Feststellung der Dienstfähigkeit nach Dienstunfall

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angela2609
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Registriert: 29. Jun 2023, 21:21
Behörde:

Feststellung der Dienstfähigkeit nach Dienstunfall

Beitrag von angela2609 »

Ein Landesbeamter ist infolge eines anerkannten Dienstunfalles mit Unterbrechungen, aber nunmehr seit +6 Monaten in ärztlicher Behandlung und krank geschrieben (immer ausschließlich aufgrund der DU-Diagosen). Die Dienststelle leitet ein amtsärztliches Verfahren zur Feststellung der Dienstfähigkeit ein.
Folgende Fragestellungen ergeben sich für den Landesbeamten:
- Sollte er, trotz vorliegender Anerkennung und bekannten amtsärztlichen Gutachten, die zur Anerkennung geführt haben, "sicherheitshalber" das weitere Vorgehen über einen Anwalt laufen lassen? Wenn ja, an welche Kanzlei könnte er sich guten Gewissens wenden?
- Angenommen es käme zur Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den zuständigen Amtsarzt. Schreibt der Amtsarzt dann die Diagnosen in das Gutachten, die zur Dienstunfähigkeit führen? Wer entscheidet nach der Begutachtung durch den Amtsarzt über die mögliche Zahlung eines Unfallruhegehalts? Die Dienststelle des Beamten, die den Dienstunfall auch anerkannt hat? Oder die Behörde, die die Versorgungsbezüge auszahlt? Muss die Zahlung eines Unfallruhegehaltes gesondert beantragt werden und gibt es dafür Fristen?
Wäre sehr dankbar für Erfahrungen und Hinweise und bin natürlich auch gerne bereit, meine Erfahrungen im Fortgang zu teilen, wenn sie jemandem nützlich sind.
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