Duales Studium - Steuerfinanzinspektorin - längstmögliche Auszeit

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sunshineh
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Duales Studium - Steuerfinanzinspektorin - längstmögliche Auszeit

Beitrag von sunshineh »

Hallo,
wenn man das duales Studium als Steuerfinanzinspektorin in Bayern antritt und nach erfolgreichem Abschluss in die Privatwirtschaft wechselt, muss man ja einen Teil des erhaltenen Lohns zurückzahlen.
Nun möchte ich haber gerne nach der 3jährigen Ausbildung mal für ein paar Monate ins Ausland und dann nach meiner Rückkunft ins Finanzamt gehen. Wäre das möglich? Bzw. wie lange ist der mögliche Zeitraum sich eine Auszeit zu nehmen, ohne etwas zurückzahlen zu müssen?
stinker
Beiträge: 12
Registriert: 25. Jan 2018, 11:41
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Re: Duales Studium - Steuerfinanzinspektorin - längstmögliche Auszeit

Beitrag von stinker »

Hallo sunshineh,

offiziell gibt es da nur eine Möglichkeit, die sogenannte Antragsteilzeit nach Art. 88 Abs.4 BayBG. Diese kannst du in Anspruch nehmen, sobald du Beamtin auf Probe bist - also nach Abschluss des dualen Studiums.
Es handelt sich dabei um ein "Sabbatjahr-ähnliches" Modell, bei dem du in Teilzeit arbeitest, diese Teilzeit aber nicht gleichmäßig verteilst. Stattdessen arbeitest du erst mehr und dann vorübergehend gar nicht mehr.

Beispiel: Du machst 0,5 Teilzeit, also eine 20-Stunden-Woche. Nehmen wir als Zeitraum mal ein ganzes Jahr, würdest du 6 Monate in Vollzeit arbeiten (40 Stunden/Woche). In den anderen 6 Monaten hast du dann komplett frei. Während den vollen 12 Monaten bekommst du jeweils die halben Bezüge, da du im Schnitt 20 Stunden pro Woche gearbeitet hast.

Alternativ kannst du dich nach Art. 89 BayBG beurlauben lassen, das geht aber ohne Kindererziehung o.Ä. meines Wissens nur aus wirklich triftigen Gründen. Eine "Auszeit" dürfte da nicht drunter fallen, das Landesamt für Steuern wird dich hier eher auf den schon genannten Art. 88 verweisen.
sunshineh
Beiträge: 2
Registriert: 13. Mai 2023, 14:38
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Re: Duales Studium - Steuerfinanzinspektorin - längstmögliche Auszeit

Beitrag von sunshineh »

@stinker ;-)
Vielen herzlichen Dank für deine Antwort!! Kannst du mir noch sagen, für welche Sparten ich mich nach meiner 3jährigen Ausbildung bewerben kann. Ich meine damit nicht das Finanzamt. Kann ich z.B. mich auch auf andere Stellen der Webseite https://www.jobs-beim-staat.de bewerben, oder muss ich dann etwas für's Studium zurückzahlen? Oder kann ich z.B. noch ein anderes Studium beim Staat dranhängen? Wo finde ich dazu Infos?
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