Bundespolizei - polizeiärztliche Untersuchung mit Osteosynthesematerial

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Fschneider99
Beiträge: 2
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Bundespolizei - polizeiärztliche Untersuchung mit Osteosynthesematerial

Beitrag von Fschneider99 »

Guten Tag,

ich hatte vor 5 Jahren einen Armbruch erlitten und wurde anschließend im Krankenhaus operiert. Dabei wurde mir eine Titanplatte mit Schrauben eingesetzt. Laut Arztbericht (Entlassungsbericht) ist "keine routinemäßige Materialentfernung nötig" und die Platte könne im Arm verbleiben. Die Platte ist nicht an einem Gelenk befestigt und es war "kein komplizierter Bruch". Seither habe ich keine Bewegungseinschränkungen oder sonstige Beschwerden. Ich habe die Platte gar nicht gespürt, welshalb ich sie über die Dauer "vergessen" habe.

In der PDV 300 steht, dass "noch zu entfernendes oder funktionsbeeinträchtigendes Osteosynthesematerial" ein Ausschlussgrund darstellt. Grundsätzlich wurde mir durch den Arzt mitgeteilt, dass es nicht zu enfernen sei. Trotzdem wollte ich fragen, ob es hierbei beim Polizeiarzt zu Problemen kommen könnte? Vielleicht hatte jemand schonmal einen ähnlich gelagerten Fall und kann aus Erfahrung berichten.

Vielen Dank.
BBack008
Beiträge: 27
Registriert: 16. Dez 2019, 14:33
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Re: Bundespolizei - polizeiärztliche Untersuchung mit Osteosynthesematerial

Beitrag von BBack008 »

Hallo,

wenn ich diesbezgl. auch keine Erfahrung habe, frage doch mal bei einem "Einstellungsberater", so ähnlich dürfte die Bezeichnung sein, bzw. "Nachwuchsgewinnung" pp. bei einer Polizeidienststelle bei Dir vor Ort nach. Die könnten das problemlos über den polizeiärztlichen Dienst in Erfahrung bringen.

Freundlichen Gruß

von einem "alten Hasen". ;)
Wusel
Beiträge: 9
Registriert: 1. Mai 2015, 10:19
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Re: Bundespolizei - polizeiärztliche Untersuchung mit Osteosynthesematerial

Beitrag von Wusel »

Hallo Fschneider99,

in der PDV 300 steht unter Punkt 1.1.5:

Merkmale, die die Polizeidiensttauglichkeit grundsätzlich ausschließen:

- nicht ausreichend mechanisch belastbares und obligat zur Entfernung vorgesehenes Osteosynethesematerial.


Gruß
Fschneider99
Beiträge: 2
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Re: Bundespolizei - polizeiärztliche Untersuchung mit Osteosynthesematerial

Beitrag von Fschneider99 »

Hallo BBack008 und Wusel,

vielen Dank für eure Rückmeldungen. Die Einstellungsberatung habe ich bereits kontaktiert und warte noch auf eine Rückmeldung. Punkt 1.1.5 habe ich auch gelesen. Darin heißt es ja "obligat zur Entfernung vorgesehenes Osteosynthesematerial".

Laut Arzt ist es bei mir ist es nicht vorgesehen, das Osteosynthesematerial zu entfernen. Daher die Frage ob das dann nicht darunter fällt.

Grüße
Mainstream1
Beiträge: 298
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
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Re: Bundespolizei - polizeiärztliche Untersuchung mit Osteosynthesematerial

Beitrag von Mainstream1 »

Auslegungsregeln anwenden:
1. Wenn man nach dem Wortlaut geht (obligat = erforderlich, unerlässlich), dann fällt das nicht darunter.
2. Sinn und Zweck
Notwendig, wenn obligat im polizeifiensttauglichen Sinne auch dann die Entfernung erfordert, auch wenn es nach allgemeinen medizinischen Regeln nicht erforderlich wäre. D. h., die Platte müsste eine erforderliche Tauglichkeit, körperliche Funktion im Polizeidienst einschränken.... Dies wäre nur durch einen Polizeisarzt zu prüfen/festzustellen. Auf den behandelnden Arzt kommt es mithin nicht an.
MS
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