Verbeamtung Eingruppierung

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Rolano
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Verbeamtung Eingruppierung

Beitrag von Rolano »

Hallo in die Runde,

ich habe die Chance mich ohne 3 jährige Ausbidlung Verbeamten zu lassen.
Momentan bin ich in einer nachgeordneten Obersten Bundesbehörde mit einer E13 G (Erfahrungsstufe 3) angestellt.
In einem Telefonat mit der Personalabteilung stellte sich heraus, dass ich auf A10 verbeamtet werden soll. Auf meiner Stelle soll ich aber bleiben.
Ist das rechtens?
Ich gehe auch mal davon aus, dass sie mir die Erfahrungsstufen auf 0 setzen.
Kennt sich jemand damit aus? Wie viel dürfen sie mir bei der Verbeamtung "nehmen"?
Vielen Dank im Vorraus.

Gruß Rolano
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Aufsteiger85
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Re: Verbeamtung Eingruppierung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Hallo Rolano,

erst einmal wären zwei Sachen zu klären.

1) Nicht kriegsentscheidend, aber was ist eine "nachgeordnete oberste Bundesbehörde"? Oberste Bundesbehörden sind niemals nachgeordnet, nachgeordnete Behörden können keine obersten Bundesbehörden sein.

2) Im TVÖD wird nicht zwischen "m", "g" und "h" unterschieden. Eine E13-Stelle ist eigentlich per Definition auf der "gleichen Ebene" wie eine A13-Stelle des höheren Dienstes angesiedelt. Sie setzt in der Regel eine wissenschaftliche Hochschulbildung voraus (Master, Uni-Diplom, Magister, Staatsexamen). Welchen Abschluss und welche Berufserfahrung hast du und gibt es eine Bewertung der Stelle für Beamte?

Gruß
Rolano
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Re: Verbeamtung Eingruppierung

Beitrag von Rolano »

Hallo Aufsteiger 85,

danke für die schnelle Antwort.
zu 1) dann bin ich in einer nachgeordneten Behörde angestellt.
zu 2) Ich habe ein Dipolom an einer Fachhochschule absolviert (zu der Zeit wo es keinen Master gab)
zur Berufserfahrung:
6 Jahre in der freien Wirtschaft
2 Jahres Landesbehörde
5 Jahre Bundesbehörde (die Behörde bei der ich immer noch bin)
Meine Stelle ist eine E13/A13 Stelle.

Die Personalabteilung hat mir schriftlich mitgeteilt, dass ich die Befähigung für den "gehobenen technischen Verwaltungsdienst" habe und ordnet mich mit "E 13 g" ein.
Das Problem ist laut Personalabteilung, dass mein Abschluss ein Fachhochschulabschluss und kein Universitätsabschluss ist.

Gruß Rolano
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Aufsteiger85
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Re: Verbeamtung Eingruppierung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Vergleichen wir mal TVÖD und BLV:

Im TV EntgO Bund heißt es zu E13:

"Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."

Wenn man dieses in der Bundeslaufbahnverordnung sucht, findet man das folgende, ähnlich lautende:

"(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt Folgendes voraus:

2.
eine hauptberufliche Tätigkeit in der geforderten Dauer und einen der folgenden Ausbildungsabschlüsse:
a)
einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor und einen an einer Hochschule erworbenen Master,
b)
einen Abschluss, der einem an einer Hochschule erworbenen Bachelor gleichwertig ist und einen an einer Hochschule erworbenen Master oder
c)
einen Abschluss, der einem an einer Hochschule erworbenen Master gleichwertig ist."

Somit müsste die Stelle grundsätzlich also dem höheren Dienst zugeordnet sein, was i.d.R. auch so ist, wenn nur A13 (ohne Zusatz "g") verwendet wird.


Die Verbeamtung im höheren Dienst scheitert also offensichtlich am nicht vorhandenen Master. Denkbar ist natürlich, dass der Dienstherr eine Verbeamtung auf A10 vornimmt und sich dann um einen zügigen Aufstieg in den höheren Dienst bemüht. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass darauf kein Anspruch besteht und man im Zweifelsfall auf das Gutdünken des Dienstherrn angewiesen ist.

Denkbar wäre natürlich auch, irgendeinen Master zu absolvieren (z.B. einen einjährigen), sofern die Behörde bestätigt, dass die geforderte Berufserfahrung für den höheren Dienst anerkannt werden kann UND dass der entsprechende Master für diese Stelle geeignet ist.
Rolano
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Re: Verbeamtung Eingruppierung

Beitrag von Rolano »

Heißt dass jetzt dass ich, obwohl ich seit 5 Jahren auf einer E13 angestellt bin, mich mein Arbeitgeber bei einer Verbeamtung auf eine A10 herunter stufen kann?
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Aufsteiger85
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Re: Verbeamtung Eingruppierung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Ich kenne jetzt die genauen Umstände nicht. Grundsätzlich muss jedes Amt der Besoldungsgruppe durchlaufen werden, so dass der Einstieg grundsätzlich bei A9 erfolgen würde. Natürlich gibt es hier ausnahmen, die zu deinen Gunsten gelten könnten. Mit einem FH-Diplom oder Bachelor führt aus deiner Situation grundsätzlich kein Weg direkt in den hD.
Pipapo
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Re: Verbeamtung Eingruppierung

Beitrag von Pipapo »

Rolano hat geschrieben: 25. Mai 2023, 20:58 Heißt dass jetzt dass ich, obwohl ich seit 5 Jahren auf einer E13 angestellt bin, mich mein Arbeitgeber bei einer Verbeamtung auf eine A10 herunter stufen kann?
Der Dienstherr stuft dich nicht herunter, er stuft dich ein.
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Aufsteiger85
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Re: Verbeamtung Eingruppierung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Pipapo hat geschrieben: 25. Mai 2023, 21:35 Der Dienstherr stuft dich nicht herunter, er stuft dich ein.
So ist es nämlich. Der gehobene Dienst der Beamten ist, abgesehen von einigen Parallelen, nämlich weder rechtlich noch konzeptuell mit den Entgeltgruppen des TVÖD vergleichbar.

Sofern dir Zulagen und Familienzuschläge zustehen, kommst du als A10 aber gar nicht so viel schlechter weg, als mit E13, Stufenanerkennung vorausgesetzt. Gerade wenn dein Dienstherr dir also eine weitere Beförderung oder gar einen Aufstieg in den hD in Aussicht stellt (nochmal: Achtung! Kein [einklagbarer] Anspruch darauf!), könnte sich das "Opfer", das du zuerst eingehst, eventuell sogar lohnen. Die Entscheidung kann dir aber niemand abnehmen.
rotkäppchen92
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Re: Verbeamtung Eingruppierung

Beitrag von rotkäppchen92 »

Wenn ich kurz einhaken darf: lass dich nicht verbeamten. Du wirst nur verlieren. Man wird dir Dinge aufbürden die du nicht machen möchtest und dann wird man dir noch drohen alles was dich für den höheren Dienst qualifiziert wegzunehmen, wenn du nicht dies und das.... Mach das bitte nicht. MIt E13 bist du definitiv auf dem besten Wege und kannst auf jeden Fall schön in den privaten Sektor wechseln.
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Aufsteiger85
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Re: Verbeamtung Eingruppierung

Beitrag von Aufsteiger85 »

rotkäppchen92 hat geschrieben: 7. Jul 2023, 22:33 Wenn ich kurz einhaken darf: lass dich nicht verbeamten. Du wirst nur verlieren. Man wird dir Dinge aufbürden die du nicht machen möchtest und dann wird man dir noch drohen alles was dich für den höheren Dienst qualifiziert wegzunehmen, wenn du nicht dies und das.... Mach das bitte nicht. MIt E13 bist du definitiv auf dem besten Wege und kannst auf jeden Fall schön in den privaten Sektor wechseln.
Auch wenn das jetzt etwas off-topic geht: Welche Dinge werden einem denn aufgebürdet, die man nicht machen möchte? Und wie soll der Dienstherr einem "alles, was dich für den höheren Dienst qualifiziert" wegnehmen?
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