Wehrdienst Rente und Pension

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vättern
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von vättern »

Hallo Andy O

„Wenn's bei mir so gerechnet worden wäre, hätte ich weniger wie 71,75%. Der Bearbeiter von der BAnstPT sagte Lebensjahre vom vollendeten 17ten Lebensjahr bis Pensionseintritt zzgl. rentenversicherungspflichtiger Zeiten vor Vollendung des 17ten Lebensjahres. Wie man das aus §55 herauslesen soll wollte er mir nicht erklären. Er hat aber die 71,75% schriftlich bescheinigt“

Ist das beim Zusammentreffen von Rente und Pension tatsächlich bei der Höchstgrenze so berechnet worden? Bin auch mit 55 in Pension gegangen.
Bei der Höchstgrenze 2022 sind keine Zeiten vor 17 angerechnet worden. Klage vor Verwaltungsgericht läuft.
Mainstream1
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Mainstream1 »

Das mit Zeiten erst ab dem 17 Lebensjahr wurde m. E. mittlerweile aufgehoben, da eine Diskriminierung wegen Alters vorlag.
MS
vättern
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von vättern »

Hallo,
Wo steht das geschrieben? Wann ist das geändert worden?
Gruß
AndyO
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von AndyO »

vättern hat geschrieben: 22. Jun 2023, 07:25 Hallo Andy O

„Wenn's bei mir so gerechnet worden wäre, hätte ich weniger wie 71,75%. Der Bearbeiter von der BAnstPT sagte Lebensjahre vom vollendeten 17ten Lebensjahr bis Pensionseintritt zzgl. rentenversicherungspflichtiger Zeiten vor Vollendung des 17ten Lebensjahres. Wie man das aus §55 herauslesen soll wollte er mir nicht erklären. Er hat aber die 71,75% schriftlich bescheinigt“

Ist das beim Zusammentreffen von Rente und Pension tatsächlich bei der Höchstgrenze so berechnet worden? Bin auch mit 55 in Pension gegangen.
Bei der Höchstgrenze 2022 sind keine Zeiten vor 17 angerechnet worden. Klage vor Verwaltungsgericht läuft.
Wie ich schrieb, 2 Baustellen:

Die Erste ist die Anerkennung zur Höhe der Pension. Die kann laufbahnabhängig sein, jenachdem was Laufbahnvoraussetzung ist. Ich, gehobener Dienst Telekom, bekomme meine Berufsausbildung zur Pension nicht anerkannt weil nicht laufbahnrelevant. Hätte ja auch direkt Abi machen können.
Die Zweite ist die Vergleichsberechnung zur etwaigen Pensionskürzung beim Zusammentreffen von Pension und Rente. Das wurde bei mir wie oben beschreiben gehandhabt. Die beiden Fälle muss man auch bzgl. der Urteile auseinanderhalten.
Mainstream1
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Mainstream1 »

vättern hat geschrieben: 22. Jun 2023, 09:28 Hallo,
Wo steht das geschrieben? Wann ist das geändert worden?
Gruß
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__6.html

Nr. 1 mit der Einschränkung bezüglich Zeiten vor dem 17. Lebensjahr würde gestrichen

Urteile aus 2020, die zur Gesetzesänderung geführt haben, kann man problemlos googeln.
Man sollte schon mal in die aktuellen gesetzlichen Regelungen schauen und nicht auf einem alten Stand "kleben" bleiben.
Komisch ist in diesem Zusammenhang, dass man die aktuellen Besoldungstabellen aber dann jederzeit aus dem Schlaf heraus kennt. :D
MS
Gertrud1927
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Eigentlich hat der verlinkte §6 doch mit dem Thema und der letzten Frage nichts zu tun.
Mainstream1
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Mainstream1 »

Gertrud1927 hat geschrieben: 23. Jun 2023, 11:38 Hallo.
Eigentlich hat der verlinkte §6 doch mit dem Thema und der letzten Frage nichts zu tun.
Habe ich doch erläutert. Hier ist die Gegenüberstellung der Anderung:

https://www.buzer.de/gesetz/3394/al0-59274.htm

Merke: Wenn etwas (nicht mehr( im Gesetz steht und es auch nicht an anderer Stelle wieder auftaucht, ist die Regelung entfallen.
MS
Gertrud1927
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Noch mal ganz langsam zum
Es geht bei dem Thema und der Frage doch um Zusammentreffen Versorgung mit Rente und Pension und die Rechnung für den fiktiven Höchstsatz.
Da hat der §6 doch nichts mit zu tun.
Kann man noch viel Meinung/Ratschläge dabei schreiben es hat der §6 nichts damit zu tun.
Mainstream1
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Mainstream1 »

Es wurde (auch) festgestellt, dass Zeiten vor dem 17. Lebensjahr, nicht ruhegehaltfähige wären. Nur dazu habe ich mich geäußert.
Zu der Hauptproblematik kann ich nichts beisteuern, da ich dieses Konstellation im Rahmen meiner Laufbahn nicht habe.
MS
Gertrud1927
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Noch einmal wg auch.
Es wurden immer ---nur--- Zeiten vor dem 17Lj behandelt die bei der Berechnung der fiktiven Höchstgrenze aktuell sind.
vättern
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von vättern »

Hallo Gertrud 1927

Was bedeutet „ Noch einmal wg auch.
Es wurden immer ---nur--- Zeiten vor dem 17Lj behandelt die bei der Berechnung der fiktiven Höchstgrenze aktuell sind.

Im letzten Jahr habe ich meine Rente zur Pension (55 Telekom)bekommen. Obwohl ich Rentenzeiten aus der Lehre 15 u. 16 Lj. Habe. Die BANST hat die Höchstgrenze ab 17 berechnet.
Hierzu gibt es ein Urteil des OVG Düsseldorf. Das kümmert die BANST aber nicht. Gruß

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg ... 11210.html

Sollte das in 22 bei jemanden anders berechnet worden sein bitte um Nachricht.

Meine Klage läuft noch vor dem VW Gericht.
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Re: Wehrdienst Rente und Pension

Beitrag von Mainstream1 »

Also ich kann nur sagen, dass bei meiner Versorgungsauskunft durch die Oberzolldirektion die Anwärterzeit (!) vor dem 17 Lebensjahr mitgerechnet wurde.
Eine Lehre, die ggf. Zugangsvoraussetzung für den technischen Dienst war, sollte doch dann auch so berücksichtigt werden.
Bei sonstigen Ausbildungen, die nicht Zugangsvoraussetzung waren, dürfte es korrekt sein, dass diese nicht mitzählen. Da geht es dann aber nicht um die Thematik " 17.Lebensjahr".
MS
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