Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Andi12 »

Also, bei mir waren nur die ganz normalen Bezüge drauf.

Mfg

Andi12
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

@Andi12
Und Du hast auch den Brief erhalten mit der Anerkennung vor dem 17.Lebensjahr
und der Neuberechnung der Versorgungsbezüge ??

Das wäre nicht gut..das heisst es gibt Probleme mit IT-Software.
Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Andi12 »

Nein, ich habe bis jetzt nur die offizielle Bestätigung, das alle Unterlagen komplett vorliegen, und die Bearbeitung läuft.

Mfg
Andi12
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Andi12 hat geschrieben: 11. Mai 2024, 17:40 Nein, ich habe bis jetzt nur die offizielle Bestätigung, das alle Unterlagen komplett vorliegen, und die Bearbeitung läuft.

Mfg
Andi12
Hallo Andy12,darf ich Dich fragen,ob Du vor 2006 in den Ruhestand/DU getreten bist?Bislang scheinen nur Kollegen mit einem positiven Bescheid beschieden worden zu sein,welche nach 2006 - 2017 in den Ruhestand gegangen sind.Vermutlich sind es ohnehin die wenigsten,die wesentlich früher gegangen sind. MfG
Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Andi12 »

Bin seit Januar 2016 im Ruhestand.

Mfg

Andi12
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Andi12 hat geschrieben: 11. Mai 2024, 17:40 Nein, ich habe bis jetzt nur die offizielle Bestätigung, das alle Unterlagen komplett vorliegen, und die Bearbeitung läuft.

Mfg
Andi12
Ohne Bescheid ...keine Kohle !
Das ist ein "dicker Brief" und Seite 1 sieht so aus :
Bescheid.JPG
Nur 2 die bisher einen Bescheid bekommen haben..kann doch
nicht sein !

Zilian hat mit mir die Eingangsbestätigung bekommen Ende Dez.23.
Bescheid erhalten ?
Zilian
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Zilian »

Herm hat geschrieben: 14. Mai 2024, 15:32 Zilian hat mit mir die Eingangsbestätigung bekommen Ende Dez.23.
Bescheid erhalten ?
Nach der Eingangsbestätigung vom 22.12.23 habe ich am 30.12.23 erhalten, danach habe ich noch keinen weiteren Bescheid bekommen. Bin seit Juli 2016 im Ruhestand.
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Herm hat geschrieben: 14. Mai 2024, 15:32
Andi12 hat geschrieben: 11. Mai 2024, 17:40 Nein, ich habe bis jetzt nur die offizielle Bestätigung, das alle Unterlagen komplett vorliegen, und die Bearbeitung läuft.

Mfg
Andi12
Ohne Bescheid ...keine Kohle !
Das ist ein "dicker Brief" und Seite 1 sieht so aus :

Bescheid.JPG

Nur 2 die bisher einen Bescheid bekommen haben..kann doch
nicht sein !

Zilian hat mit mir die Eingangsbestätigung bekommen Ende Dez.23.
Bescheid erhalten ?
Es werden schon einige mehr gewesen sein,die einen Bescheid erhalten haben,nur sind vermutlich nicht alle tangierten Kollegen hier im Forum vertreten und des Weiteren auch nicht alle so mitteilungsbedürftig wie es bei uns der Fall ist. MfG Peter
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Das Zilian noch keinen Bescheid bekommen hat ist ungewöhnlich...

In den Unterlagen die Ihr da hinschickt müssen die Vordienstzeiten eindeutig
erkennbar sein..also nichts "halbgares"..der Zeitraum muss passen.

Ich war ja ein" leichter Fall".. der Zeitraum steht im Zeugnis (auf der Rückseite
steht wird als 1.Ausbildungsjahr angerechnet) und im Bundesgesetzblatt von
1979 steht "einjährige berufliche Grundbildung".
Danach zweijährige berufliche Fachbildung..die wurde schon vorher als
Ausbildungszeit § 12 anerkannt.
Zwischen Grundbildung/Fachbildung fehlt 1 Monat..was da war weiss ich nicht mehr.
Bei Zahlbetrag Brutto steht:
Versorgungsbezug inkl. Untb.ohne Anrechnungen.
Es wird also genau hingeguckt !
Zilian
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Zilian »

So heute 24.05.24 habe ich den Bescheid vom 14.05.24 erhalten.
628 Tage mehr Ruhegehaltsfähige Zeiten anerkannt, somit nun 71,75% erreicht.
Nachzahlung, am Mai 23, soll mit der Bezügezahlung von Juni 24 erfolgen, waren wir es ab.
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

@Zilian
Ich wollte gerade nachfragen ob Du schon den Bescheid bekommen hast...
das wurde aber auch Zeit.
So richtig schnell kommt die Bundesansalt nicht voran..das sind die ersten
abgegebenen Anträge die bearbeitet wurden..vom letzten Jahr !

Glückwunsch zu den 71,75 %..Du hast mich eingeholt :mrgreen:
Nun kannst Du auch ein paar Stangen Spargel mehr essen :D
mir kommen die schon aus den Ohren raus :)

Jetzt muss nur noch die Bezügemitteilung stimmen und zum
Monatsende ankommen..bei den Postlaufzeiten klappt das
bestimmt wieder mal nicht :x

Schönes Wochenende !
Zuletzt geändert von Herm am 24. Mai 2024, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Zilian hat geschrieben: 24. Mai 2024, 13:37 So heute 24.05.24 habe ich den Bescheid vom 14.05.24 erhalten.
628 Tage mehr Ruhegehaltsfähige Zeiten anerkannt, somit nun 71,75% erreicht.
Nachzahlung, am Mai 23, soll mit der Bezügezahlung von Juni 24 erfolgen, waren wir es ab.
Wow,gratuliere Dir zum endlich ergangenen Bescheid - das hat sich ja dann bei 628 Tagen wirklich gelohnt.Es geht also langsam aber sicher voran - üben wir uns in Geduld.Darf ich Dich fragen,in welchem Jahr Du in den Ruhestand getreten bist - vermutlich nach 2006? MfG
Zilian
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Zilian »

Bin seit Juli 2016 im Ruhestand.
Leo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Leo »

Zilian hat geschrieben: 24. Mai 2024, 16:56 Bin seit Juli 2016 im Ruhestand.
Okay,bis jetzt also alles Ruhestandsbeamte,welche nach 2006 pensioniert wurden.Neben dem zusätzlichen Sparkel sollte Deine Erhöhung auch noch für einige zusätzliche Laibe Brot gut sein.Ein schönes Wochenende - MfG
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

vättern hat geschrieben: 2. Feb 2024, 14:43 Habe also geklagt. Klage läuft vor Verwaltungsgericht.
https://www.bverwg.de/200423U2C11.22.0
Im Dezember 23 hat die Banst dem Gericht mitgeteilt die Zeiten ab Mai 23 mit allen Lehrzeiten anzuerkennen.
Urteil steht noch aus.
Was ist eigentlich mit dem Thread-Ersteller.. ?
Hast Du die Anerkennung neu beantragt oder
wartest Du noch auf das Urteil ?
Bescheid bereits bekommen ?

Und Danke fürs "Klagen"...einer mehr der das Urteil möglich
gemacht hat.
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