Reisekosten bei Vorladung zum Amtsarzt (NRW) abgelehnt/ Anreise aus Frankreich bei Dienstunfähigkeit

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Elfie
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Reisekosten bei Vorladung zum Amtsarzt (NRW) abgelehnt/ Anreise aus Frankreich bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Elfie »

Ich habe diesen Beitrag bereits versehentlich in der falschen Rubrik gepostet, daher hier im richtigen:

Hallo,

Ich bin wegen Dienstunfähigkeit seit 2 Jahren im Ruhestand und wohne in Frankreich. Die Oberfinanzdirektion NRW hat mich zwecks Überprüfung der Dienstunfähigkeit zum Amtsarzt einbestellt und vorgeladen. Natürlich fallen hierfür Reisekosten für mich an. Das Ganze war sinnlos, weil meine körperlichen Schädigungen nicht weggehen und ich bin weiter dienstunfähig mit erneuter Überprüfung in zwei Jahren.

Die Übernahme der 300 € Reisekosten wurden abgelehnt mit der Begründung, dass mein Wohnsitz im Ausland nicht dienstlich veranlasst sei. Sie überwiesem mir 8 € für die Fahrt von meinem früheren Wohnsitz in Deutschland! Man ging davon aus, dass ich nur vorübergehend oder auf Zeit im Ruhestand sei (!) und wusste nicht, dass das Beamtenrecht so etwas nicht vorsieht und dass ich für immer im Ruhestand bin mit der Option auf Überprüfung alle zwei Jahre.

Das Bundesbeamtenrecht sieht vor, dass Reisekosten auch für Ruhestandsbeamte zu übernehmen sind. Es läge keine Dienstreise vor, aber die Kosten sind zu übernehmen,weil es diesen Beamten nicht zumutbar ist, diese Kosten selbst zu tragen. Das Landesrecht NRW hat diese Vorschrift leider nicht!

Ich habe vier Seiten Widerspruch formuliert, begründet, dass ich mich der Sache nicht entziehen konnte, dass eine Fürsorgepflicht besteht,dass es nicht zumutbar ist, diese Kosten selbst zu tragen ( s. Bundesbeamte) und dass es sich um eine behördlich angeordnete Dienstreise handelt. Unter Umständen hätte man (bei Wissen,dass ich aus dem Ausland anreise) ein geeigneteres geringeres Mittel auswählen können, zu. B. Überprüfung der dDienstfähigkeit vom grünen Tisch aus (Ermessensausübung, drei MRTs und Bericht eines Facharztes lagen bereits vor Anreise vor).

Jetzt wollen sie meinen Widerspruch dem Finanzministerium vorlegen, weil keiner sich in der Lage sieht, wegen popeligen 300 € eine Entscheidung zu treffen. Wieso sollte das Tragen der Reisekosten für Bundes Beamte nicht zumutbar sein , für Landesbeamte aber schon ? Deren Argumente am Telefon: was wäre, wenn ich aus Amerika anreisen würde. Tue ich aber nicht! und in einem solchen Fall müsste man dann eben überlegen, ob die erzwungene Anreise mit Wissen, dass Reisekosten anfallen, das geeigneten Mittel ist.

In zwei Jahren bei der erneuten Überprüfung der Dienstunfähigkeit wird es das gleiche Theater geben.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Vielen Dank fürs Lesen und eure Kommentare.

Liebe Grüße
Beamter132465
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Re: Reisekosten bei Vorladung zum Amtsarzt (NRW) abgelehnt/ Anreise aus Frankreich bei Dienstunfähigkeit

Beitrag von Beamter132465 »

Hallo Elfie,

zum eigentlichen Sachverhalt kann ich leider nichts beitragen, aber die Begründung hinkt ganz gewaltig.

Bundesbeamtengesetze und Landesbeamtengesetze (und andere entsprechenden Vorschriften) gelten halt nur für die jeweiligen Beamtinnen und Beamten und weil etwas in dem einen Bereich gewährt wird, kann man dies nicht als Begründung heranziehen, warum dies auch in einem anderen Bereich gewährt werden muss.
Sonst hätten wir auch keine 17 Beihilfevorschriften und alle würden z. B. 2-Bett-Zimmer und Chefarzt-Behandlung bekommen, dem ist aber ja nicht so und es kann auch nicht eingeklagt werden oder ähnliches.

Im Bundesbereich gibt es z. B. keine dauerhafte und vollständige Dienstunfähigkeit mehr, nach den Vorschriften ist immer mindestens alle 2 Jahre eine Überprüfung der Dienstunfähigkeit vorzunehmen. Wie man dies macht könnte evtl. Verhandlungssache sein (vor Ort oder nach Aktenlage).

Nichtsdesto trotz wünsche ich Dir viel Erfolg.

Viele Grüße
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