Postbeamtenkrankenkasse, Einkommensgrenze Mitversicherung

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Telekommi
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Postbeamtenkrankenkasse, Einkommensgrenze Mitversicherung

Beitrag von Telekommi »

Hallo,

o.a. Grenze für selbst beihilfeberechtigte Familienangehörige liegt z.Zt. bei 20.000€.
Wenn nun nächstes Jahr die 5% Erhöhung kommt (bzw. 200 €) wird diese Grenze wohl bei einigen gerissen.
Im konkreten Fall bei uns.
Würde bedeuten, meine Frau müsste sich nach 39 Jahren Mitversicherung und bereits im Vorruhestand selbst versichern bei der PBeaKk.
Weis jemand, ob diese Grenze nach zig Jahre mal wieder erhöht werden soll?

Gruß
Telekommi
SigandU10
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Re: Postbeamtenkrankenkasse, Einkommensgrenze Mitversicherung

Beitrag von SigandU10 »

Hallo,
ich denke mal, dass die Grenze so schnell nicht angehoben wird. Es hat jetzt viele viele Jahre gedauert, bis die Grenze von 18.000 € auf 20.000 Euro angehoben wurde - bzw. von 17.000 € auf 20.000, wenn man wieder zurück wollte. Da würde ich mir nicht so viele Hoffnungen machen.

Was Deine Frau machen kann, das zu Grunde gelegte zu versteuernde Einkommen mit Ausgaben (Werbungskosten usw.) gesenkt wird. Andernfalls bleibt nur die eigene Versicherung bei der PBeaKK übrig, denn in eine Gesetzliche wird Deine Frau nicht mehr kommen.
Pipapo
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Re: Postbeamtenkrankenkasse, Einkommensgrenze Mitversicherung

Beitrag von Pipapo »

Wird nicht allein durch die Mindestversorgung die 20.000 € Grenze schon überschritten? Außer natürlich man hat viele.Werbungskosten.
Kringel
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Re: Postbeamtenkrankenkasse, Einkommensgrenze Mitversicherung

Beitrag von Kringel »

Wenn ich es richtig lese, erfolgt ab 2024 eine jährliche Anpassung:

Siehe hier :
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs ... renze.html

Ab 2024 wären es dann 20.878 Euro
Telekommi
Beiträge: 196
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Re: Postbeamtenkrankenkasse, Einkommensgrenze Mitversicherung

Beitrag von Telekommi »

Pipapo hat geschrieben: 7. Nov 2023, 19:19 Wird nicht allein durch die Mindestversorgung die 20.000 € Grenze schon überschritten? Außer natürlich man hat viele.Werbungskosten.
Nee, durch den Grundfreibetrag ist sie drunter.
Problem ist, dass Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung noch draufgeschlagen werden. Die zusätzlichen Steuern plus der Krankenkassenbeitrag ist fast so hoch wie die Kaltmiete. Heisst, der Mieter muss sich eine neue Bleibe suchen, da ich mir die zusätzliche Arbeit und die Unannehmlichkeiten durch die Vermietung im eigenen Haus für fast 0 Euro Miete nicht antun will.
Telekommi
Beiträge: 196
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Re: Postbeamtenkrankenkasse, Einkommensgrenze Mitversicherung

Beitrag von Telekommi »

Witzig ist noch ein Passus in der Satzung ,dass bei einer Mitversicherung seit 1974 der Nachweis der Einkommenshöhe nicht mehr erbracht werden muss. Vermutlich steht das schon ewig so da drin, da dies nächstes Jahr 50 Jahre sind. Meine Frau hat leide "nur" knapp 40 Jahre (1985).
dieterk
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Re: Postbeamtenkrankenkasse, Einkommensgrenze Mitversicherung

Beitrag von dieterk »

SigandU10 hat geschrieben: 7. Nov 2023, 19:00 Was Deine Frau machen kann, das zu Grunde gelegte zu versteuernde Einkommen mit Ausgaben (Werbungskosten usw.) gesenkt wird. Andernfalls bleibt nur die eigene Versicherung bei der PBeaKK übrig, denn in eine Gesetzliche wird Deine Frau nicht mehr kommen.
Ich weiss nicht, ob man die Mindestversorgung senken kann :)
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