Vorwurf einer Straftat als Anwärter (Unschuldig)

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Terees
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Vorwurf einer Straftat als Anwärter (Unschuldig)

Beitrag von Terees »

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem. Vor zwei Monaten hatte ich einen kleinen Unfall auf der Autobahn, den ich auch der Polizei direkt gemeldet habe (ich war auch nicht Schuld). Nun hat sich die Autobahnpolizei den Schaden angesehen und ist der Meinung, dass der Schaden am Kotflügel nicht mit den weiteren Kratzern und der Betonwand, die auf der Strecke war nicht zusammen passt. Die Beamten von der Polizei waren zwar sehr freundlich und verstehen meine Situation aber müssen mir trotzdem wegen den so wie sie mir sagten “Fakten“ “Verleumdung einer Straftat“ vorwerfen und meine Dienststelle darüber informieren. Ich weiß, dass ich hier keine Straftat begangen habe. Das Gutachten, das vor kurzem gemacht wurde soll ich mir aufheben falls der Staatsanwalt ein Strafverfahren öffnen sollte. Da bin ich mir auch sicher, dass das Verfahren eingestellt wird oder ich für unschuldig erklärt werde.

Nun zu meiner Frage. Muss ich mir jetzt als Beamter auf Wiederruf, der erst vor 4 Wochen angefangen hat sorgen zu machen oder wartet meine Dienststelle erstmal ab was aus dem Verfahren wird?


Entschuldigt mich falls Rechtschreibfehler vorhanden sind ich habe das ganze hier schnell auf meinem Handy geschrieben.
blink182
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Re: Vorwurf einer Straftat als Anwärter (Unschuldig)

Beitrag von blink182 »

Terees hat geschrieben: 26. Aug 2023, 17:32 Nun hat sich die Autobahnpolizei den Schaden angesehen und ist der Meinung, dass der Schaden am Kotflügel nicht mit den weiteren Kratzern und der Betonwand, die auf der Strecke war nicht zusammen passt. Die Beamten von der Polizei waren zwar sehr freundlich und verstehen meine Situation aber müssen mir trotzdem wegen den so wie sie mir sagten “Fakten“ “Verleumdung einer Straftat“ vorwerfen und meine Dienststelle darüber informieren.
Es heißt "Vortäuschen einer Straftat"...und ich kann mir kaum vorstellen, dass die Beamten dir gesagt haben, dass sie deine Dienststelle über den Vorfall informieren müssen.

Hast du da evtl. was missverstanden?
Gruß
blink182
Terees
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Re: Vorwurf einer Straftat als Anwärter (Unschuldig)

Beitrag von Terees »

blink182 hat geschrieben: 27. Aug 2023, 11:53
Terees hat geschrieben: 26. Aug 2023, 17:32 Nun hat sich die Autobahnpolizei den Schaden angesehen und ist der Meinung, dass der Schaden am Kotflügel nicht mit den weiteren Kratzern und der Betonwand, die auf der Strecke war nicht zusammen passt. Die Beamten von der Polizei waren zwar sehr freundlich und verstehen meine Situation aber müssen mir trotzdem wegen den so wie sie mir sagten “Fakten“ “Verleumdung einer Straftat“ vorwerfen und meine Dienststelle darüber informieren.
Es heißt "Vortäuschen einer Straftat"...und ich kann mir kaum vorstellen, dass die Beamten dir gesagt haben, dass sie deine Dienststelle über den Vorfall informieren müssen.

Hast du da evtl. was missverstanden?

Ja stimmt tut mir leid für den Fehler!
Doch das mit der Dienststelle wurde mir genau so gesagt. Sie sagte normalerweise wartet die Dienstelle auch das Ergebnis ab aber trotzdem ist es mir absolut unangenehm, wenn sie die Info bekommen, dass mir eine Straftat Vorgeworfen wird.
Mainstream1
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Re: Vorwurf einer Straftat als Anwärter (Unschuldig)

Beitrag von Mainstream1 »

Da kann ich nur empfehlen sofort einen guten Anwalt zu nehmen, der dann auch in die Ermittlungsakte einsehen kann. Grundsätzlich ist es auch richtig, dass der Dienstherr bei Beamten über die Einleitung eines Strafverfahrens (nicht bereits eines Ermittlungsverfahrens) durch die Staatsanwaltschaft (nicht durch die Polizei) informiert wird.
Zudem würde ich jetzt ohne Anwalt keinerlei Aussagen mehr machen, dies wäre von Anfang an das beste.
Wenn keine Schuld gegeben ist, kann es ja eigentlich nur zu einer Einstellung des Verfahrens kommen. Also auf jedenfall sofortig einen Anwalt nehmen, der sich im Strafrecht und Disziplinarrecht auskennt. Nur meine Meinung und Rat.
MS
Terees
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Re: Vorwurf einer Straftat als Anwärter (Unschuldig)

Beitrag von Terees »

Mainstream1 hat geschrieben: 27. Aug 2023, 14:47 Grundsätzlich ist es auch richtig, dass der Dienstherr bei Beamten über die Einleitung eines Strafverfahrens (nicht bereits eines Ermittlungsverfahrens) durch die Staatsanwaltschaft (nicht durch die Polizei) informiert wird
Naja die Polizistin meinte sie würde es bereits der Dienststelle mitteilen. Ich habe jetzt halt angst, dass meine Dienststelle jetzt schon Konsequenzen zieht ohne das Ergebnis abzuwarten. Falls der Staatsanwalt gegen mich was eröffnen sollte ist das Ergebnis vom Gutachter ganz wichtig. Dieses spricht nämlich auch dafür, wie es wirklich passiert ist also für meine Unschuld.
Wäre halt sehr mies ohne die Zeit gehabt zu haben entlassen zu werden nur weil sie es denen direkt mitteilt…
Mainstream1
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Re: Vorwurf einer Straftat als Anwärter (Unschuldig)

Beitrag von Mainstream1 »

Sofern ein Disziplinarverfahren bereits jetzt eingeleitet würde, so würde es bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen (die Polizei ist hier nur die "Hilfskraft" der Staatsanwaltschaft") bzw. eines evtl. Gerichtsverfahrens ruhen. Alles andere wäre auch wenig sinnvoll.
Hier ein link, der das Verfahren aus anwaltliche Sicht darstellt, den ich hier mal einstelle:
https://www.kanzlei-hallermann.de/blog/ ... t%20suchen.

Ich würde trotzdem bereits jetzt einen Anwalt einschalten. Vielleicht besteht ja eine Rechtsschutzversicherung?
MS
Terees
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Re: Vorwurf einer Straftat als Anwärter (Unschuldig)

Beitrag von Terees »

Danke! Dann kümmere ich mich jetzt mal um einen Anwalt.
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tiefenseer
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Re: Vorwurf einer Straftat als Anwärter (Unschuldig)

Beitrag von tiefenseer »

@Terees...Deine Schílderung zum VU macht mich nachdenklich.
Du schreibst, dass du an dem Unfall nicht schuld gewesen bist. Ist der Unfall am Unfallort aufgenommen worden?
Was ist mit dem Verursacher?
Für den Fall, dass du den Unfall auf einer Pol.Dst. angezeigt hast, welches Schäden hast du an deinem Fz. benannt bzw. hast Du Altschäden an deinem Fz. gehabt. die nicht dem Unfall zuzuordenen waren? Hast Du in diesem Fall darauf hingewiesen? Wenn man dir den Vorwurf einer Straftat eröffnet hat...wurdest du auf Deine Rechtre hingewiesen?
Wieso wissen die Pol.Bea., dass Du Beamter auf Widerruf bist?
So oder so ähnlich werden wohl die Fragen deines Anwaltes sein...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
HagenKrause
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Re: Vorwurf einer Straftat als Anwärter (Unschuldig)

Beitrag von HagenKrause »

Habe ich auch nicht ganz verstanden. Hattest du wohl die Schäden aus einem früheren Unfall aktuell dann mit angegeben?
Terees
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Re: Vorwurf einer Straftat als Anwärter (Unschuldig)

Beitrag von Terees »

tiefenseer hat geschrieben: 28. Aug 2023, 17:57 @Terees...Deine Schílderung zum VU macht mich nachdenklich.
Du schreibst, dass du an dem Unfall nicht schuld gewesen bist. Ist der Unfall am Unfallort aufgenommen worden?
Was ist mit dem Verursacher?
Für den Fall, dass du den Unfall auf einer Pol.Dst. angezeigt hast, welches Schäden hast du an deinem Fz. benannt bzw. hast Du Altschäden an deinem Fz. gehabt. die nicht dem Unfall zuzuordenen waren? Hast Du in diesem Fall darauf hingewiesen? Wenn man dir den Vorwurf einer Straftat eröffnet hat...wurdest du auf Deine Rechtre hingewiesen?
Wieso wissen die Pol.Bea., dass Du Beamter auf Widerruf bist?
So oder so ähnlich werden wohl die Fragen deines Anwaltes sein...

Mein Gegenüber vom Unfall hat Fahrerflucht begangen. Er hat mich auf einer einspurigen Baustelle vom Standstreifen überholt (80er Zone),weil er es eilig hatte und kam mir plötzlich so nahe, dass ich mich erschrocken habe und beim ausweichen nach links damit es nicht mit ihm zur Kollision kommt die Betonmauer von der Baustelle getroffen habe. Den Unfall nahm ich auf der Polizeidienststelle mit einem Zeugen auf. Ich habe auch erwähnt, dass ich nichts von der Versicherung bekommen werde, da das Auto schon Altschäden von einem anderen Unfall hatte (man kann es anhand der Bilder zuordnen). Ich habe es aber gemeldet wegen dem unbekannten Flüchtigen und damit sie bescheid wissen, dass auf ihrem Revier ein Unfall stattgefunden hat.
Vor kurzem wurde ich dann als Zeuge vorgeladen und ich konnte den Termin nicht wahrnehmen und habe denen die Situation mit der Ausbildung und meinem Standort geschildert. Daher wissen sie auch, dass ich Beamter auf Widerruf bin. Woher soll ich auch wissen, dass ich plötzlich der Schuldige für nichts sein werde. Dann habe ich ein neuen Termin bekommen und als ich da war und die sich das Auto erneut angesehen haben, wurde ich belehrt Beschuldigter zu sein. Habe mich ehrlich gesagt in dem Moment auch ziemlich verar***t gefühlt aber nun ja so ist es eben. Ich habe heute mal mit meinem Anwalt geredet und er hat mir auch gesagt ich muss mir mit dem Ergebnis des Gutachtens, den ich habe keine sorgen machen. Ich wäre nicht der erste, der in letzter Zeit das selbe Problem hatte. Nur verstehe ich nicht wieso ich eine Zeugenvorladung bekomme, wenn sie mich am Ende sowieso Beschuldigen. Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass sie Anhand der Fakten und der Erfahrung arbeiten müssen und der Staatsanwalt es entscheiden soll beziehungsweise der Gutachter am ende der Spezialist ist, falls was gegen mich eröffnet wird.

Nein es geht der Polizei nicht um den Täter sondern um den Schaden, den sie der Mauer angeblich nicht zuordnen können. Bei den Kratzern glauben sie es mir aber nicht bei dem Schaden am Kotflügel, der ebenfalls durch den Unfall entstanden ist.
Goldchen
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Re: Vorwurf einer Straftat als Anwärter (Unschuldig)

Beitrag von Goldchen »

Terees,

Deine Schilderung wirkt auf mich sehr verwirrend.
Was für eine Schuld wird Dir denn angelastet? Versicherungsbetrug passt nicht, das wäre ja Sache der Versicherung.
Geht es um den Schaden, die der Mauer zugefügt wurde?
Was hat die Polizei denn in das Protokoll geschrieben?
Bitte nicht übel nehmen, die ganze Schilderung wirkt auf mich sehr naiv.
Gab es eventuell einen anderen Unfall für den Du verantwortlich gemacht wirst?
Terees
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Re: Vorwurf einer Straftat als Anwärter (Unschuldig)

Beitrag von Terees »

Goldchen hat geschrieben: 29. Aug 2023, 11:44 Terees,

Deine Schilderung wirkt auf mich sehr verwirrend.
Was für eine Schuld wird Dir denn angelastet? Versicherungsbetrug passt nicht, das wäre ja Sache der Versicherung.
Geht es um den Schaden, die der Mauer zugefügt wurde?
Was hat die Polizei denn in das Protokoll geschrieben?
Bitte nicht übel nehmen, die ganze Schilderung wirkt auf mich sehr naiv.
Gab es eventuell einen anderen Unfall für den Du verantwortlich gemacht wirst?
Vortäuschung einer Straftat. Angeblich wäre der Schaden um den es geht von einem anderen Unfall und nicht von dem auf der Autobahn. Aber ich mache mir da jetzt keine großen Sorgen mehr. Anscheinend würden einige Personen das machen um von der Versicherung was zu bekommen. Trifft aber bei mir nicht zu und das Gutachten bestätigt, dass es keine Wiedersprüche gibt zwischen Unfall und Schaden. Mein Anwalt sagt auch ich muss mir keine sorgen machen.

Und nein es gab kein anderen Unfall für den ich Verantwortlich gemacht werde. Wenns nicht so verständlich ist tut es mir leid. War selber auch noch nicht in so einer unnötigen und komplizierten Situation.
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tiefenseer
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Re: Vorwurf einer Straftat als Anwärter (Unschuldig)

Beitrag von tiefenseer »

Terees hat geschrieben: 29. Aug 2023, 01:23 Vor kurzem wurde ich dann als Zeuge vorgeladen und ich konnte den Termin nicht wahrnehmen und habe denen die Situation mit der Ausbildung und meinem Standort geschildert. Daher wissen sie auch, dass ich Beamter auf Widerruf bin. Woher soll ich auch wissen, dass ich plötzlich der Schuldige für nichts sein werde. Dann habe ich ein neuen Termin bekommen und als ich da war und die sich das Auto erneut angesehen haben, wurde ich belehrt Beschuldigter zu sein.
Gruzndsätzlich: Ergeben sich im Verlauf einer zeugenschaftlichen Vernehmung Anhaltspunkte/Widersprüche, die sich u.a. mit vorhandenen Beweisen/Indizien decken ist es ein ganz normales straprozessuales Verfahren als Zeuge plötzlich damit konfrontriet zu werden numehr als Beschuldigte(r) vernommen zu werden.

Also das ist keine Verar***e.

Um letzlich das Problem zu klären hast du bereits den richtigen Weg zum Anwalt gewählt und dir bleibt nunmehr nur aus der Position des Wartens
der weiteren Dinge aus zu harren.

Lass mal hören wie es ausgegangen ist.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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