Laufbahnwechsel gD/hD - Master of Public Administration

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tim297
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Laufbahnwechsel gD/hD - Master of Public Administration

Beitrag von tim297 »

Hallo zusammen,

derzeit bin ich im Landesdienst (A10) tätig. Ich habe nebenbei den Master of Public Administration gemacht. Im Landesdienst ist der Aufstieg vom gD in den hD ja ein wenig kompliziert/ schwierig je nach Dienststelle. In der Kommunal- oder Bundesverwaltung sind öfter Stellen ausgeschrieben, die meinen Masterabschluss fordern (und nicht etwa wie beim Land meist das erste und zweite jur. Staatsexamen).

Meine Frage: Wenn ich im Auswahlverfahren auf eine A13/A14-Stelle erfolgreich wäre, wie würde das ganze vonstattengehen, wenn ich zur Kommune wechseln wollen würde? Wäre das überhaupt möglich (Stichwort: Sprungbeförderung)? Müsste ich mich entlassen lassen und dann eine neue Urkunde annehmen?

Viele Grüße aus NRW!
AlterPinguin
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Re: Laufbahnwechsel gD/hD - Master of Public Administration

Beitrag von AlterPinguin »

Das hängt vom jeweiligen Laufbahnrecht des Landes ab. Des Weiteren benötigst du die Laufbahnbefähigung für den hD, dass sind 2,5 Jahre praktische Erfahrung auf einem A13 Dienstposten. Dabei ist fraglich, ob du diese im derzeitigen Statusamt absolvieren kannst. Bei dem ein oder anderen Dienstherrn ist dieses möglich. Meistens sind Personaler damit absolut überfordert und kennen sich mit der Materie nicht aus. Sollte dieses nicht möglich sein, bliebe nur ein Antrag auf Entlassung zu stellen, die Laufbahnbefähigung als Tarifbeschäftigter zu absolvieren und anschliessend wieder verbeamtet zu werden. Es hängt wirklich sehr vom Land und Dienstherrn ab, wie wohlwollend oder auch fähig dieser ist. Zusätzlich benötigst du natürlich auch einen Dienstposten mit dem Profil und erfahrungsgemäß werden eher Juristen gesucht als der MPA.
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Aufsteiger85
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Re: Laufbahnwechsel gD/hD - Master of Public Administration

Beitrag von Aufsteiger85 »

Also grundsätzlich sind, sofern das Landesrecht das vorsieht (schreib doch mal, um welches es geht), alle Stellen für Aufsteiger geeignet, wenn der Abschluss passt. Ob es gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt. Da hilft nur: bewerben, bewerben, bewerben. Bedarf schafft Eignung.

Eine Sprungbeförderung ist es gerade nicht, da du zusätzlich zur aktuellen Laufbahnbefähigung noch die für den höheren Dienst erlangst und dann, da du ja zu dem Zeitpunkt vermutlich auf einer A13-Stelle sitzt, in diesem Amt auch ernannt wirst. Ich könnte dir jetzt was übers Bundesrecht erzählen, gucke aber auch gerne mal in die Rechtsgrundlagen deines Landes...
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