Möglicher Wechsel vom Verwaltungs- zum Vollzugsbeamten

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xhaxhamaksuti
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Möglicher Wechsel vom Verwaltungs- zum Vollzugsbeamten

Beitrag von xhaxhamaksuti »

Guten Abend liebe Kollegen,

als Verwaltungsbeamter Anfang 30 im gd. der Bundeswehrverwaltung ist mir der Alltag mittlerweile etwas zu einseitig und bewegungsarm geworden. Gepaart mit ausgeprägter Bewegungsfreude würde ich mich gerne nach Möglichkeiten im Zoll für Tätigkeiten im Vollzug informieren (Schwarzarbeit, Rauschgiftverfolgung etc.) bzw. ob überhaupt, und wenn ja inwiefern, eine Versetzung von klassischer Verwaltung zum Vollzug vonstattengehen kann (Zahlreiche Schulungen oder doch wieder ein komplettes Studium?).

Liebe Grüße
deerhunter
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Re: Möglicher Wechsel vom Verwaltungs- zum Vollzugsbeamten

Beitrag von deerhunter »

Meines Wissens nach müssen BW Angehörige die komplette Zollausbildung von Anfang bis Ende durchmachen und fangen dann auch wieder beim Anfangsamt an...so jedenfalls diejenigen ehemaligen Offiziere / Mannschaftsdienstgrade die auf unserer Dienststelle sind.
Simba
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Re: Möglicher Wechsel vom Verwaltungs- zum Vollzugsbeamten

Beitrag von Simba »

Er ist kein Soldat sondern Verwaltungsbeamter!

Somit kann er bei jeder passenderen externen Ausschreibung zum Zoll wechseln.
Ob da jedoch nochmal was passendes kommt, für SG E oder insbesondere C und die Fahndung, lässt sich schwer prognostizieren!

Große Ausschreibungen sind nach meinem Kenntnisstand nicht mehr geplant und im gD sind es grundsätzlich eh schon Ethiker DP gewesen.

Evtl. könntest du über ne reine Verwaltungsstelle wie GZD o.ä. reinkommen und dann perspektivisch in den Vollzug.

Die Art des Wechsels gibt dann das HZA/ZFA/GZD vor.

1.Die Regel ist: Abordnung mit dem Ziel der Versetzung.
2. Auch möglich: Direkte Versetzung
3. Nicht mehr praktiziert: bitte um Entlassung und Neuernennung durch Zoll. (Bis 2019)(„freundliche Übernahme“)
4. Sowieso nicht praktiziert beim Zoll: Feindliche Übernahme.
BuFiPo
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Re: Möglicher Wechsel vom Verwaltungs- zum Vollzugsbeamten

Beitrag von BuFiPo »

Der Zoll ist ein Ausbildungsberuf - also da du die Altersgrenze noch nicht überschritten hast, kannst du dich für eine Ausbildung ( Fachstudium 3 Jahre) bewerben.

Warum rate ich dazu? - auch wenn man dann 3 Jahre verliert ( verloren sind sie ja nicht..) - nur besitzt man dann die für den Beruf/Tätigkeit notwendigen/wichtigen/fachlichen Kenntnisse und Voraussetzungen ( da sich im Vollzugsdienst auch der sog. ESB -Lehrgang anschliesst). Und man kann sich - ggf. auch woanders hin bewerben - sollte man mit seiner Fachbereichswahl falsch liegen...

Und die Kollegen, die die Ausbildung absolviert haben werden nicht benachteiligt durch Quereinsteiger ( welche im gD fast nicht vorkommen - da später ggf. Führungsriege).
Umgekehrt ist eine Übernahme von A nach B auch nicht möglich....

im mittleren Dienst hat es die letzten Jahre durch die Übernahme von Seiteneinsteigern (o. entsprechende fachliche Ausbildung) bzw. Beamten anderer Behörden - schon erhebliche Probleme ( vor allem für altgediente ausgebildete Kollegen) gegeben bzw. gibt es immer noch - also bitte nicht falsch verstehen - auch im Supermarkt oder bei der Bushaltestelle werden Stimmen laut, wenn man sich nicht hinten anstellt sondern vordrängt..

und wenn man hoch spezialisierte Tätigkeiten - zu "Anlerntätigkeiten" degradiert - da macht man schelll - schwupp die wupp- drei bis vier Lehrgänge und schon ist man schlauer - irrtum.

- weil letztendlich braucht es dann keine "Anwärter" mehr - es gibt genügend Personalvermittlungsfirmen - die dann bei Bedarf Personal vermittelt - Ausbildung wäre dann nicht mehr notwendig.

und wenn ich die Träume von "Rauschgiftverfolgung" und "Schwarzarbeit" höre - die, wie du sagst, dich zu ausgeprägter Bewegungfreude (ver-)führen sollen - auch hier wirst du erkennen müssen, dass man Butter nicht mit Streichfett vergleichen kann.

In beiden Bereichen ( und nicht nur in diesen) ist viel "Büroarbeit" und "Sitzfleisch" gefordert - natürlich erlebt man auch Abwechslung - aber es ist nicht alles Gold was glänzt.

Und vllt. hörst du dich einmal unter erfahrenen Beamten um. Gerade bei der sog. "Gummistiefel - bzw. Gerüstschüttlertruppe" wie die Typen von der Schwarzarbeitsfirma gerne genannt werden - da ist die Fluktuation so hoch - dass die Segel fast nicht mehr gesetzt werden können bzw. der Anker nicht mehr hochgehieft werden kann - die haben alle woanders hin gewechselt wie man so hört.. - und viele versuchen verzweifelt das ( sich stark zur Seite neigende) Schiff zu verlassen.

nicht dass du vom Regen in die sprichwörtliche "traufe" kommst..
Simba
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Re: Möglicher Wechsel vom Verwaltungs- zum Vollzugsbeamten

Beitrag von Simba »

Also vieles was du schreibst kann ich so nicht unterschreiben.
Klar ist der Zoll ein Ausbildungsberuf.
Seiteneinsteiger mit irgendwelchen Jobs als Bürokaufmann(mD) o.ä. oder eben auch Bachelor in BWL (gD) o.ä. durch konzeptlose 2Jahre Tarifbeschäftigtenzeit dümpeln zu lassen und ihnen dann eine Urkunde zu geben als ZOS/ZI finde ich absolut falsch.

Beamte anderer Behörden zu übernehmen dagegen finde ich persönlich nicht falsch.
In meinen Augen sind insbesondere Polizeivollzugsbeamte für E. C und die Fahndung und Finanzbeamte für E i.d.R. super neue Mitarbeiter! Die bringen sehr viel mit, in manchen Bereichen auch mehr als der Zoll selbst vermittelt!

Und ja, dann darf man auch in andere Bereiche wechseln, wenn man das will…

Und der Zoll mit seiner „alle zurück ins Eingangsamt Initiative“ ab 8/2018 hat ja dafür gesorgt, dass alle externen Beamten in A7 oder A9g kommen….
Da ist dann auch der PHM Z der von A9Z zu A7 und der PHK der von A11 zu A9 freiwillig zurückgegangen ist.
Mehr als lächerlich in meinen Augen, denn der Beamte führt sein Beamtenverhältnis weiter und kommt ja eben wegen der Qualifikationen die er erworben hat zum Zoll…
UND bekommt dank Ausgleichszulage auch weiterhin sein A9Z /A11. Völlig populistische Maßnahme, ohne Sinn und Verstand und innerhalb der Bündelung m.E. auch rechtswidrig.

Aber die Beamten (die du mutmaßlich meinst) von Post, Telekom und Bahn kommen auch weiterhin mit ihrer Besoldungsgruppe (zumindest bis A8 und A11)… Aber die dafür ohne nennenswerte Vorkenntnisse und Qualifikationen. Aber die muss man ja irgendwo unterbringen.
Das finde ich auch eine Frechheit. Den man loswerden will schiebt man mit A11 zum Zoll aber der Hauptkommissar soll/muss schön ZI spielen… Dank Ausgleichszulage aber mit A11 auf’n Konto…

Ja und Verwaltungsbeamte von den Kommunen, der Landes- oder Bundesverwaltung?
Der bringt auch die laufbahnbefähigung mit! Und ja, in einigen Bereichen kann er, je nach vorherigem Einsatz, sofort voll eingesetzt werden. z.B. SG A oder SG G gibt es ja nahezu deckungsgleich…


Na ja, ich als ehemaliger PVB fühle mich im SG E gut aufgenommen!
Auch wenn ich nach 20J. im Dienst wieder ins Eingangsamt „musste“ und meine Pensionierung von 62 auf 67 verschoben habe…😂
BuFiPo
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Re: Möglicher Wechsel vom Verwaltungs- zum Vollzugsbeamten

Beitrag von BuFiPo »

Persönlich bin ich der Auffassung, dass jeder Beamte der die Laufbahnprüfung/-befähigung in seiner (Vollzugs-/polizeilichen)Behörde bestanden hat - problemlos in eine andere ( Vollzugs-) Behörde wechseln soll können - was aber ( derzeit noch nicht) der Fall ist.

Zollvollzugsbeamte werden von den Landespolizeien ( u. m.w. auch bei der Bundespolizei) nicht übernommen - Sie müssen kündigen und bei der neuen Behörde ihre Ausbildung neu beginnen ( und auch Laufbahnprüfung erneut bestehen..)

Also sollte es umgekehrt auch so sein - Die ZV sollte dann genauso verfahren - und nur Personal im Rahmen der Ausbildung einstellen und nicht übernehmen.

Auch wenn es hart klingen mag - wenn es zu "Privatisierungen" und anderen Dienststellenauflösungen anderer Verwaltungen/Behörden kommt - dann muss in irgendeiner Form soziale Gerechtigkeit gewahrt bleiben - es darf niemand deshalb benachteiligt oder schlechter gestellt werden - nur das ist nicht der Fall - da es nur eine begrenzte Anzahl von Planstellen in jeder Besoldungsgruppe gibt.
Sprich sollte das nicht möglich sein - dann darf es auch keine "Übernahmen" geben - dann sind bei den betroffenen Behörden entsprechende Lösungen zu erarbeiten...

und ehrlich gesagt - so einfach wechselt man nicht nach zwei Jahrzehnten von der Polizei zum Zoll - zudem man mind. 5 Jahre später in Pension geht ( und als Zoll- mD-Beamter schon gleich gar nicht in der Besoldung als PHK ( Ausnahmen...).

Derzeit sind in der ZV 5.405 Stellen nicht besetzt, Stand 1. Okt 2022 - von 40.908 vorhandenen Planstellen (Ist 35.303,0)
Simba
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Re: Möglicher Wechsel vom Verwaltungs- zum Vollzugsbeamten

Beitrag von Simba »

Der POLIZEIvollzugsbeamte und auch der JUSTIZvollzugbeamte sind Sonderlaufbahnen. In diese Laufbahnen kann kein anderer Beamter wechseln. Punkt. Das ist Fakt.
Auch untereinander kann ein PVB nicht in den Justizvollzug und ein JVB nicht in den Polizeivollzug.
Jeweils nur in ihrer eigenen Sonderlaufbahn.
Und auch ein Wechsel in die Verwaltung ist ihnen bei den meisten Bundesländern nicht möglich ohne Laufbahnwechsel mit Teilnahme am Vorbereitungsdienst oder einer anderen konzeptionellen Maßnahme!

Der Zollvollzugsbeamte dagegen befindet sich in einer Einheitslaufbahnausbildung und ist im mittleren/gehobenen nichttechnischen Dienst.
Nichts anderes rechtlich als die Beamten beim THW, BALM, BVA etc!
Er ist kein Polizeivollzugsbeamter und auch kein Justizvollzugsbeamter, er hat schlicht und einfach die Qualifikation nicht, weil er sich nicht in einer dieser beiden Sonderlaufbahnen befindet!
Ob das jetzt fair ist? Nein, nicht unbedingt. Aber die Ausbildung beim Zoll ist einfach eine Verwaltungslaufbahn und die Vollzugsbeamte beim Zoll haben durch ESB etc. eine Zusatzqualifikation, nicht mehr und nicht weniger.

Dafür kann der Zollbeamte innerhalb des ZOLL alles machen und ist da Allrounder! Ich finde das ist eine unbezahlbarer Vorteil!
Daher verstehe ich nicht wieso so viele zur Polizei schielen! :roll:


Und zum Thema Wechsel:

Ich kenne durch Lehrgänge mindestens 40 ZVB bei E, C und der Fahndung die vorher alle 15-25J im Polizeivollzug oder Justizvollzug waren!!! Davon locker 2/3 im mD.
Also da von „so einfach wechselt man nicht…“ zu sprechen, zeugt von absoluter Unkenntnis der Materie und den Wechselgründen der Betroffenen!

Grund Nummer 1 im Polizeivollzug:
Das Bundesland wo man hin will hat bei der Landespolizei keinen mittleren Dienst!

Grund Nummer 2 im Polizeivollzug: keinen Tauschpartner im Polizeivollzug des Wunschbundeslandes gefunden!

Grund Nummer 1 Justizvollzug: Unzufrieden mit der Situation im Justizvollzug.

Grund Nummer 2 Justizvollzug: keinen Tauschpartner im Justizvollzug des Wunschbundeslandes gefunden!


Das mit dem sozialen Frieden stimmt natürlich. Das ist ein unschönes Politikum Beamte von den Postnachfolgeunternehmen beim Zoll „abzuladen“.
Das wertet den Job ab und wenn die Leute noch mit A9Z oder A12 kommen ist das für den Bestand echt frustrierend!
Dann hätte man sie halt als „Fehlsitzer“ außerhalb des Stellenkegels laufen lassen. Gibt es beim Land NRW auch!

Aber den Grund wieso der Ex-PHK (A11)bei der Fahndung statt ZAM (A11) als ZI anfangen soll um vermeintlich „Geld zu sparen“ und den „sozialen Frieden“ zu wahren halte ich für absolut lächerlich!

Der Beamte kommt auf heller und Pfennig sein A11 weiter. Nur er trägt das A9 „auf der Schulter“ und muss sich da wieder durch alle Besoldungsgruppen durchwursteln!
Vorallem in der Bündelung… Nonsens…

Dagegen kommt der Zollbeamte der vorher 20J im SG B war mit seinem A11! Denn er hat ja die Ausbildung beim Zoll gemacht! Die ihm absolut nix bringt für E/C/ZoFa🙈👍🏻
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Aufsteiger85
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Re: Möglicher Wechsel vom Verwaltungs- zum Vollzugsbeamten

Beitrag von Aufsteiger85 »

BuFiPo hat geschrieben: 11. Okt 2023, 12:20 Derzeit sind in der ZV 5.405 Stellen nicht besetzt, Stand 1. Okt 2022 - von 40.908 vorhandenen Planstellen (Ist 35.303,0)
Die der Zoll mit seiner Personalpolitik auch nicht wird besetzen können. Man befindet sich eben immer noch in den Jahren Achtzehnhundertleipzig/-einundleipzig und möchte keine moderne Personalpolitik.

Nur meine 2 cents, ist aber eigentlich off-topic...
sobiso
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Re: Möglicher Wechsel vom Verwaltungs- zum Vollzugsbeamten

Beitrag von sobiso »

Der Beamte kommt auf heller und Pfennig sein A11 weiter. Nur er trägt das A9 „auf der Schulter“ und muss sich da wieder durch alle Besoldungsgruppen durchwursteln!
Besonders absurd ist es, wenn er als Zollbeamter dann bei einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) eingesetzt wird, bei der er vorher als Polizist exakt das Gleiche gemacht hat. Könnte sogar sein, dass er gleich am selben Schreibtisch sitzen bleibt und seine Zugangsdaten zum Polizeisystem behält. Er bekommt nur noch ein Zoll-Notebook dazu.
Simba
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Re: Möglicher Wechsel vom Verwaltungs- zum Vollzugsbeamten

Beitrag von Simba »

Jap. Dieses Kuriosum könnte tatsächlich (theoretisch) passieren.

Jedoch sind die Wechsel LaPo zum Zoll ja meist um Heimatnah zu kommen.
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