Hallo, liebe Mit-Talker, mein geschiedener Mann, pensionierter Bahn-Beamter, lebt seit einem halben Jahr wegen Demenz u.a. im Pflegeheim, - meine Tochter hat die Vorsorgevollmacht und ich die Vollmacht für KVB-Angelegenheiten usw.. Abgesehen davon, dass diese ganze Pflegeheimfinanzierung und der ewige "Kampf" mit der KVB für mich oft ein Vollzeitjob ist und mich eigentlich restlos überfordert (obwohl ich selber Beamtin bin und bisher dachte, ich kenne mich damit aus!) hat sich nun nach Einschaltung eines Herrn vom Personalrat der Bahn herausgestellt, dass unser Eindruck richtig ist: die Heimkosten meines geschiedenen Mannes können auch mit Ergänzender Beihilfe, Pflegekasse und seinem Pensionsgehalt nicht gedeckt werden,- mehr als 1.000,- EUR bleiben monatlich an ihm "hängen". Bei der Berechnung durch die KVB wird das BRUTTO (!)-Gehalt zugrunde gelegt,- also Geld, das nur auf dem Papier existiert!!! Es ist eine Frage der Zeit, wann das Heim nicht mehr finanzierbar ist,- und es liegt preislich absolut im Normbereich. Kündigung wurde mündlich seitens des Heims schon in Aussicht gestellt. Immobilien oder andere finanzielle Ressourcen sind nicht vorhanden,- weder bei ihm noch bei seinen Kindern.,- im Gegenteil: er ist noch sehr verschuldet. Diese Situation ist extrem nervenaufreibend, da er zwischen Pflegestufe 4 und 5 steht und eine ambulante Pflege auch aus anderen Gründen absolut ausgeschlossen ist.
- Die KVB sagt: wir zahlen bereits korrekt,- der Rest interessiert uns nicht!,- und das Sozialamt sagt: wir zahlen auch nicht!
In 3-4 Monaten sitzt (liegt!) er allerdings spätestens auf der Straße. So ist die Situation. Vielleicht hat die Bahn ja irgendwo noch einen leeren Waggon stehen, den sie ihm zur Verfügung stellen kann,- und irgendein anderer pensionierter Eisenbahner, der Lust hat, ihn zu pflegen.... sorry!,- ich muss mir gerade mal Luft machen! Es ist einfach nicht zu glauben, dass es keinen Ausweg aus dieser Situation gibt! Nächste Woche haben meine Tochter und ich einen Termin für ihn bei der Schuldnerberatung, mit dem Ziel der Privatinsolvenz, - ein Strohhalm, an den wir uns klammern.- Gibt es hier vielleicht jemanden, der zu dieser Situation irgendeinen klugen Gedanken hat? Endet die Fürsorgepflicht des Dienstherrn tatsächlich an dieser Stelle? Ist das der Dank für 50 Jahre Schichtdienst bei der Bahn,- als leidenschaftlicher Eisenbahner, der er war? Ich kann das immer noch nicht glauben. - Liebe Grüße, Barbara
Pflegeheimkosten trotz ergänzender Beihilfe nicht finanzierbar
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Re: Pflegeheimkosten trotz ergänzender Beihilfe nicht finanzierbar
Man kann, wenn das Einkommen nebst Kassenleistung nicht reicht und das Vermögen bis auf den Freibetrag aufgebraucht ist, Hilfe zur Pflege über das Sozialamt beantragen. Dies sollte rechtzeitig geschehen. Einerseits dauert die Prüfung und andererseits ist das Vermögen noch nicht unter den Freibetrag abgeschmolzen. Einfach dort anrufen und die Unterlagen/Antrag zusenden lassen.
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Re: Pflegeheimkosten trotz ergänzender Beihilfe nicht finanzierbar
Kinder werden m.W. ohnehin erst bei einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000,00 Euro zur Zahlung herangezogen.
Ist es mal mit einem Widerspruch oder einem Verschlechterungsantrag versucht worden?Diese Situation ist extrem nervenaufreibend, da er zwischen Pflegestufe 4 und 5 steht und eine ambulante Pflege auch aus anderen Gründen absolut ausgeschlossen ist.
Wurde denn ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt?und das Sozialamt sagt: wir zahlen auch nicht!
Das wäre der erste Schritt, denn dann muss das Sozialamt die Ablehnung schriftlich begründen und man könnte Widerspruch einlegen/Klage einreichen.
Der Dienstherr zahlt das, was er zahlen muss...und für die Verschuldung deines geschiedenen Mannes kann sein Dienstherr ja nun auch nix.Endet die Fürsorgepflicht des Dienstherrn tatsächlich an dieser Stelle? Ist das der Dank für 50 Jahre Schichtdienst bei der Bahn,- als leidenschaftlicher Eisenbahner, der er war?
Gruß
blink182
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Re: Pflegeheimkosten trotz ergänzender Beihilfe nicht finanzierbar
Da ich selbst durch Verwandte und Bekannte genügend Erfahrung mit der Problematik habe, kann ich den Antworten hier zustimmen.
Fakt ist: Reicht das Geld nicht, muss eben Vermögen des Heimbewohners eingesetzt werden. Schenkungen der letzten 10 Jahre bitte auch beachten. Zum Schluss zahlt dann über SGB XII der Staat......also wir alle.
Fakt ist: Reicht das Geld nicht, muss eben Vermögen des Heimbewohners eingesetzt werden. Schenkungen der letzten 10 Jahre bitte auch beachten. Zum Schluss zahlt dann über SGB XII der Staat......also wir alle.
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Re: Pflegeheimkosten trotz ergänzender Beihilfe nicht finanzierbar
gibt es bei der Bahn Sozialberater wie bei der Bundeswehr?- dann wende dich da ggf. am besten mal hin, zumindest eine Beratung würde ich einholen.
Zudem würde ich auch einen gesetzlichen Betreuer bestellen lassen für die Aufgabengebiete Finanzen/Pflegegrad/vollstationäre Pflegeheimunterbringung, zur Not auch noch Anwalt einschalten, was die Kosten vom Sozialamt angeht, wenn die sich querstellen, dein Mann ist nicht wohnfähig, er braucht rund um die Uhr Hilfe.
Zudem würde ich auch einen gesetzlichen Betreuer bestellen lassen für die Aufgabengebiete Finanzen/Pflegegrad/vollstationäre Pflegeheimunterbringung, zur Not auch noch Anwalt einschalten, was die Kosten vom Sozialamt angeht, wenn die sich querstellen, dein Mann ist nicht wohnfähig, er braucht rund um die Uhr Hilfe.
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Re: Pflegeheimkosten trotz ergänzender Beihilfe nicht finanzierbar
Hinwes: es ist nicht ihr Mann sondern der Ex-Mann. Die Tochter hat eine Vorsorgevollmacht. Wenn sie damit überfordert ist, muss professionelle Hilfe ran. Im Zweifel muss das Amtsgericht einen Betreuer bestellen. Das ist deren täglich Brot.
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Re: Pflegeheimkosten trotz ergänzender Beihilfe nicht finanzierbar
Zu einer Beantragung einer gesetzl. Betreuung habe ich ja auch geraten in meinem Beitrag.
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Re: Pflegeheimkosten trotz ergänzender Beihilfe nicht finanzierbar
Beratung + Hilfe zur Pflege: Ist er Mitglied im BSW (Bundesbahnsozialwerk)? Bei älteren DB-Mitarbeitern wäre das möglich, damals wurde jeder 'rekrutiert' bei niedrigen Beiträgen. Hier kann auch etwas Hilfe angeboten werden.
https://www.stiftungsfamilie.de/unterst ... ige/pflege
Ggf. dennoch auch mal die Kosten eines anderen Pflegeheimes checken, aber das scheint ja schon geschehen.
https://www.stiftungsfamilie.de/unterst ... ige/pflege
Ggf. dennoch auch mal die Kosten eines anderen Pflegeheimes checken, aber das scheint ja schon geschehen.