Zusätzliches Einkommen (Miete) während DDU...

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Ferdi12345
Beiträge: 39
Registriert: 1. Nov 2020, 22:04
Behörde:

Zusätzliches Einkommen (Miete) während DDU...

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,
bin jetzt gerade unsicher. Bin am überlegen, mein Ruhegehalt durch Mieteinnahmen aufzubessern. Hab vor ein paar Tagen gelesen, dass Mieteinnahmen nicht zum Ruhegehalt dazugezählt wird. Da soll es spezielle Regelungen geben. Allerdings sollen Mieteinnahmen generell als Einkommen gezählt werden.
Bin mir relativ sicher, dass viele Kollegen vermieten. Kann mir jemand sagen, welche Version zutrifft?

LG F
Dienstunfall_L
Beiträge: 902
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Zusätzliches Einkommen (Miete) während DDU...

Beitrag von Dienstunfall_L »

@Ferdi Es kommt darauf an, woran du denkst und wie du krankenversichert bist. Auf die Pension werden Mieteinkünfte nicht angerechnet. Du kannst im BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz) nachlesen, was als Einnahme gilt, die auf Versorgungsbezüge angerechnet wird. Für die Steuer und für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die netto Mieteinnahme eine Einnahme.
Ferdi12345
Beiträge: 39
Registriert: 1. Nov 2020, 22:04
Behörde:

Re: Zusätzliches Einkommen (Miete) während DDU...

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,

ich fasse mal kurz zusammen:

1) Im Gegensatz zu einer Nebentätigkeit, die eine bestimmte Höhe nicht erreichen darf, werden Mieteinnahmen unabhängig zu dem Ruhegehalt dazugezählt! Das heißt, die vielleicht 1000 oder 10000 Euro Mieteinnahmen werden einfach zum Ruhegehalt dazu gezählt!

aber....

2) ...die Mieteinnahmen werden zum steuerpflichtigen Ruhegehalt dazugezählt und aus diesem Betrag dann die entsprechenden Steuern berechnet. Das bedeutet, dass je nach Steuersatz aus 1000 Mieteinnahmen netto vielleicht 800 Euro werden!

Ist das soweit korrekt?

Bleibt abschließend für mich die Frage übrig, ob genehmigte Einkünfte aus Nebentätigkeit zum Brutto dazukommen, so das incl. den Mieteinnahmen sich das zu versteuernde Einkommen dann aus: Ruhe-Gehalt+ genehmigte Nebeneinkünfte + Mieteinnahmen zusammensetzt oder bleiben Nebeneinkünfte (450 Euro Jobs oder ähnliches) steuerfrei?

Krankenkasse wäre Privat plus Beihilfe und denken tu ich eigentlich nur an das eine...nämlich Geld! Sonst wäre ich ja nicht hier? lol...

LG F
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3948
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Zusätzliches Einkommen (Miete) während DDU...

Beitrag von Torquemada »

Ferdi12345 hat geschrieben: 23. Mär 2024, 14:43 Hallo,

ich fasse mal kurz zusammen:

1) Im Gegensatz zu einer Nebentätigkeit, die eine bestimmte Höhe nicht erreichen darf, werden Mieteinnahmen unabhängig zu dem Ruhegehalt dazugezählt! Das heißt, die vielleicht 1000 oder 10000 Euro Mieteinnahmen werden einfach zum Ruhegehalt dazu gezählt!

....................
Ist das soweit korrekt?

Nein.
Mainstream1
Beiträge: 298
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Zusätzliches Einkommen (Miete) während DDU...

Beitrag von Mainstream1 »

M. E. werden Erträge aus der Verwaltung eigenen Vermögens grundsätzlich nicht angerechnet. Auch handelt es sich bei der Verwaltung eigenen Vermögens nicht um eine Nebentätigkeit.
MS
connigra
Beiträge: 345
Registriert: 1. Sep 2017, 17:23
Behörde:

Re: Zusätzliches Einkommen (Miete) während DDU...

Beitrag von connigra »

Ich besitze auch einige Mietswohnungen - deswegen muss ich auch eine Steuererkärung zwingend abgeben. Es werden die Bruttobeträge meiner Pension und die Mieteinkünfte als Gesamteinkünfte gewertet. Allerdings kannst du bei den Mieteinkünften, alle Ausgaben für die Wohnungen abziehen.
AFA, Verwalterkosten, Reparaturkosten usw.
Im Endeffekt musst du es so sehen: der reine Gewinn der Mieteinkünfte ist wie ein Verdienst und wird einfach zu deiner Pension dazuaddiert. Du musst die Gesamtsumme versteuern. Das Finanzamt sagt mir, nach der jeweiligen Steuererklärung, wieviel Vorauszahlung ich für das nächste Jahr vierteljährlich leisten muss, um keine zu hohe Steuernachforderung entstehen zu lassen. Kommt halt immer auf deine Ausgaben im letzten Kalenderjahr an.
Mit der DDU haben Mieteinkünfte nichts zu tun.

Ich blicke bei den Antworten auf diese Frage des TE nicht so richtig durch! Er frägt doch nur, ob und wie er die Mieteinkünfte versteuern muss?
@Mainstream1: Erträge aus der Verwaltung eigenes Vermögens-meinst du hier Mieteinkünfte? Dann passt deine Antwort nicht: Mieteinkünfte werden immer steuerlich mit der Pension in Form einer Steuererklärung versteuert.
Ferdi12345
Beiträge: 39
Registriert: 1. Nov 2020, 22:04
Behörde:

Re: Zusätzliches Einkommen (Miete) während DDU...

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,
vielen Dank! So habe ich das kapiert! Danke! F
Mainstream1
Beiträge: 298
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Zusätzliches Einkommen (Miete) während DDU...

Beitrag von Mainstream1 »

Zu meinem thread :
Es ging nicht um die Besteuerung, sondern um eine evtl. Anrechnung auf die Pension.
MS
Dienstunfall_L
Beiträge: 902
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Zusätzliches Einkommen (Miete) während DDU...

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ich hatte Ferdis Klärungsbedarf („Hab vor ein paar Tagen gelesen, dass Mieteinnahmen nicht zum Ruhegehalt dazugezählt wird.“) verstanden wie Mainstream. Aber es ist jetzt ja geklärt.
Antworten