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Ossi1957
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Registriert: 27. Jun 2019, 13:24
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Beitrag von Ossi1957 »

Ich bin seit dem 01.05.23 im Ruhestand, aufgrund von Personalmangel und AU habe ich noch 36 Tage Urlaub und ca 170 Stunden Mehrleistung
zu bekommen. Wie ist die Regelung der Zuständigkeit und die Auszahlung? DB sagt BEV und BEV sagt DB
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