Laufbahnanerkennung von mD LaPo zu gD BPol

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Drawgun
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Laufbahnanerkennung von mD LaPo zu gD BPol

Beitrag von Drawgun »

Moin, hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.

Das Bundespolizeipräsidium und die Stelle für Aufstieg gD der Bundespolizei wollen mir nicht wirklich helfen bzw. halten sich bei meinem Vorhaben bedeckt.

Ich bin bei der LaPo im mD. Ich habe vor der Polizei Public Administration B. A. studiert und war anschließend als Zollinspektor bei der GZD.

Ich hatte einen Laufbahnanerkennungsantrag für den gD gestellt und auch zu diesen Zweck eine Modulübersicht aus den Studiengängen Public Administration und Zoll hinsichtlich Anerkennung der Module BPol dem Bundespolizeipräsidium zugeschickt. Dieses gab an, dass ein anlassloser Antrag nicht möglich wäre, da ich in keinem Einstellungsverfahren bin.

Auch folgende Paragraphenkonstellation hatte ich der BPol bei meinem Antrag genannt: Falls ich es richtig gelesen und verstanden habe, könnte gem. 13 BPolLV i. V. m. 13 (1) BLV eine Laufbahnanerkennung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei aufgrund meines Studiums möglich sein. Oder liege ich falsch?

Weil bspw. sind PK der BPol gleichzeitig Diplom-Verwaltungswirte (FH) und die Qualifikation habe ich auch.

Warum sollte also ein Quereinstieg bei der BPol im gD mit meinen Qualifikationen nicht möglich sein?

Falls es falsch sein sollte, hättet ihr evtl andere Tipps für mein Vorhaben?

Und falls ihr euch fragen solltet, warum nicht gD LaPo. Ist leider mit der aktuellen Landesgesetzeslage hinsichtlich meiner Qualifikationen nicht möglich.


Danke und VG,
Drawgun
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Aufsteiger85
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Re: Laufbahnanerkennung von mD LaPo zu gD BPol

Beitrag von Aufsteiger85 »

Ich kann da tatsächlich nur mit "Dreiviertelwissen" (etwas mehr als Halbwissen, aber keine 100%ige Sicherheit) glänzen. Ein Bisschen kann ich auch aus eigener Erfahrung berichten.

Zunächst die Erfahrung: Ein Aufstiegsverfahren kann, nach meiner Kenntnis, nur beim selben Dienstherrn durchgeführt werden. Ich habe mich im Rahmen meines Aufstieges auch schlau gemacht, ob Stellen bei den Ländern in Frage kommen (eher notgedrungen, da viele Bundesbehörden keinen Aufstieg nach §24 BLV zulassen). Die Antwort war sinngemäß (und so lese ich das auch aus den entsprechenden Beamtengesetzen): "Sie besitzen nicht die Befähigung für den höheren Dienst, daher können wir Sie nur statusgleich übernehmen". Hätte dann vermutlich als Konsequenz so ausgesehen, dass man mich erst abgeordnet, dann versetzt hätte und ich dann auf einen Aufstieg hätte "hoffen" und mich auf entsprechende Stellen des Landes hätte bewerben können.

Ansonsten hilft natürlich auch hier mal wieder ein Blick ins Gesetz. In der Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV heißt es in §7:
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei dauert drei Jahre und wird in einem modularisierten Diplomstudiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt. Im Übrigen gilt § 13 der Bundeslaufbahnverordnung.

Kurzer Blick in §13 BLV:
(1) Ein Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst dauert in der Regel drei Jahre und besteht aus Fachstudien und berufspraktischen Studienzeiten. Der Vorbereitungsdienst wird als Hochschulstudiengang, der mit einem Bachelor oder einem Diplomgrad mit dem Zusatz „Fachhochschule“ abschließt, durchgeführt.
(2) Der Vorbereitungsdienst kann bis auf ein Jahr verkürzt werden, wenn die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Grundkenntnisse durch ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch einen gleichwertigen Abschluss nachgewiesen werden. Zum Erwerb erforderlicher Spezialkenntnisse sind Fachstudien oder Lehrgänge, zum Erwerb erforderlicher berufspraktischer Fähigkeiten und Kenntnisse berufspraktische Studienzeiten und ergänzende Lehrveranstaltungen vorzusehen. Eine Verkürzung lediglich auf Fachstudien oder Lehrgänge ist nicht zulässig.
Für den höheren Dienst ist in §9 BPolLV eine Alternativmöglichkeit ähnlich des §24 BLV geregelt - diese Möglichkeit sehe ich (man möge mich korrigieren) für den gehobenen Dienst nicht.

Zu deiner konkreten Frage:
Drawgun hat geschrieben: 9. Nov 2023, 11:07 Auch folgende Paragraphenkonstellation hatte ich der BPol bei meinem Antrag genannt: Falls ich es richtig gelesen und verstanden habe, könnte gem. 13 BPolLV i. V. m. 13 (1) BLV eine Laufbahnanerkennung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei aufgrund meines Studiums möglich sein. Oder liege ich falsch?

Weil bspw. sind PK der BPol gleichzeitig Diplom-Verwaltungswirte (FH) und die Qualifikation habe ich auch.
Du meinst sicher auch §7 BPolLV und §13 BLV, wie oben ausgeführt? In §13 BPolLV geht es um die Erprobungszeit auf höherwertigen Dienstposten.

Eine Anerkennung "könnte" Möglich sein, kommt aber auf den Schwerpunkt deines Studiums an. Die Bundespolizei erhält den Abschluss "Diplom-Verwaltungswirt (FH) - Fachrichtung Bundespolizei" (oder so ähnlich, ändert sich gelegentlich und soll perspektivisch auch ein Bachelor werden, meine ich). Auch alle anderen Absolventen erhalten diesen Abschlussgrad, allerdings mit dem entsprechenden Zusatz (z.B. "Fachrichtung Nachrichtendienste"). Der Zoll hat den Grad natürlich anerkannt, da es sich um den gehobenen nichttechnischen Dienst handelt (ob davor "Zoll-" steht oder nicht, ist laufbahnrechtlich irrelevant). Für den Vollzugsdienst sieht das aber etwas anders aus, da es sich um eine andere Laufbahn handelt.

Willst du mitteilen, welches Studium du absolviert hast?
Pipapo
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Re: Laufbahnanerkennung von mD LaPo zu gD BPol

Beitrag von Pipapo »

Du bist Beamter bei einer Landesbehörde. Und jetzt willst du, dass eine Bundesbehörde, also ein anderer Dienstherr dir die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst anerkennt, obwohl du gar kein Beamter dieser Bundesbehörde bist? Meinst du nicht, du solltest dich erst mal bei der Bundesbehörde bewerben? Und dann könnte dein Anliegen im Rahmen des Einstellungsverfahrens geprüft werden.
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Aufsteiger85
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Re: Laufbahnanerkennung von mD LaPo zu gD BPol

Beitrag von Aufsteiger85 »

Pipapo hat geschrieben: 10. Nov 2023, 10:30 Du bist Beamter bei einer Landesbehörde. Und jetzt willst du, dass eine Bundesbehörde, also ein anderer Dienstherr dir die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst anerkennt, obwohl du gar kein Beamter dieser Bundesbehörde bist? Meinst du nicht, du solltest dich erst mal bei der Bundesbehörde bewerben? Und dann könnte dein Anliegen im Rahmen des Einstellungsverfahrens geprüft werden.
Was er meint, was rechtlich möglich ist und was am Ende tatsächlich gemacht wird, sind mindestens drei verschiedene Paar Schuhe. Das macht die Sache eben auch so schwierig... In sofern schon nicht der schlechteste Vorschlag. Alternativ könntest du beim Land den Aufstieg machen und dann in den gD des Bundes wechseln.
Drawgun
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Re: Laufbahnanerkennung von mD LaPo zu gD BPol

Beitrag von Drawgun »

Aufsteiger85 hat geschrieben: 10. Nov 2023, 09:29 Ich kann da tatsächlich nur mit "Dreiviertelwissen" (etwas mehr als Halbwissen, aber keine 100%ige Sicherheit) glänzen. Ein Bisschen kann ich auch aus eigener Erfahrung berichten.

Zunächst die Erfahrung: Ein Aufstiegsverfahren kann, nach meiner Kenntnis, nur beim selben Dienstherrn durchgeführt werden. Ich habe mich im Rahmen meines Aufstieges auch schlau gemacht, ob Stellen bei den Ländern in Frage kommen (eher notgedrungen, da viele Bundesbehörden keinen Aufstieg nach §24 BLV zulassen). Die Antwort war sinngemäß (und so lese ich das auch aus den entsprechenden Beamtengesetzen): "Sie besitzen nicht die Befähigung für den höheren Dienst, daher können wir Sie nur statusgleich übernehmen". Hätte dann vermutlich als Konsequenz so ausgesehen, dass man mich erst abgeordnet, dann versetzt hätte und ich dann auf einen Aufstieg hätte "hoffen" und mich auf entsprechende Stellen des Landes hätte bewerben können.

Ansonsten hilft natürlich auch hier mal wieder ein Blick ins Gesetz. In der Bundespolizei-Laufbahnverordnung - BPolLV heißt es in §7:
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei dauert drei Jahre und wird in einem modularisierten Diplomstudiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt. Im Übrigen gilt § 13 der Bundeslaufbahnverordnung.

Kurzer Blick in §13 BLV:
(1) Ein Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst dauert in der Regel drei Jahre und besteht aus Fachstudien und berufspraktischen Studienzeiten. Der Vorbereitungsdienst wird als Hochschulstudiengang, der mit einem Bachelor oder einem Diplomgrad mit dem Zusatz „Fachhochschule“ abschließt, durchgeführt.
(2) Der Vorbereitungsdienst kann bis auf ein Jahr verkürzt werden, wenn die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Grundkenntnisse durch ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch einen gleichwertigen Abschluss nachgewiesen werden. Zum Erwerb erforderlicher Spezialkenntnisse sind Fachstudien oder Lehrgänge, zum Erwerb erforderlicher berufspraktischer Fähigkeiten und Kenntnisse berufspraktische Studienzeiten und ergänzende Lehrveranstaltungen vorzusehen. Eine Verkürzung lediglich auf Fachstudien oder Lehrgänge ist nicht zulässig.
Für den höheren Dienst ist in §9 BPolLV eine Alternativmöglichkeit ähnlich des §24 BLV geregelt - diese Möglichkeit sehe ich (man möge mich korrigieren) für den gehobenen Dienst nicht.

Zu deiner konkreten Frage:
Drawgun hat geschrieben: 9. Nov 2023, 11:07 Auch folgende Paragraphenkonstellation hatte ich der BPol bei meinem Antrag genannt: Falls ich es richtig gelesen und verstanden habe, könnte gem. 13 BPolLV i. V. m. 13 (1) BLV eine Laufbahnanerkennung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei aufgrund meines Studiums möglich sein. Oder liege ich falsch?

Weil bspw. sind PK der BPol gleichzeitig Diplom-Verwaltungswirte (FH) und die Qualifikation habe ich auch.
Du meinst sicher auch §7 BPolLV und §13 BLV, wie oben ausgeführt? In §13 BPolLV geht es um die Erprobungszeit auf höherwertigen Dienstposten.

Eine Anerkennung "könnte" Möglich sein, kommt aber auf den Schwerpunkt deines Studiums an. Die Bundespolizei erhält den Abschluss "Diplom-Verwaltungswirt (FH) - Fachrichtung Bundespolizei" (oder so ähnlich, ändert sich gelegentlich und soll perspektivisch auch ein Bachelor werden, meine ich). Auch alle anderen Absolventen erhalten diesen Abschlussgrad, allerdings mit dem entsprechenden Zusatz (z.B. "Fachrichtung Nachrichtendienste"). Der Zoll hat den Grad natürlich anerkannt, da es sich um den gehobenen nichttechnischen Dienst handelt (ob davor "Zoll-" steht oder nicht, ist laufbahnrechtlich irrelevant). Für den Vollzugsdienst sieht das aber etwas anders aus, da es sich um eine andere Laufbahn handelt.

Willst du mitteilen, welches Studium du absolviert hast?

Danke dir. Ja genau, sorry nochmal. Ich meine eher 7 BPoLV i. V. m. 13 (1) BLV. Ich habe Public Administration B.A., Fachrichtung Allgemeine Dienste, studiert.
Drawgun
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Re: Laufbahnanerkennung von mD LaPo zu gD BPol

Beitrag von Drawgun »

Pipapo hat geschrieben: 10. Nov 2023, 10:30 Du bist Beamter bei einer Landesbehörde. Und jetzt willst du, dass eine Bundesbehörde, also ein anderer Dienstherr dir die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst anerkennt, obwohl du gar kein Beamter dieser Bundesbehörde bist? Meinst du nicht, du solltest dich erst mal bei der Bundesbehörde bewerben? Und dann könnte dein Anliegen im Rahmen des Einstellungsverfahrens geprüft werden.
Danke dir. Das Problem dabei ist leider, dass ich mich bei meiner Personalabteilung hinsichtlich Tauschpartner verplappert habe, dass ich notfalls den Antrag zurückziehen würde, wenn das mit gD BPol nicht klappen sollte. Mein Tauschpartnerkandidat ist natürlich in die ganze Sache eingeweiht. Ansonsten weiß ich leider nicht, wie ich in einem weiteren Einstellungsverfahren neben Tauschpartnerwechselverfahren bei der BPol sein sollte, damit meine Laufbahnanerkennung geprüft werden kann.
Pipapo
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Re: Laufbahnanerkennung von mD LaPo zu gD BPol

Beitrag von Pipapo »

Na, du musst erst mal im mittleren Dienst wechseln und dann erst den Antrag stellen. Ein Wechsel vom mittleren Dienst Landesbehörde direkt in den gehobenen Dient Bundesbehörde im Rahmen einer Versetzung wird nicht funktionieren.
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Aufsteiger85
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Re: Laufbahnanerkennung von mD LaPo zu gD BPol

Beitrag von Aufsteiger85 »

Pipapo hat geschrieben: 10. Nov 2023, 13:10 Na, du musst erst mal im mittleren Dienst wechseln und dann erst den Antrag stellen. Ein Wechsel vom mittleren Dienst Landesbehörde direkt in den gehobenen Dient Bundesbehörde im Rahmen einer Versetzung wird nicht funktionieren.
Ich befürchte, dem wird so sein. Auch wenn es sehr theoretisch möglich wäre, wird sich da keiner drauf einlassen.
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