Mindestpension Bayern

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Wetterfrosch
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Mindestpension Bayern

Beitrag von Wetterfrosch »

Hallo zusammen,

ich bin Beamtin, verheiratet, in Bayern und stehe wegen DDU vor der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand.

Da ich noch nicht so viele Dienstjahre hinter mir habe (15), steht mir die Mindestpension zu, also 66,5 % aus der Endstufe A3.

Da ich noch 2 kindergeldberechtigte Kinder habe, nun meine Frage, wird der entsprechende Orts- und Familienzuschlag zusätzlich zu der Mindestpension bezahlt, s. Art. 69 Abs. 2 BayBeamtVG, oder ist mit Zahlung der Mindestpension alles abgeglichen, also auch der OFZ.

Ich habe schon mehrmals versucht, entsprechende Auskünfte der Pensionskasse zu erhalten, bekomme aber immer unterschiedliche Aussagen, bis hin dazu, dass das erst bei Eintritt des Versorgungsfalles festgesetzt wird. Das muss doch aber gesetzlich eindeutig geregelt sein ?

Da die beiden Varianten einige hundert Euro Unterschied ausmachen, ist es mir natürlich wichtig, vor Ruhestandsversetzung über die finanzielle Situation im Klaren zu sein. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

Danke !
Gertrud1927
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Re: Mindestpension Bayern

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Steht doch da ab Stufe 1 wird neben dem Ruhegehalt gezahlt. Dein Ruhegehalt ist ja die Mindestpension.
L und V sind in den Ruhegehalsfähigen Bezügen schon drin. Art 12.1.4
Wetterfrosch
Beiträge: 3
Registriert: 11. Jan 2024, 15:59
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Re: Mindestpension Bayern

Beitrag von Wetterfrosch »

Hallo,
ja, so lese ich es eben auch !

Letzte telefon. Auskunft war aber eben, mit der Mindestpension keine Familienzuschläge , nur Stufe V (verheiratet). Nur beim erdienten Ruhegehalt werden noch Kinderzuschläge und ggf. Kindererziehungszuschläge u.ä. gezahlt. Ist dies dann aber niedriger als die Mindestpension, gibt es diese mit Stufe V.

Ich bekomme leider keine qualifizierte Auskunft. Bei mir würde der günstigere Fall ca. 600 Euro brutto mehr ausmachen. Ansonsten bin ich ernsthaft am überlegen, trotz Krankheit mich weiter in den Dienst zu schleppen ....

Gibt es niemanden mit Mindestpension und Kindern in Bayern ? ;-)

Grüße und Danke
Gertrud1927
Beiträge: 515
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Re: Mindestpension Bayern

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Wenn Du mich falsch verstanden hast.
Dein Ruhegehalt wird mit dem FZ V ausgerechnet.
Ist das weniger als die Mindestpension gibt es die Mindespension als Ruhegehalt.
Den vollen Kinderzuschlag für die 2 Kinder gibt neben dem Ruhegehalt.
Wetterfrosch
Beiträge: 3
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Re: Mindestpension Bayern

Beitrag von Wetterfrosch »

Okay, dann ist es so, wie ich es auch im BayBeamtVG lese. Kinderzuschlag zusätzlich zum Ruhegehalt. Danke.
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