Macht ein MPA überhaupt Sinn für einen gD-Beamten?

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Bei wem hat das externe Studium auf eigene Faust etwas gebracht und wer sitzt immer noch im gD?

Ich habe extern einen Master absolviert und befinde mich immer noch im gD
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Ich habe extern einen Master absolviert und habe eine entsprechende Stelle im hD gefunden
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HagenKrause
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Macht ein MPA überhaupt Sinn für einen gD-Beamten?

Beitrag von HagenKrause »

Man liest hier ja öfter mal die Topic "Ich bin Beamter im gehobenen Dienst, will MPA (oder irgendwas anderes) nebenbei studieren und gehe dann in den höheren Dienst".

Da sind ja meistens die Beamten, die keinen vom Dienstherren geförderten Aufstieg absolvieren können, sonst müsste man sich diesem Thema ja gar nicht stellen. Ich kenne niemanden, der nebenher den MPA oder was anderes Externes studiert hat und daraufhin aufgestiegen ist. Und auch hier liest man eher so gut wie nie, dass die Threadersteller sich melden mit dem Hinweis "bei mir hat's geklappt"!

Und wenn man dann nebenberuflich die 2 Jahre den MPA studiert hat, (z. B. an der IU kostet das das zwar ca. 500 € im Monat, aber man hat's wohl privat auch etwas leichter wie bei HS Bund oder Fernuni Hagen und wird sofort zugelassen) UND das dann noch von irgendeinem Dienstherren anerkannt (was ja auch schon deutlich Probleme machen kann) wird, so hat man zwar die Bildung, aber noch nicht die Befähigung und müsste dann nochmal 2 Jahre für ein Referendariat dranhängen, was von NRW (Verwaltungsreferendariat bis 39,5 Jahre), Bundesbank (Wirtschaftsbezug!) und auswärtigem Amt (in der Weltgeschichte unterwegs!) angeboten wird oder man arbeitet dort erst etwas als Angestellter und hofft dann, dass man noch irgendwann verbeamtet wird, wenn der Dienstherr Lust dazu hat (und E13 ist netto wie A11!). Daneben wird bei den meisten ausgeschriebenen Stellen die Laufbahnbefähigung schon vorausgesetzt und nicht nur das reine Masterstudium. Jura ist zwar "das Beste", aber das dauert 7 Jahre und wenn man am Ende mal eben nur 6 Punkte oder weniger hat (was gar nicht so unrealistisch ist), war es für den Allerwertesten. Erfahrungsgemäß kommt man mit etwas Flexibilität im gD schon in die A12, ist ja z. B. auch immer genügend auf Interamt ausgeschrieben. Und von A12 auf A14 sind es dann auch nur 600 € mehr (4.027 zu 4.630 €, Endamt mit höchster Stufe Bund). Wenn man davon ausgeht, dass regelmäßig bei A14 im hD auch Schluss ist und man hierfür dann in ne größere Metropole ziehen muss, wo der Lebensunterhalt auch wieder teurer ist, frage ich mich hier nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Unternehmung.

Nun denn, ich lasse mich aber auch gerne aufklären :mrgreen:
AlterPinguin
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Re: Macht ein MPA überhaupt Sinn für einen gD-Beamten?

Beitrag von AlterPinguin »

Aus meiner Sicht ist die Chance mit einem MPA sehr gering in den hD zu kommen. Es soll wohl möglich sein, wenn man bereits das Studium absolviert hat, trotzdem am Aufstiegsverfahren teilzunehmen. Folglich entfällt dann das Studium. Ausserhalb des Aufstiegsverfahren halte ich es für fast unmöglich. Mittlerweile haben viele Beamte gD den MPA gemacht und sollte es mal eine Stellenanzeige geben, wird die Konkurrenz sehr hoch sein. Viele Beamte gD sind ziemlich frustriert, weil sie mit dem Master sei es mit dem MPA oder einen anderen einfach nicht zum Zug kommen. Man sollte sich aus meiner Sicht vorher sehr genau überlegen, welcher Master macht Sinn und wie hoch ist die Chance damit in den hD zu kommen. Klassischerweise bestehen die meisten Verwaltungen im hD fast nur aus Juristen. Des Weiteren ist es von der Personalführung gar nicht gewünscht in den hD aufzusteigen, weil so ein Dienstposten im gD ersetzt werden muss.
Mach dir Gedanken wie flexibel du bist, schaue in die Stellenangebote, welcher Master in der Verwaltung gefordert wird und wäge dann ab, welchen du machst. Allerdings sei dir bewußt, dass du in gewisser Art und Weise Lotto spielst, denn der Bedarf in 3 Jahren lässt sich auch nur schwer absehen.
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Aufsteiger85
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Re: Macht ein MPA überhaupt Sinn für einen gD-Beamten?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Ich kann jetzt nur aus meiner Perspektive berichten und dabei einige wichtige Punkte feststellen:

1) Es kommt darauf an. Wie immer bei rechtlich angehauchten Sachen. Vor allem kommt es auf die Behörde an. Der Zoll bspw. ist in dieser Hinsicht sehr restriktiv und lässt für den höheren Dienst nur Volljuristen sowie Absolventen des MPA an der HS Bund im Rahmen eines vom Zoll beauftragten Aufstiegsverfahrens zu. Manche Behörden sehen das ähnlich aber es wird in letzter Zeit besser. In Ausschreibungen liest man oft den Satz "Bewerbungen im Sinne des §24 BLV sind grundsätzlich zugelassen".

2) Es kommt natürlich auch auf den Abschluss an. MPA (außerhalb von Aufstiegsverfahren) würde ich in eine Reihe mit LL.M. (je nach Rechtsgebiet, öffentliches Recht von Vorteil) und teilweise auch MBA (vor allem bei Bezug zu Verwaltung) stellen. Das Problem ist, dass man im nichttechnischen Dienst immer auch mit Volljuristen konkurriert - spezielle Anforderungen (Politikwissenschaftlicher, Journalisten o.ä.) mal außen vor. Man ist daher de facto auf Stellen beschränkt, die für Volljuristen weniger erstrebenswert sind. Wenn man selber zwar gerne am Rand von juristischen Themen arbeitet aber keine Lust auf Gutachten sondern vielleicht auf Personalgewinnung, PR, Organisation oder auch Prozessmanagement hat, hat man eigentlich ganz gute Karten.

3) Man muss sich überlegen, welchen Weg man am Ende gehen will. Sobald man die Befähigung hat und im höheren Dienst ernannt ist, stehen einem deutlich mehr Wege offen, da in etlichen Stellenausschreibungen das Hauptkriterium die Befähigung für den höheren nichttechnischen Dienst ist, insbesondere wenn die Stelle nur für Beamte ausgeschrieben ist. Auch hier konkurriert man natürlich mit Volljuristen - man braucht also einen langen Atem und es hilft auch Vitamin B.

4) Zuletzt sind natürlich noch formale Sachen wie die Studienrichtung an sich, eine Akkreditierung sowie die ECTS-Zahl wichtig. Was Studienrichtungen angeht, hat sich einiges getan und solange man nicht Pferdewissenschaften studiert hat (no offense, der Studiengang hat außerhalb des öffentlichen Dienstes sicher seine Berechtigung) oder etwas ähnliches, kommt es eher auf den Willen der Behörde an. Bei ECTS kann man die entsprechenden Regelungen in der BLV (§21) nachlesen.

Gruß
HagenKrause
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Re: Macht ein MPA überhaupt Sinn für einen gD-Beamten?

Beitrag von HagenKrause »

@Aufsteiger85

Wie hast du dann den Aufstieg eigentlich gemacht? In Bayern ist aufgrund der modularen Qualifzierung kein Masterstudium notwendig, wie z. B. bei der HS Bund, sondern man besucht ein paar Fortbildungen und hat dann ne mündliche Prüfung am Ende. Aber man muss es ja nicht überall am Schwersten haben ;-)

https://www.bvs.de/fortbildung/modulare ... index.html

Allerdings gibt es fast nur Stellen bei Personal und Haushalt. Der Rest ist entweder mit Spezialisten (Ärzte, Architekten, etc.) oder Juristen besetzt. Für Stellen über A14 muss man dann - bis auf ein paar seltene Ausnahmen - schon in Städte wie Nürnberg oder München gehen. Und in München musst du gleich mal zwei Besoldungsgruppen im Vergleich zu anderen Städten abziehen, um denselben Lebensstandard führen zu können. GDler, die außerhalb dieses Systems was gemacht haben, haben so gut wie keine Chancen bzw. ist der Master dann eher nur ein "nice to have" - noch dazu werden diese Stellen häufig auch nur intern ausgeschrieben. Von demher tut sich niemand ein unsicheres zweijähriges externes Studium mit Masterarbeit an, wenn er die Qualifikation auch mit einigen Fortbildungen und ner mündlichen Prüfung erreichen kann, wenn es soweit sein sollte.

Der Jurist mit 7-8 Punkten ist hier immer noch der King und nicht der gDler mit Master :-)
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Aufsteiger85
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Re: Macht ein MPA überhaupt Sinn für einen gD-Beamten?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Ich habe einen LL.M.-Master absolviert. Dieser war akkreditiert und insgesamt habe ich nun 300 ECTS erreicht - somit die formellen Voraussetzungen erfüllt.

Dann musste ich "nur" noch eine Stelle finden, bei der ein derartiger Master in Frage kommt (gibt es einige), eine, bei der man als Nichtvolljurist auch eingeladen wird (sind schon weniger) sowie eine, bei der ein Aufstieg nach §24 BLV zugelassen ist. Letzteres ist rein rechtlich immer möglich, ob die Behörde es will, erfährt man in der Stellenausschreibung nur dann, wenn sie es explizit erwähnen.

Das Bundeslaufbahnrecht ist leider nicht in dergestalt reformiert worden, dass die Laufbahnen durchlässig sind. Es gibt weiterhin einen einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst - nicht so wie in den meisten Ländern.

Es gibt aber auch noch den Weg, dass der Dienstherr dem Beamten einen Aufstieg ermöglichen möchte. In diesem Fall studiert man parallel zur Ausübung eines Amtes der jeweils höheren Laufbahn und bekommt nach mindestens einem Jahr "berufspraktischer Einführung" und dem Abschluss des Masters (zwei Jahre) das Amt der höheren Laufbahn verliehen.

Zuletzt gibt es noch eine Sonderregelung (§27 BLV), bei der "besonders leistungsstarke Beamte" ein Amt in der höheren Laufbahn verliehen bekommen und dort auch weiter befördert werden können. Soweit ich mich richtig erinnere (korrigiert mich, wenn das falsch ist) geht damit aber KEIN Erwerb der Befähigung einher - d.h. bei (bspw.) einem Dienstherrnwechsel müsste man wieder in seine alte Laufbahn zurück.
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