Schwanger im Elterngeld. Wie geht es weiter?

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Smuji
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Schwanger im Elterngeld. Wie geht es weiter?

Beitrag von Smuji »

Hallo,

meine Partnerin ist verbeamtete Lehrerin und gerade in Elternzeit/Elterngeld da wir Zwillinge bekommen hatten.

Nun war der Plan, dass wir das letzte halbe Jahr der Elternzeit beide in Elternteilzeit gehen.

Planmäßig würde sie wieder am 01.07. anfangen zu arbeiten.

Nun aber, ist sie wieder schwanger. Wie sieht es mit dem Elterngeld nach Entbindung aus? Wieviel Geld bekommt sie dann? 60% vom letzten Elterngeld? Oder zählt das Einkommen vor der ersten Schwangerschaft?

Und wie sollten wir es am besten anstellen. Laut Rechner würde das Baby im August kommen. Also sprich, sie würde "hochschwanger" wieder starten (Teilzeit) um kurz danach wieder in Elternzeit zu gehen?
Kessler
Beiträge: 1
Registriert: 18. Jan 2022, 08:37
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Re: Schwanger im Elterngeld. Wie geht es weiter?

Beitrag von Kessler »

Moin!

Da sind ja ein paar fragen zusammengekommen^^


Zunächst:
Wann sind die Zwillinge auf die Welt gekommen und wie und wo wurde Elterngeld beantragt und bezogen bei welchem Partner, da dass Auswrikungen auf die Korrektheit der Antwort haben kann.

Wichtig: Meldet die erneute Schwangerschaft beim Arbeitgeber auch innerhalb der Elternzeit. Das beendet zu beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes (Diesen gleich mit geltend machen) die Elternzeit (wenn die entsprechend startet) und deine Frau bekommt für 6 Wochen ihr ursprüngliches Gehalt.
Wann ist ET im August? Der vorgeburtliche Mutterschutz ist 6 Wochen. Sprich, dadurch beginnt sie dann evtl. gar nicht mit der Arbeit vom 01.07. an.

Sollte ET also im "ungünstigsten" Falle Ende August sein "müsste" sie nochmal arbeiten ab dem 01.07. bis zum 20.07. ca. Hier wird der AG aber vermutliche die Frau ins Beschäftigungsverbot schicken, weil kaum Jemand will jemanden so kurz wieder in der Arbeit haben.

Für das Elterngeld beim dritten Kind:
Hier ist wichtig, bis wann und wie lange Sie während der Elternzeit der Zwillinge Elterngeld bekommen hat.
1. Mutterschaftsgeld von 6 Wochen werden entsprechend pos. angerechnet bei den 12 Monaten.
Hat sie durchgehend EG bekommen bei den Zwillingen, wird es das gleich EG wieder geben (plus 10 Prozent insgesamt für die beiden Geschwisterkinder bis diese 6 sind bei einem Kind nur bis es 3 wäre)
Für jeden Monat ohne Elterngeld in Elternzeit der letzten zwölf Monate von Geburt von Kind 3 wird es weniger Elterngeld bei Kind 3 geben.

Solltest du noch Elterngeld beziehen aktuell und ihr habt Monate aufgeteilt wäre es sinnig wieder eine Änderung zu beantragen und nach Möglichkeit der Mutter die zwölf Monate zu ermöglichen.

Wie gesagt bei genaueren Infermationen gibt es ne besser Auskunft.
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