Kostenübernahme Psychotherapie

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etec.ing
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Kostenübernahme Psychotherapie

Beitrag von etec.ing »

Ich bin seit 2023 aufgrund DDU (dauerhafter Dienstunfähigkeit) in Frühpension.
Der Amtsarzt hatte dort in seinem Gutachten u.a. folg. geschrieben:
„… Aus personal- / vertrauensärztlicher Sicht wird eine intensivierte langfristige ambulante
Psychotherapie für zwingend erforderlich gehalten …“.

Ich war jetzt bis Ende 2023 bei einem Arzt für „Psychiatrie und Psychotherapie“. Was mir letztendlich aber nicht viel gebracht hat, da es auf dem Niveau „Hausfrauenpsychologie“ war.

Ich wollte nun in 2024 nochmals das Thema „Psychotherapie“ in Angriff nehmen.
Ich habe jetzt eine psychotherapeutische Praxis gefunden, bei der ich eine Psychotherapie machen könnte.
Aus meiner Sicht dürfte die Kostenübernahme für Psychotherapie bei diesen aber ein Problem darstellen, da diese psychotherapeutische Praxis sehr teuer abrechnet.
Ich habe eine erste Rechnung bekommen und für die probatorischen Sitzungen wurde durchgängig mehr als der Regelhöchstsatz sprich Höchstsatz (Kosten pro Sitzung somit: Ziffer 870 / Faktor 3,5 / 153,02Euro) genommen.

Das BVA wird es aber so wie hier sehen:
„… Der 3,5 fache Satz darf nur dann berechnet werden, wenn der Arzt überdurchschnittlich schwierige oder aufwendige Leistungen erbringen musste …“ Quelle: https://shorturl.at/zDKP5

Sprich für mich ein strittiger Punkt.


Denn weiterhin heisst es:
„… Liegt der GOÄ Faktor über dem Regelhöchstsatz, dann wird eine Begründung fällig …“ Quelle: https://shorturl.at/zDKP5

Und:
„…Der GOÄ Steigerungsfaktor kann unzulässig sein, wenn seine Begründung nicht ausreichend ist …“ Quelle: https://shorturl.at/zDKP5

D.h. im Worst-Case wird durch die Beihilfe nur bis zum Faktor 2,3 bezahlt und ich bleibe auf den Rest-Kosten bis Faktor 3,5 sitzen.


Frage daher:
Wie sind eure Erfahrungen bezüglich der Kostenübernahme der Beihilfe bei Kosten für Psychotherapie?
Aubacke
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Re: Kostenübernahme Psychotherapie

Beitrag von Aubacke »

Trotz schwerer Erkrankung weigert sich die PostBeaKK mehr als 2,3-fach zu akzeptieren. Entweder lange auf einen Termin warten (1Jahr) oder den Wucher selbst zu bezahlen.
KlausK
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Re: Kostenübernahme Psychotherapie

Beitrag von KlausK »

Laut § 46 Absatz 4 trägt der Dienstherr die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen.
In wie weit das hier der Fall ist bleibt zu prüfen.
stuntmanmike
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Re: Kostenübernahme Psychotherapie

Beitrag von stuntmanmike »

naja ich denke hier ist es doch mal angebracht

1. anzufragen, ob dort immer mit 3,5 abgerechnet wird (ist denn eine begruendung in der rechnung angegeben?)

2. danach bei der beihilfe und pkv abzuklaeren inwiefern das erstattet wird.

durch offene kommunikation laesst sich so einiges an problemen vermeiden. ob der psychiater vllt mit sich reden laesst und nu 2,3 abrechnet halte ich zwar fuer ehr unwahrscheinlich, wenn er denn durchgaengig mit 3,5 abrechnen will, aber dennoch im zweifelsfall einen versucht wert
etec.ing
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Re: Kostenübernahme Psychotherapie

Beitrag von etec.ing »

stuntmanmike hat geschrieben: 2. Apr 2024, 20:04 1. anzufragen, ob dort immer mit 3,5 abgerechnet wird (ist denn eine begruendung in der rechnung angegeben?)
ich hatte meine Unsicherheit bei der Abrechnung mit Faktor 3,5 gegenüber der psychotherapeutische Praxis die Tage angezeigt.
Man Schrieb mir darauf folg.:
"... Erfahrungsgemäß erstattet die Beihilfe den Höchstsatz, sofern eine Begründung angegeben wird. Damit hatten wir noch nie Probleme ..."

stuntmanmike hat geschrieben: 2. Apr 2024, 20:04 2. danach bei der beihilfe und pkv abzuklaeren inwiefern das erstattet wird.
ich habe die erste Rechnung bei der Beihilfe eingereicht (die PKV hängt sich normalerweise an das Zahlungsverhalten der Beihilfe).
stuntmanmike
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Re: Kostenübernahme Psychotherapie

Beitrag von stuntmanmike »

etec.ing hat geschrieben: 2. Apr 2024, 20:17
stuntmanmike hat geschrieben: 2. Apr 2024, 20:04 1. anzufragen, ob dort immer mit 3,5 abgerechnet wird (ist denn eine begruendung in der rechnung angegeben?)
ich hatte meine Unsicherheit bei der Abrechnung mit Faktor 3,5 gegenüber der psychotherapeutische Praxis die Tage angezeigt.
Man Schrieb mir darauf folg.:
"... Erfahrungsgemäß erstattet die Beihilfe den Höchstsatz, sofern eine Begründung angegeben wird. Damit hatten wir noch nie Probleme ..."

stuntmanmike hat geschrieben: 2. Apr 2024, 20:04 2. danach bei der beihilfe und pkv abzuklaeren inwiefern das erstattet wird.
ich habe die erste Rechnung bei der Beihilfe eingereicht (die PKV hängt sich normalerweise an das Zahlungsverhalten der Beihilfe).

gut dann wirst du ja sehen wie sich die sache weiter entwickelt. ich würde halt bei der beihilfe und pkv vorher abklaeren, selbst wenn die erste rechnung voll erstattet wird, ob das in zukunft dann auch so laufen wird. beantragen muss man die psychotherapie vorab ja ohnehin.
Manni66
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Re: Kostenübernahme Psychotherapie

Beitrag von Manni66 »

So was lässt sich im Vorfeld abklären. Vielleicht aber auch erst mit dem richtigen Antrag auf Kostenübernahme. Den werden die PKV und die ggf. sowie einem Gutachter vorlegen. Mein Psychotherapeut hat in dem Gutachten begründet, warum der 3,5-fache Satz in meinem Fall notwendig ist. Die PKV hat dem zugestimmt. Der Gutachter der Beihife hat zunächst nur 2,3 bewilligt. Dann gab es noch mal eine Rücksprache mit Therapeut und Gutachter. Ergebnis war, dass die Beihilfe nun den 3,0 - fachen Satz bezahlt. Ich und mein Therapeut haben uns geeinigt, dass ich das für die Stunde bezahle, was ich erstattet bekomme. Also 50 Prozent vom Satz 3,5 plus 50 Prozent vom Satz 3,0.
Manchmal geht sowas mit etwas Aufwand schon. Fall das bei als Auflage vom DH im Zurruhesetzungsbescheid oder sonst steht, käme in Betracht, dass der DH die Differenz trägt zwischen dem was Beihilfe und PKV zahlen. Ggf. wäre nachzuweisen, dass es keine andere freien Therapeuten gibt.
lavinia21
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Re: Kostenübernahme Psychotherapie

Beitrag von lavinia21 »

Hallo,

Sie müssten im ersten Schritt abklären, ob die PT ganz regulär über die Beihilfe läuft oder aber aufgrund der Dienstunfähigkeit ggf. eine Anordnung des Dienstherren besteht, so dass die Differenz zum Regelsatz ggf. doch vom Dienstherrn übernommen wird. Das müssen Sie aber im Vorfeld abklären. Die Frage ist jedoch, warum es solch einen teuren Therapeuten braucht?! Am Ende benötigen Sie ggf. eher einen Psychiater und einen Therapeuten, der auch gute Gutachten schreibt und nicht bloß einen, der teuer Sitzungen verkauft. Natürlich ist die Suche immer eine Qual, aber nach 7 Jahren Therapie kann ich sagen, dass teuer nicht unbedingt auch gut und hilfreich bedeutet.
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