Laufbahnwechsel - Verbeamtung und Stufenlaufzeit

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Inker2023
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Laufbahnwechsel - Verbeamtung und Stufenlaufzeit

Beitrag von Inker2023 »

Hallo zusammen,
ich mache zurzeit berufsbegleitend ein Fernstudium (Bachelor) über meine Behörde.
Seit einigen Jahren bin ich TB im mittleren Dienst und würde mich gerne verbeamten lassen.
Jetzt ist meine Frage, wann dies am sinnvollsten ist. Ich habe jetzt die Erfahrungsstufe 5 und Angst, dass ich diese verliere, wenn ich mich erst nach dem Studium gD verbeamten lasse.
In meiner Behörde rät man mir dazu, die Verbeamtung erst in der neuen Laufbahn zu machen, ich könnte schließlich nicht von A 6 (Einstiegsamt) direkt dann auf eine A 9 gesetzt werden, als TB wäre die A 9 aber kein Problem. Bei mir trifft §35 BLV zu, ich mache grade quasi einen Vorbereitungsdienst, könnte mir diese Zeit zumindest als Erfahrung angerechnet werden im gD, oder verliere ich komplett meine Erfahrungsstufe?
Meine Personalabteilung ist überfragt mit meinen Fragen und kann mir auch nicht recht weiterhelfen, vielleicht bringt ihr ja Licht ins Dunkle.

Vielen Dank und viele Grüße
Inker
AlterPinguin
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Re: Laufbahnwechsel - Verbeamtung und Stufenlaufzeit

Beitrag von AlterPinguin »

Zunächst gibt es bei den Tarifbeschäfgtigten keinen mittleren Dienst und keine Erfahrungsstufen. Deine Stufe 5 wird nicht in das Beamtentum übertragen. Es wird geschaut werden, wieviel anrechenbare Dienstzeit du hast. Ob sie einschlägig sein muss, kann ich nicht sagen. Des Weiteren ist fraglich, ob du überhaupt die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst während deines Fernstudiums erlangst.

BBesG
§ 27 Bemessung des Grundgehaltes
(3) Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. Abweichend von Satz 1 beträgt die Erfahrungszeit in den Stufen 5 bis 7 bei Beamten in den Laufbahnen des einfachen Dienstes und bei Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften jeweils drei Jahre. Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg um diese Zeiten, soweit in § 28 Absatz 5 nicht etwas Anderes bestimmt ist. Die Zeiten sind auf volle Monate abzurunden.
Solltest du dich vorher verbeamten lassen, könnte man dir deine Tätigkeiten im mittleren Dienst bei der Erfahrungsstufe anrechnen. Da würde ich die Personalabteilung mal fragen, wieviel anrechenbare Zeit du hättest. Fraglich ist jedoch, ob die Personalabteilung, dich jetzt verbeamtet und anschließend zum Regierungsinspektor ernennt.

Ich gehe mal davon aus, dass du in Erfahrungsstufe 1 eingestuft wirst. Wie geschrieben, du kannst die beiden System nicht miteinander vergleichen. DIe sind komplett verschieden.
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Aufsteiger85
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Re: Laufbahnwechsel - Verbeamtung und Stufenlaufzeit

Beitrag von Aufsteiger85 »

Inker2023 hat geschrieben: 22. Okt 2023, 14:32 ich mache zurzeit berufsbegleitend ein Fernstudium (Bachelor) über meine Behörde.
Handelt es sich dabei um den "offiziellen" Weg des Aufstiegs nach §35 BLV mit Studium an der HS Bund?
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