Unterbrechung von Beurlaubung wegen Schwangerschaft abgelehnt?

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manulotl
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Unterbrechung von Beurlaubung wegen Schwangerschaft abgelehnt?

Beitrag von manulotl »

Hallo,

Ich habe eine Frage zu folgendem Umstand:

Ich bin aktuell ohne Besoldung beurlaubt aufgrund von Familienzeit. Lamdesbeamtin beim Land Rheinland-Pfalz.

Die Beurlaubung dauert noch bis zum November 2025 an.

Jetzt bin ich allerdings schwanger und erwarte mein Kind zu Mitte Juni 2024.

Naturlich möchte ich gerne den gesetzlichen Mutterschutz in Anspruch nehmen und anschließend ins Elterngeld übergehen.

Mein Dienstherr ist informiert, lehnt diesen Antrag aber ab. Als Begründung wird angegeben, dass mir eine Beurlaubung wegen Familienzeit gestattet wurde und diese vorher nicht beendet werden kann. Es sei denn, es liegen Härtegründe vor, die jedoch auf Nachfrage nicht näher benannt wurden.

Logischerweise hat das für mich dann erhebliche finanzielle Nachteile, da der Mutterschutz ja nur direkt vor bzw direkt nach der Geburt möglich ist. Ebenso die anschließende Elternzeit mit Bezug von Elterngeld.

Zudem war mir natürlich nicht bewusst, dass ich während der Beurlaubung erneut schwanger werden würde.

Darüber hinaus besteht auch aufgrund von Risikofaktoren ein Beschäftigungsverbot für die Zeit der Schwangerschaft. Dass ich dieses nicht in Anspruch nehmen kann, ist mir klar.

Meinen Anspruch auf Mutterschutz möchte ich jedoch gerne in Anspruch nehmen.

Ich soll dies nun in einem erneuten Antrag darlegen, mir wurde jedoch bereits telefonisch mitgeteilt, dass dieser mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden wird.

Ich frage mich nun, ob dieses Vorgehen rechtens ist - meine Recherche dazu hat leider nichts ergeben.

Vielleicht weiß jemand Rat?

Danke und viele Grüße
Mainstream1
Beiträge: 297
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
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Re: Unterbrechung von Beurlaubung wegen Schwangerschaft abgelehnt?

Beitrag von Mainstream1 »

Ein Härtefall wäre m. E. nur, wenn plötzlich das Einkommen des Partners wegfallen würde und die Existenz nicht gesichert wäre. Das scheint ja nicht der Fall zusein.
Ansonsten ist eine Beurlaubung bindend.
Man kann sich da nicht"die Rosinen" rauspicken. Das Interesse des Dienstherrn an der Regelung festzuhalten überwiegt hier eindeutig. Z. B. hat der Dienstherr personell schon anders geplant u dafür die Dauer der Beurlaubung befristet eine Einstellung getätigt.
Auch käme es ja gar nicht zum Dienstantritt, so dass der Vorteil einseitig bei der Beamtin läge. Gerade derartige "Gestaltungen" der Beendigung einer Beurlaubung, nur um dann eine erneute, unter besseren finanziellen Voraussetzungen anzutreten, sollen durch die gesetzliche Regelung ausgeschlossen werden.
Ich denke, da hilft nichts.
MS
Pipapo
Beiträge: 732
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Re: Unterbrechung von Beurlaubung wegen Schwangerschaft abgelehnt?

Beitrag von Pipapo »

manulotl hat geschrieben: 17. Mär 2024, 13:47 Hallo,
……
Logischerweise hat das für mich dann erhebliche finanzielle Nachteile, da der Mutterschutz ja nur direkt vor bzw direkt nach der Geburt möglich ist. Ebenso die anschließende Elternzeit mit Bezug von Elterngeld.
…..
Du hast keinen finanziellen Nachteil zu jetzt. Wenn der Dienstherr deinem Antrag stattgeben würde, hättest du einen finanziellen Vorteil.

Der Dienstherr handelt vollkommen korrekt.
manulotl
Beiträge: 2
Registriert: 17. Mär 2024, 13:10
Behörde: Staatsanwaltschaft

Re: Unterbrechung von Beurlaubung wegen Schwangerschaft abgelehnt?

Beitrag von manulotl »

Vielen lieben Dank für die Antworten.

Ich ging immer davon aus, dass zumindest der Mutterschutz im MuSchG so geregelt ist, dass dieser Anspruch nicht verwirkt werden kann.

Dennoch vielen Dank für die Hilfe.
Ernstel
Beiträge: 19
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Re: Unterbrechung von Beurlaubung wegen Schwangerschaft abgelehnt?

Beitrag von Ernstel »

Hallo manulotl.

Ich (bin kein Jurist) schätze die Lage so ein:
Wenn du in Elternzeit bist, kannst du diese ohne Zustimmung deines Dienstherren vorzeitig beenden, um den anstehenden Mutterschutz in Anspruch zu nehmen.
Wenn du Urlaub ohne Bezüge nach §§75 und 76 Landesbeamtengesetz hast, entscheidet über deinen Antrag zur vorzeitigen Beendigung des Urlaubes allein der Dienstherr nach eigenem Gutdünken.

Am besten beantragst du so schnell wie möglich schriftlich die Beendigung deines Urlaubs ohne Bezüge zu dem Zeitpunkt, an dem der Mutterschutz beginnen würde. Wenn dein Dienstherr ablehnt, kannst du widersprechen. Dabei musst du die Widerspruchsfrist von 30 Tagen beachten.
Wird der Widerspruch abgelehnt, könntest du klagen, was aber kaum Erfolgsaussichten haben dürfte.

Du könntest dich auch an die Landesregierung, eventuell direkt an die Ministerpräsidentin, wenden. Schließlich schließt die Rechtslage ja eine vorzeitige Beendigung deines Urlaubs nicht aus.
Mainstream1
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Re: Unterbrechung von Beurlaubung wegen Schwangerschaft abgelehnt?

Beitrag von Mainstream1 »

Es gibt da ein Ingo Blatt für Beamte in Rheinland-Pfalz

Informationsblatt_zu_Teilzeitbeschaeftigung_und_Beurlaubung.pdf

Kann man im Internet aufrufen.

In der Familienzeit geht das nur aus den von mir schon dargelegten Gründen (besondere Härte).

In der Elternzeit ist dies anders. Dieser Fall liegt aber gerade nicht vor.
MS
deerhunter
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Re: Unterbrechung von Beurlaubung wegen Schwangerschaft abgelehnt?

Beitrag von deerhunter »

Ich sehe es wie die Vorposter...deine entscheidung einige Jahre in den unbezahlten Urlaub zu wechseln ist deine privatsache und der DH hat hier zugestimmt. Er muss einer Änderung nicht zustimmen, zumal er daraus ja keinen Vorteil hat. den hättest nur du und zwar massiv!

So etwas sollte man sich immer genau überlegen!

"Zudem war mir natürlich nicht bewusst, dass ich während der Beurlaubung erneut schwanger werden würde. "

Na ja, wer schwimmen geht sollte damit rechnen nass zu werden. Das sollte jedem ab dem 14. Lebensjahr klar sein
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