Anlassbeurteilung

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Sille
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Anlassbeurteilung

Beitrag von Sille »

Hallo zusammen,

zunächst muss ich sagen, dass ich weiß, dass ich keinen Anspruch auf Beförderung hab.

Ich habe das Problem, dass ich mich erfolgreich auf einen BeförderungsdienstpostenA12 beworben habe. Zum 01.09.22 wurde ich versetzt. Seinerzeit wurde eine Erprobungszeit von 6 Monaten schriftlich festgesetzt. Man hatte mir am ersten Tag gesagt, dass ich eine Anlassbeurteilung bekäme, weil es ja ein Personalentwicklungskonzept gibt. In dem PEK steht, dass man bei einer bestimmten Punktzahl und der aufgelisteten (längeren, als der gesetzlichen) Wartefrist befördert wird. Es gibt zwei Beförderungsstichtage im Jahr. 1.4. und 1.10. Einige Zeit vorher wird im Intranet bekannt gegeben, wie hoch die Punktzahl aus der Beförderung sein muss, damit man befördert wird (unter dem Deckmantel der Bestenauslese). Davon mal abgesehen, dass ich mich ja auf nen Beförderungsdienstposten erfolgreich beworben hatte und mich auch in der Erprobungszeit bewährt hatte, ist es m. E. schonmal n Unding, das auch noch von der Punktzahl abhängig zu machen. Naja, egal: worum es mir geht, ist die Tatsache, dass ich mittlerweile keine aktuelle Beurteilung habe und der nächste Beförderungsstichtag naht. Sie können doch gar nicht entscheiden, ob ich auch befördert werden kann. Ich wäre längst beförderungsreif, aber sie verweigern mir die Beurteilung. Ich könnte mich ja noch nicht einmal woanders bewerben, weil ich keine aktuelle Beurteilung habe. Mein Frage ist: Wie kann ich durchsetzen, dass ich diese Anlassbeurteilung bekomme? Der nächste Beurteilungsstichtag für ne Regelbeurteilung ist erst Mitte 2025.

Hat jemand ne Antwort für mich?

VG
HagenKrause
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Re: Anlassbeurteilung

Beitrag von HagenKrause »

Das Bundesland wäre vielleicht nicht schlecht. Eine Anlassbeurteilung gibt es m. E. ausnahmsweise nur, wenn du dich auf einen anderen oder höheren Dienstposten bewirbst. Da du den schon hast, wird es Mitte 2025 werden.

Sag Ihnen, du möchtest dich bei der Stadt München bewerben, denn da wirst du nach 3 Monaten schon auf die A12 befördert und brauchst dafür ne Anlassbeurteilung. Vielleicht hilft das ja ...
Sille
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Re: Anlassbeurteilung

Beitrag von Sille »

Danke für die Nachricht. Ich hatte mich mit A11 auf dem besagten A12 Posten beworben. Warum sollte ich mich weiterbewerben? Das Bundesland ist Sachsen. Hier steht in der Beurteilungsverordnung sinngemäß, dass bei Entscheidung zu Beförderung eine Anlassbeurteilung zu erstellen ist, wenn derjenige nicht an der Regelbeurteilung teilgenommen hat. Eigentlich ist die Sachlage klar, aber der Dienstherr zögert das ohne erkennbaren Grund hinaus. Wie kann ich die bloß unter Druck setzen? Außer mit ner anderen Bewerbung?
Mainstream1
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Re: Anlassbeurteilung

Beitrag von Mainstream1 »

Folglich:
Dann wäre dies eine Ist-Bestimmung und dann wäre eine Anlassbeurteilung zwingend, WENN eine Beförderung anstehen würde.
Da keine Anlassbeurteilung zum 01.19.23 angefordert wurde (der Zug ist jetzt sicher schon abgefahren) stehst du also nicht zur Beförderung an. Sehe ich so im Umkehrschluss.
Ich würde mal mit deiner direkten Vorgesetzen sprechen, je nach Ausgang dann mit dem Dienststellenleiter. Du musst ja erstmal zur Beförderung vorgeschlagen werden..... oder hast du beim Wechsel der Stelle eine schriftliche Zusucherung (VwVerfG) erhalten? Dann hat man dich bei der Personalstelle beim Anfordern der Beurteilungen nur "vergessen". Wäre ebenso unschön.
Ich würde mich an deiner Stelle auch veräppelt fühlen.
MS
HagenKrause
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Re: Anlassbeurteilung

Beitrag von HagenKrause »

Du kannst die gar nicht unter Druck setzen, da dein Fall kein größeres Interesse verursacht. Da du vermutlich aufgrund deiner Position keinen heißen Draht zur obersten Führungsriege besitzt, um eine beschleunigende Wirkung herbeizuführen, kannst du ihnen immer nur freundlich auf die Nerven gehen. Aber selbst, wenn du deine Beurteilung zeitnah bekommst, heißt das nicht, dass dir dann auch eine Punktzahl gegeben wird, die entsprechend ausreicht. Du wirst ja dann auch mit der A12er Tätigkeit bewertet. Von demher, wenn man gerne eine längere Erprobungs- oder Wartezeit wünscht, wird das auch so kommen.

Das System des öffentlichen Dienstes ist leider aufgrund seines eng anliegenden Regulierungskleides nicht darauf ausgelegt, mit viel Leistung und Input ein entsprechendes Ergebnis zu erzielen. Man braucht das richtige Studium mit der richtigen Punktzahl, eine passende Stelle, muss Beförderungswartezeiten und Beurteilungen abwarten, etc.

In einer Firma kann dein Chef zu dir sagen "Sie gefallen mir, zum nächsten 01. kriegen Sie ab sofort 1.000 € mehr", er kann aber auch sagen "Unser Umsatz ist eingebrochen und Sie haben ja auch schon mal zwei Fehler gemacht, zum nächsten 01. sind Sie raus"

Also mein Tipp: freundlich nerven. Irgendwann gibt es auf jeden Fall eine Antwort - von irgendwem! :-)
Sille
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Re: Anlassbeurteilung

Beitrag von Sille »

Vielen Dank für eure Beiträge. Das Ding is, dass ich mit meinem Vorgesetzten im Austausch bin, der mich auch beurteilt. Er hat mir schon mündlich mitgeteilt, dass ich ne sehr gute Beurteilung bekäme. Die führt auch von der Punktzahl dazu, dass ich mit allen anderen Voraussetzungen beförderungsreif bin. Hier gehts darum, dass die Personalabteilung quasi den Vordruck für die Beurteilung zurückhält.
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