DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Ferdi12345
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DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo an die Gemeinde,

vor 4 Wochen war ich beim AA. Ergebnis: DU, muss mit Reha rechnen und Nachuntersuchung in 2 Jahren. Das wäre wohl die übliche Vorgehensweise seitens des DH. So weit so gut. Bin 57 Jahre. Landesbeamter in Hessen.

Wer kann mir Tipps geben, auf was ich zu achten habe. Ich habe gelesen, dass da einiges an Schriftkram kommt (was genau?) und möchte vorbereitet sein.
1) Wie lange muss ich mich vom Hausarzt krank schreiben lassen...bis zur DU?
2) Ich lese immer was von Schwerbehinderten Vertretung. Bisher keine Gedanken darüber gemacht...ist die wichtig?
3) Private Krankenkasse. Wann muss ich die informieren?
4) Ich soll eine Reha innerhalb der nächsten 2 Jahre machen. Können die mir einen Termin vorschreiben?
5) Kann ich mit 63 die "reguläre" Pension beantragen oder muss ich jetzt alle 2 Jahre mit Nachuntersuchung rechnen?
6) Weiter bin ich für Tipps, die mir nicht einfallen sehr dankbar.

Ich muss vorzeitig mich vorbereiten, da ich aufgrund meiner Erkrankung gewisse Schwierigkeiten habe und es ziemlich schnell zu einem Chaos werden kann. Termine und Abgaben möchte ich nicht versäumen.

Gerne auch über PN!

Vielen lieben Dank
F
Dienstunfall_L
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Re: DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo F, zu 1), 2) und 5):
1) Bis zur Zurruhesetzung brauchst du eine Krankschreibung, jdf. ist das meine Erfahrung.
2) Wenn du eine SchwB hast oder beantragt hast und Dienstherr davon weiß, dann muss im Zurruhesetzungsverfahren die SchwB-Vertretung einbezogen werden. Wenn der Dienstherr von einer vorhandenen SchwB nichts weiß, dann informiere ihn. Besprich dich ggf. mit der SchwB-Vertretung. Deren Einbeziehung kann die Zurruhesetzung mindestens verzögern, was für dich finanziell vorteilhaft ist. Du fragst, ob das „wichtig“ ist: Es ist deine Entscheidung, eine SchwB zu beantragen oder anzugeben und ob dir das wichtig ist.
5) Den Ruhestand kann nur beantragen, wer noch nicht im Ruhestand ist.

Bei einer Reha achte auf Kostenübernahme-Zusage vorab. Zum Zeitrahmen kann ich nichts sagen, außer dass es um die Wiedererlangung der Dienstfähigkeit geht und deine Mirtwirkung.
Ferdi12345
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Re: DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,
bisher hatte ich noch keinen Kontakt zur Schwerbvertretung. Hab davon bisher Abstand genommen, weil ich gedacht habe, ich muss da eventuell zu meiner alten Dienststelle.
Ist das eine formelle Geschichte mit der Schwerbevertretung. Ich mein, ich sitz nicht im Rollstuhl! Oder habe ich da eine falsche Vorstellung?
Im Schreiben meines DH stand die für mich zuständige Schwerbeh.vertretung. Soll ich die anschreiben und was soll ich denen schreiben? Das ich demnächst DU werde und denen die Befunde zukommen lassen muss, oder wie?

Zu Punkt 5) Schon klar. Aber wenn alle 2 Jahre eine Nachuntersuchung ist...dann dürfte es bis 63 noch knapp 2 mal sein und bis 67 J. 3 oder 4 mal!
Kann ich als mit 63 den "offiziellen" Vor-Ruhestand beantragen oder läuft das bis 67 durch?

Lg F
Dienstunfall_L
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Re: DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Melde dich einfach mal bei denen und besprich es. Wenn du keine Tel.nr. rausfindest, dann schick ihnen deine und bitte um zeitnahen Rückruf wegen eines Zurruhesetzungsverfahrens. Ob du die Unterstützung der SchwBV willst, ist deine Entscheidung, schaden kann sie nicht, so meine Erfahrung. Die Entscheidung würde ich erst nach dem Gespräch treffen, wenn du gerade noch keine Vorstellung hast. Mit Rollstuhl hat das nichts zu tun, es haben ja nicht nur Menschen im Rollstuhl einen GdB 50 oder über 50. Seltsame Auffassung. Wenn du Einwände hast gegen die Zurruhesetzung, dann findet die SchwBV vielleicht einen Weg für eine „leidensgerechte“ Tätigkeit. Wenn du keine Einwände hast, dann kostet die Einbeziehung der SchwBV den Dienstherrn etwas Zeit und um diese Zeit verzögert sich ganz unproblematisch deine Zurruhesetzung, was finanziell für dich vorteilhaft ist.
Ferdi12345
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Re: DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo, aha...interessant. Na mal sehen. Die Adresse habe ich ja. Na vielen Dank bis dahin. Werde es mir überlegen. Vielen Dank!

LG F
Pipapo
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Re: DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Beitrag von Pipapo »

Zu 2. Bist du denn überhaupt anerkannt schwerbehindert?

Und nein, du kannst mit 63 nicht den Ruhestand beantragen, denn du bist im Ruhestand. Der Grund ist da egal.
Dienstunfall_L
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Re: DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Die Befunde bekommt die SchwBV nicht.
Wenn du noch nicht anerkannt schwerbehindert bist, kannst du eine SchwB beantragen, aber das macht nicht die SchwBVertretung, sondern das Amt für Versorgung bzw. für Integration und Versorgung des jeweiligen Bundesland, mit dem Dienstherrn hat der Antrag auf GdB nichts zu tun.
Die SchwV kann dir dafür vielleicht ein paar Tipps geben, aber Befunde bekommt sie nicht. Wenn du bereits eine anerkannte SchwB hast oder ein Antrag schon läuft und der Dienstherr davon Kenntnis hat, dann muss die SchwBV angehört werden vor der Zurruhesetzung, ein vorheriges Gespräch kann nur helfen, nicht schaden.
Ferdi12345
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Re: DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Beitrag von Ferdi12345 »

Pipapo hat geschrieben: 19. Mär 2024, 15:13 Zu 2. Bist du denn überhaupt anerkannt schwerbehindert?

Und nein, du kannst mit 63 nicht den Ruhestand beantragen, denn du bist im Ruhestand. Der Grund ist da egal.
Nein, natürlich nicht....sonst würde ich ja nicht danach fragen!

Ja, schon klar. Aber es gibt Kollegen, die mit 63 in den Ruhestand gehen und dann keine Nachuntersuchung machen müssen!
Deshalb meine Frage nach dem Ruhestand mit 63! Aber ich vermute, wenn ich eben mehrmals die Nachuntersuchung hinter mir habe, dann läuft das eben über die 63 raus bis 67!

Lg F
Ferdi12345
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Re: DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Beitrag von Ferdi12345 »

Nein für alle! Ich bin nicht Schwerbehindert, sonst würde ich doch so nicht fragen!
Ich habe nur gefragt, ob, wenn man eben nicht Schwerbehindert ist, die Schwerbevertrtung für mich eine größere Rolle spielt...ausser das ich Zeit gewinne!

Lg F
Dienstunfall_L
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Re: DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Die SchwBV wird für dich nicht aktiv, wenn du keine SchwB hast und keinen Antrag auf SchwB gestellt hast oder stellen willst. Dann gewinnst du auch keine Zeit.
Ferdi12345
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Re: DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Beitrag von Ferdi12345 »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 19. Mär 2024, 16:11 Die SchwBV wird für dich nicht aktiv, wenn du keine SchwB hast und keinen Antrag auf SchwB gestellt hast oder stellen willst. Dann gewinnst du auch keine Zeit.
Ah...klare Aussage! Merci!

LG F
AndyO
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Re: DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Beitrag von AndyO »

Ferdi12345 hat geschrieben: 19. Mär 2024, 14:27 Zu Punkt 5) Schon klar. Aber wenn alle 2 Jahre eine Nachuntersuchung ist...dann dürfte es bis 63 noch knapp 2 mal sein und bis 67 J. 3 oder 4 mal!
Kann ich als mit 63 den "offiziellen" Vor-Ruhestand beantragen oder läuft das bis 67 durch?

Lg F
Du bist 57, dienstunfähig erkrankt, und machst die Gedanken die 63 im Dienst zu erleben? Wie stellst dir das vor? Wenn's mit der Krankheit doch nicht so hart ist, Hoffnung auf Besserung besteht, dann sehe zu das du 50% GdB bekommst und die Behörde dir einen leidensgerechten Arbeitsplatz stellt.
Dienstunfall_L
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Re: DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Beitrag von Dienstunfall_L »

@AndyO Gemeint war bei Frage 5) vermutlich, dass Ferdi im Ruhestand wegen DU den Ruhestand ab 63 beantragen will, um wegen der DU dann nicht mehr zur amtsärztlichen Untersuchung zu müssen. Dass man nicht den Ruhestand beantragen kann, wenn man bereits im Ruhestand ist, müsste inzwischen klar geworden sein.
Ferdi12345
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Re: DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Beitrag von Ferdi12345 »

AndyO hat geschrieben: 20. Mär 2024, 08:25
Ferdi12345 hat geschrieben: 19. Mär 2024, 14:27 Zu Punkt 5) Schon klar. Aber wenn alle 2 Jahre eine Nachuntersuchung ist...dann dürfte es bis 63 noch knapp 2 mal sein und bis 67 J. 3 oder 4 mal!
Kann ich als mit 63 den "offiziellen" Vor-Ruhestand beantragen oder läuft das bis 67 durch?

Lg F
Du bist 57, dienstunfähig erkrankt, und machst die Gedanken die 63 im Dienst zu erleben? Wie stellst dir das vor? Wenn's mit der Krankheit doch nicht so hart ist, Hoffnung auf Besserung besteht, dann sehe zu das du 50% GdB bekommst und die Behörde dir einen leidensgerechten Arbeitsplatz stellt.
Nein, ich mache mir zur Zeit auf jeden Fall keine Gedanken mit 63 arbeiten zu gehen - bin ja leider kein Hellseher und ich werde ja nicht umsonst DU geschrieben. Ich habe nur nicht gewusst, dass DU als Ruhestand zählt...insofern ist es dann logisch, dass man nicht vom Ruhestand nicht in den Ruhestand wechseln kann.
Hab mich inzwischen mit vielem befasst, aber durch den bürokratischen Dschungel mit einem Streichholz durchzuwandern...das ist für mich neu und deshalb bin ich hier!
Damit das ganze einigermaßen Unfallfrei verläuft, bin ich eben für jeden Tipp dankbar!

Lg F
Saxum
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Re: DU absehbar...was kommt auf mich zu?

Beitrag von Saxum »

Zu den anderen Punkten wurden ja bereits Aussagengetätigt, daher hier noch hierzu:

3) Private Krankenkasse. Wann muss ich die informieren?
Wenn dann nur, wenn der Behilfesatz sich ändert, was mit einer etwaigen (vorübergehenden) Ruhestandsetzung wegen Dienstunfähigkeit auch voraussichtlich erforderlich ist. Dann sind nur noch 30% abzusichern. Gegenteiliges gilt ebenso, wenn die (vorübergehende) Ruhestandssetzung aufgehoben wird.

4) Reha-Termin
Einen Bestimmten Termin schreiben die in der Regel nicht vor, weil die Terminfindung ja erst überhaupt mit der Reha-Einrichtung stattfinden muss. Daher ja auch die explizite Aussage "innerhalb der nächsten 2 Jahre ist eine Reha zu durchführen", dem musst du tatsächlich nachkommen da dies zur Gesunderhaltungspflicht zählt. Hierzu ist von dir eben ein Termin in den nächsten zwei Jahren zu vereinbaren und durchzuführen.

Wie jedoch "Dienstunfall_L" ausgeführt hat ist jedoch in jedem Falle die Einholung einer Kostenzusage bzw. Genehmigung der Reha vorher zu erfolgen, also durch die Beihilfe und auch die Private Krankenversicherung. Insbesondere falls die Tarifbedingungen eine vorherige Genehmigung erfordern.

Falls nicht, in jedem Falle aber mindestens jedoch bitte auch hier vorher eine Auskunft über die voraussichtliche Kostenerstattung der Privaten Krankenversicherung nach § 192 Abs. 8 VVG einholen. Nicht, dass man im nachhinein auf unerwartenenen erheblichen den Restkosten sitzen bleibt. Eine Eigenbeteiligung ist aber wohl in der Regel schon zu erwarten, sofern kein Beihilfeergänzungstarif oder Kurtagegeld-Tarif (mit Reha-Abdeckung) einspringt der die Höhe der Eigenbeteiligung noch etwas weiter abmildert oder vollständig übernimmt.

Sofern die Private Krankenversicherung keine Leistungen zur Reha vorsieht kann unter Umständen dann die Beihilfe für die Restkosten aufkommen - insbesondere wenn die Reha angeordnet worden ist. Allerdings ist die Berücksichtigungsfähigkeit der verbliebenden Kosten dann idR auf max. 90% des Rechnungsbetrags begrenzt.
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