Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

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Mainstream1
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Mainstream1 »

Auch wenn ich nicht direkt gefragt wurde: Die Therapie kann natürlich erst beginnen, wenn man einen Platz bekommt. Man muss halt später ggf glaubhaft machen, dass dies vorher nicht möglich war. M. E. ist es aber auch bei den Dienstherten bekannt, dass das nicht so schnell geht.
Fraglich ist also eher, ob du gegen die Auflage als solches vorgehen möchtest (sicher aussichtslos, wenn der Amtsarzt das befürwortet hat) oder nur gegen den Zeitpunkt des Beginns. Der Beginn dürfte im übrigen gar nicht benannt sein, da sollte nur die Auflage stehen und das dies bis zur nächsten Prüfung der Du stattfinden, also zumindest beginnen soll.
Gegen einen konkret genannten Beginn reicht es, wenn man schreibt, dass man auf der Warteliste steht. Das slte genügen.
MS
Simon07
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von Simon07 »

Danke für deine Antwort. Ich möchte nicht gegen die Therapie oder die Auflage vorgehen, sondern gegen die geplante Pensionierung. Wir haben kleine Kinder und meine Frau ist in Elternzeit. Von dem her brauchen wir meine Bezüge momentan.
stuntmanmike
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Re: Zwangspensionierung Rechte und Pflichten

Beitrag von stuntmanmike »

Simon07 hat geschrieben: 23. Nov 2023, 22:36 Danke für deine Antwort. Ich möchte nicht gegen die Therapie oder die Auflage vorgehen, sondern gegen die geplante Pensionierung. Wir haben kleine Kinder und meine Frau ist in Elternzeit. Von dem her brauchen wir meine Bezüge momentan.
mal auf der webseite von michael bertling lesen. besser wird wohl anwalt sein wenn man sich nicht selber einlesen will. angemerkt sei dass der anwalt davon auch ahnung haben muss. auch anwaelte mit fachgebiet beamtenrecht haben nicht zwangsweise ahnung davon. zumindest nicht sonderlich vertiefte. von daher bitte immer vorsichtig sein.

es geht darum ob man in den naechsten 6 monaten wieder dienstfaehig wird oder nicht. dass du familir hast interessiert da keinen. zumindest nicht rein rechtlich betrachtet. weiss allerdings nicht ob du das als argument gg eine pensionierung angefuehrt hast hier.

gg therapie kann man natuerlich auch vorgehen. zumutbar und erfolgversprechend muss dir massnahme sein so in etwa.
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