Lebensarbeitszeitkonto und DU!

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Ferdi12345
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Lebensarbeitszeitkonto und DU!

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,
hessische Landesbeamte haben ja ein Lebensarbeitszeitkonto. Wie sieht es eigentlich aus, wenn eine bevorstehende DDU ansteht? Ich habe mal den Paragraphen überflogen und gelesen, dass man auf Antrag bei einer bevorstehenden DU und infolgedessen eine nicht Inanspruchnahme dieses Kontos, die angesparten Stunden sich auch auszahlen lassen kann. Jetzt ist die Frage, wann ist wann! Ab wann kann auf Antrag die angesparte Zeit ausbezahlt werden? So wie ich das gelesen habe, ab DDU...Nur, wie sieht es dann mit den alle 2 Jahre stattfindenden Nachuntersuchungen aus, bei denen man ja rein theoretisch und praktisch wieder reaktiviert werden kann! Oder anders gefragt, ab wann ist die Dienstunfähigkeit für das Lebensarbeitszeitkonto relevant und kann dann ausbezahlt werden?

LgF
Pipapo
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Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
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Re: Lebensarbeitszeitkonto und DU!

Beitrag von Pipapo »

Ab der Zurruhesetzung, da eine Reaktivierung nur rein hypothetisch besteht.
Ferdi12345
Beiträge: 39
Registriert: 1. Nov 2020, 22:04
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Re: Lebensarbeitszeitkonto und DU!

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo, wird dann erst auf Antrag ausbezahlt oder wird das automatisch ausbezahlt?

Lg
trulla
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Registriert: 9. Sep 2017, 14:24
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Re: Lebensarbeitszeitkonto und DU!

Beitrag von trulla »

IdR wird es nicht automatisch ausbezahlt , da du ja theoretisch reaktiviert werden könntest . Auf Antrag wird es bei der Zuruhesetzung ausbezahlt mit dem Hinweis, dass es dann auf 0 steht , falls es zu einer Reaktivierung kommt .
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