibilisieren.

Vielleicht hat der ein oder andere auch Lust und Zeit sich sich daran zu Beteiligen und sich an einen Abgeordneten zu wenden, um ihn an der Umsetzung der Rechtsprechung der höchsten richterlichen Instanz zu erinnern.

Danke :-)
Mainstream1
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Re: BBVAngG hier die amtsangemessenen Alimentation

Beitrag von Mainstream1 »

Auf gar keinen Fall!
Was glaubt ihr, wo das Mehr bei den einen wieder eingespart wird. Und wenn man schon dabei ist, kann man ja direkt noch viel mehr einsparen.
Also Ball flach halten.
MS
PublicHeini
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Re: BBVAngG hier die amtsangemessenen Alimentation

Beitrag von PublicHeini »

Mittlerweile hat sich eine Gruppe gebildet, die eine Kanzlei damit beauftragt hat, zu klagen.
sulzfluh
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Re: BBVAngG hier die amtsangemessenen Alimentation

Beitrag von sulzfluh »

Mittlerweile hat sich eine Gruppe gebildet, die eine Kanzlei damit beauftragt hat, zu klagen.
Das kann ich auch als nicht betroffener Versorgungsempfänger des Landes NRW nur unterstützen.

Man muss hier nicht dem "Mainstream" folgen nach dem Motto:" Der deutsche Michel, Schnauze halten und malochen".
wtorrixx
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Re: BBVAngG hier die amtsangemessenen Alimentation

Beitrag von wtorrixx »

In dem Zusammenhang argumentiere ich aktuell auch über das Problem der "Ruhegehaltsfähigen Polizeizulage". Seit dem die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig geworden ist, wartet eine große Anzahl an Ruheständler auf die Anerkennung und die damit verbundene Auszahlung. Zur amtsangemessenen Alimentation gehören auch die ruhegehaltsfähigen Zulagen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil eine Prüfprozedur entwickelt. Die Lebenshaltungskosten für eine in Bayern lebende 4 köpfige Fam. betragen 3.800€ netto, daraus resultiert eine amtsangemessene Alimentation in Höhe von 4350 € netto. Tatsächlich werden in der untersten Besoldungsgruppe inkl. Familienzuschlag nur 2860€ gezahlt, was ca. 35% unter der vom Gericht festgelegten Mindestalimentation liegt. Dies ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Mainstream1
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Re: BBVAngG hier die amtsangemessenen Alimentation

Beitrag von Mainstream1 »

Allenfalls in München. Ganz Bayern sicher nicht.
Warum fängt man dann bei einer Bundesbehörden an, wenn es so wenig ist?
Das Problem ist eher, dass es die Wohnungfürsorge gerade in teuren Orten nicht mehr gibt. Man hat da alles vor 22 Jahren begonnen zu verramschen. Die verbilligte Miete war ein echter Ausgleich und man bekam auch Wohnungen. Ein schwerwiegender Fehler, das fast alles aufzugeben.
MS
PublicHeini
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Re: BBVAngG hier die amtsangemessenen Alimentation

Beitrag von PublicHeini »

der neue Referentenentwurf ist online.

https://oeffentlicher-dienst.info/g/bbvangg
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Aufsteiger85
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Re: BBVAngG hier die amtsangemessenen Alimentation

Beitrag von Aufsteiger85 »

Halte ich zumindest für verfassungsrechtlich fragwürdig. Damit wird das Abstandsgebot abermals zumindest ansatzweise unterlaufen...
Herm
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Re: BBVAngG hier die amtsangemessenen Alimentation

Beitrag von Herm »

Ich hab das nur überflogen...

Ledige Beamte und Versorgungsempfänger bekommen nichts...
alle anderen ein paar Krümel..und die in der Großstadt ein
paar Krümel mehr. (Je mehr Kinder umso besser)

Stimmt das so ungefähr ?
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Aufsteiger85
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Re: BBVAngG hier die amtsangemessenen Alimentation

Beitrag von Aufsteiger85 »

Der Familienzuschlag der Stufen 1 und 2 bleibt erhalten.

Ledige Beamte erhalten weiterhin ihre Besoldung lt. Tabelle + etwaige Zulagen.

Beamte und Versorgungsempfänger erhalten den Ergänzungszuschlag (nur), sofern sie noch berücksichtigungsfähige Kinder haben.
Ein alimentativer Ergänzungszuschlag wird Beamten, Richtern und Soldaten gewährt, denen unabhängig von ihrem Familienstand Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz für ein oder mehrere Kinder zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 oder 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 oder 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde.
Dieser Ergänzungszuschlag wird abgeschmolzen, je höher die Besoldungsgruppe ist. D.h. der Ergänzungszuschlag wird um den Abschmelzbetrag gemindert, was im Ergebnis bei vielen eine 0 oder sehr geringe Beträge bedeuten wird, die nicht im Raum München leben oder maximal A6-A7 sind.
Abschmelzbeträge.png

Edit: Und die Änderung der Beihilfesätze für Kinder und Angehörige auf 90% und für den Beihilfeberechtigten selbst auf 70% ab dem ersten Kind scheint auch vom Tisch zu sein.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Aufsteiger85 am 21.08.2024 17:39, insgesamt 3-mal geändert.
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Aufsteiger85
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Re: BBVAngG hier die amtsangemessenen Alimentation

Beitrag von Aufsteiger85 »

Rechenbeispiele (nur für alimentativen Ergänzungszuschlag):

A7, 2 Kinder, Mietenstufe IV(z.B. Berlin): Grundgehalt + FZ Stufe 2 + 12 (1. kind) + 12 (2. Kind) - 32 (Abschmelzbetrag) = Bleibt bei Grundgehalt + FZ Stufe 2, da der Abschmelzbetrag größer ist, als der kumulierte Ergänzungszuschlag.

A7, 2 Kinder, Mietenstufe V (z.B. Bonn): Grundgehalt + FZ Stufe 2 + 83 (1. Kind) + 83 (2. Kind) - 32 = Grundgehalt + FZ Stufe 2 + 132 (83 + 83 -32).

A13, 2 Kinder, Mietenstufe V (z.B. Bonn): Grundgehalt + FZ Stufe 2 + 83 (1. Kind) + 83 (2. Kind) - 219 = Bleibt bei Grundgehalt + FZ Stufe 2, da Abschmelzbetrag größer ist, als der kumulierte Ergänzungszuschlag.

Führt zu der paradoxen Situation, dass Beamte mit Eigentum in gefragten Gegenden (die also quasi durch Geburt bzw. Erbschaft ohnehin schon bessergestellt sind) trotz nicht monatlich zu zahlender Miete ein deutliches Plus verzeichnen, andere, die in weniger gefragten Gegenden zur Miete wohnen möglicherweise gar nicht profitieren. Natürlich muss man irgendein Kriterium heranziehen, um das geplante Modell umzusetzen. Dennoch halte ich das für verfassungsrechtlich bedenklich.