Widerruf Beamter auf Probe Bezüge Rückzahlen

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Alena99
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Widerruf Beamter auf Probe Bezüge Rückzahlen

Beitrag von Alena99 »

Hallo Zusammen,

ich habe im September letzten Jahres die Laufbahnprüfung im Mittleren Dienst erfolgreich abgeschlossen und bin nun seit gut einem Jahr Beamter auf Probe.

Jedoch möchte ich mich persönlich weiterentwickeln und ein Studium absolvieren. Ein Berater in der Personalstelle meinte zu mir, dass hierbei eine Rückzahlung der Bezüge nötig wäre, wenn ich die Behörde verlasse.

Im Internet kursieren verschiedenste Meinungen hierzu. Dazu habe ich jedoch keine Gesetzliche Grundlage finden können. Diese wurde mir in dem Telefonat ebenfalls nicht genannt.

Stimmt es, dass bei einer Kündigung des Beamtenstatus auf Probe eine Rückzahlung notwendig ist?

Wie sieht es aus, wenn ich Widerrufe und bei einer Landesbehörde anfange (Dienstherr-Wechsel)?

Beste Grüße

Alena
Mainstream1
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Re: Widerruf Beamter auf Probe Bezüge Rückzahlen

Beitrag von Mainstream1 »

Zunächst einmal sind die Begrifflichkeiten hier falsch gewählt. Ganz, ganz früher hätte man dann gesagt "Lass dir dein Lehrgeld wiedergeben".... nix für ungut. :D

Das Thema wurde im Übrigen hier schon behandelt. Gleiche Fragestellung. Über die Suchfunktion mit dem/den richtigen Stichwort/en leicht zu finden.

Dann hilft im Beamtenrecht bzw. als Beamtin immer ein Blick in das Gesetz. Hier § 59 Abs. 5 Bundesbesoldungsgesetz. Danach ist eine Rückforderung nur dann vorgesehen, wenn ein Studium im Rahmen der Ausbildung absolviert ist.

Im mittleren Dienst mangelt es somit an einer Rechtsgrundlage für eine Rückforderung.

Ansonsten kann man auch einfach bei seiner Ausbildungsbehörde anrufen und nachfragen.

Ich kenne auch keinen Fall im Bundesdienst, wo für den mittleren Dienst Anwärterbezüge zurückgefordert wurden.

Soweit meine Meinung dazu.
Hinweis: Die Beendigung des Beamtenverhältnisses erfolgt durch Entlassung auf eigenen Antrag ( auf "Verlangen" § 33 Bundesbeamtengesetz)

Alles Gute und viel Erfolg für deine Neuorientierung!
MS
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