Zurruhesetzung vor Erreichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
etec.ing
Beiträge: 11
Registriert: 22. Jan 2016, 13:40
Behörde:

Zurruhesetzung vor Erreichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit

Beitrag von etec.ing »

Das Tagesgeschäft in einer Bundesbehörde hat mich krank gemacht, sodass ich seit 2022 aufgr. Burnout-Syndrom im Krankenstand bin.
Unsere Oberste Bundesbehörde hat die Zuständigkeiten in 2012 auf die neugegründeten Bundesoberbehörden aufgeteilt.
Die Krux dabei, damit man als Kranker wieder zurück in den Dienst kommt, sind ja meist Anpassung des Dienstpostens notwendig. Man ist also darauf angewiesen, dass die unterschiedlichen Bundesoberbehördenden untereinander zusammenarbeiten.

Während ich in einer psychosomatischen Klink war, wurde mir durch die zuständige Bundesoberbehördende BEM angeboten.
Kurz nach der Entlassung aus der Klinik kam der Sozialdienst schon mit dem Thema „Frühpension“ um die Ecke.
Es dauert dann bis Herbst, bis das BEM-Vorgespräch statt fand.
Dort interessierten den BEM-Beauftragten, aber seine eigene Vorgaben aufgr. der BEM-Dienstvorschrift reichlich wenig. Auch er wollte mir die Frühpension schmackhaft machen.

Mein behandelnder Psychiater sah mich jedoch als wieder arbeitsfähig an, er setzte dazu aber voraus, dass man meinen Dienstposten (DP) entsprechend leidensgerecht anpasst oder dass der Dienstherr einen leidensgerechten DP sucht.

Kurz nach dem BEM-Vorgespräch hat das Personalamt dann eine Untersuchung beim Amtsarzt angeleiert.
Exkurs: Schwerbehinderung war schon vor dem Krankenstand vorhanden. Hatte aber nie groß einen interessiert. Solange ich funktionierte war alles im Butter. Und die SBV suchte immer den Weg des geringsten Wiederstandes, sprich im Zweifelsfall wurde zu Gunsten meines Chefs entschieden.

Die SBV wollte mich, dann ohne dass man an meinem DP etwas geändert hätte, wieder auf meinem alten DP im Schnellverfahren wiedereingliedern.
Mein behandelnder Psychiater wurde von der SBV entsprechend instruiert und hatte dementsprechend eine Stellungnahme verfasst.
Das lief mir gehörig gegen den Strich, da es ja die Arbeitsbedingungen waren, die mich krank gemacht hatten. Dass hatte zur Folge, das sich meine gesundheitliche Verfassung wieder verschlimmerte, je näher der Termin beim Amtsarzt rückte.

Ich hatte die SBV dann zum Termin beim Amtsarzt dabei, bin aber erst mal ohne SBV mit dem Amtsarzt ins Gespräch, da ich mit diesem Tacheles reden wollte. Denn die wankelmütige SBV, hatte mich die Wochen vor dem Termin beim Amtsarzt den letzten Nerv gekostet. Da die SBV dort alle paar Tage die Marschrichtung geändert hatte.
Ich habe dem Amtsarzt gesagt, dass ohne dass an meinem Dienstposten etwas geändert wird, macht eine Rückkehr aus meiner Sicht keinen Sinn, da es dann nur eine Frage der Zeit wäre, bis ich wieder ausfallen würde.

Ende vom Lied ist nun, dass der Amtsarzt zu mir sagte, dass er dem Personalamt die Empfehlung geben wird, dass ich für 2 Jahre in Frühpension gehen soll und dass ich in dieser Zeit schauen soll, dass ich wieder gesund werde.
Bescheid seitens des Personalamtes steht noch aus.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht so recht, wie ich damit umgehen soll?
Einerseits wäre ich froh aus der Tretmühle draußen zu sein, anderseits käme ich mit der Mindestpension auf keinen grünen Zweig.
Allium
Beiträge: 249
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
Behörde:

Re: Zurruhesetzung vor Erreichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit

Beitrag von Allium »

bei allem was ich hier lese kann ich dir nur empfehlen, nur noch an deine Gesundheit zu denken,- man sieht, wie wenig diese ganzen Gremien (Sozialdienst, PR, SBV, BEM ) objektiv zum Wohle des Beamten tätig sind, sich anscheinend unreflektiert hinter dem Rücken absprechen und eine Frühpension im Sinne des DH forcieren. Ich verstehe jedoch nicht, warum dein Psychiater sich von der SBV deiner Dienststelle beeinflussen lässt? Hast du das Integrationsamt im Sinne deiner Schwerbehinderung eingeschaltet?
Ohne wohlwollende Verbündete an der Dienststelle hast du leider wenig Chancen, diese Wiedereingliederung zu schaffen.
Mindestpension ist zwar ein harter Schlag, du wirst sicher einiges an deinem Lebensstandard verändern müssen, ggf. umziehen, nebenbei arbeiten, sofern es deine Gesundheit zulässt. Aber, alles dies ist besser, als nur des Geldes wegen immer weiter an deiner Dienststelle kaputt zu gehen.
Daher überlege dir, eine Reha zu machen, eine gute Therapie, organisiere dein Leben neu, genieße deine Freiheit und tue viel für deine Gesundheit. Wenn du in Frühpension bist, entfallen auch einige Kosten (Fahrtkosten, Kleidung für die Arbeit).
Wenn du bleiben willst, müsste ggf eine Versetzung zu einem anderen DP oder DH angedacht werden, aber dazu musst du dann auch gesundheitlich in der Lage sein...
etec.ing
Beiträge: 11
Registriert: 22. Jan 2016, 13:40
Behörde:

Re: Zurruhesetzung vor Erreichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit

Beitrag von etec.ing »

Allium hat geschrieben: 7. Mär 2023, 13:21 bei allem was ich hier lese kann ich dir nur empfehlen, nur noch an deine Gesundheit zu denken,- man sieht, wie wenig diese ganzen Gremien (Sozialdienst, PR, SBV, BEM ) objektiv zum Wohle des Beamten tätig sind, sich anscheinend unreflektiert hinter dem Rücken absprechen und eine Frühpension im Sinne des DH forcieren.
Man sollte es nicht glauben, es ist aber nach meinen leidvollen Erfahrungen so, dass die ganzen "Interessenvertretungen" im Zweifelsfall auf der Seite des DH stehen.
Ich kann es mir sonst nicht erklären, wieso bspw. schon im BEM-Vorgespräch die Zwangs-/Frühpensionierung angesprochen wurde.
Allium hat geschrieben: 7. Mär 2023, 13:21 Ich verstehe jedoch nicht, warum dein Psychiater sich von der SBV deiner Dienststelle beeinflussen lässt?
Das war für mich auch dubios. Ich hatte die SBV zwar gegenüber dem Arzt von der Schweigepflicht entbunden, aber was die zwei dann ausgekaspert haben war nicht in meinem Sinne.
Leider ist der Psychiater auf der Schiene "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern". Denn eine Woche bevor er durch die SBV beeinflusst wurde, hieß es sinngemäß noch "sie wollen doch nicht wieder auf ihre alte Stelle zurück".
Und eine Woche später hat er mithilfe der SBV eine Stellungnahme angefertigt, dass er eine Wiedereingliederung nach "Hamburger-Modell" für mich für sinnvoll hält.
Allium hat geschrieben: 7. Mär 2023, 13:21 Hast du das Integrationsamt im Sinne deiner Schwerbehinderung eingeschaltet?
Noch nicht, angeblich hatte die SBV mit dem Integrationsamt telefoniert.
Ich hatte vor Jahren schon mal Kontakt zum zuständigen Integrationsfachdienst. Die Dame dort war aber leider nicht kooperativ, ich hatte das Gefühl, dass ich mit ihr nicht viel zu meinen Gunsten beim DH bewirken kann.
Allium hat geschrieben: 7. Mär 2023, 13:21 Ohne wohlwollende Verbündete an der Dienststelle hast du leider wenig Chancen, diese Wiedereingliederung zu schaffen.
Da hast du leider vollkommen recht. Es hängt massiv vom Umfeld und den Kollegen ab, wenn die quertreiben ist es von vorneherein zum Scheitern verurteilt.
Allium hat geschrieben: 7. Mär 2023, 13:21 tue viel für deine Gesundheit.
Wohl war, dass ist das wichtigste. Leider habe ich es erst kapiert nach dem ich schon massive gesundheitliche Probleme hatte, dass es so nicht mehr weiter gehen kann.
Allium hat geschrieben: 7. Mär 2023, 13:21 Wenn du bleiben willst, müsste ggf eine Versetzung zu einem anderen DP oder DH angedacht werden, aber dazu musst du dann auch gesundheitlich in der Lage sein...
Ja da hatte ich auf die Hilfe der SBV gehofft, aber leider kehrt die nur sehr begrenzt und dann auch nur beim eigenen DH. Das Personalamt ist bei einem anderen DH vorortet. Meiner SBV war es schon zu viel, sich dafür ein zu setzen, dass wenn ein Wechsel auf einen neuen DP statt findet, dass dann auch wieder leidensgerechte Möbel organisiert werden.
Auch versickern scheinbar immer wieder Briefe, Anschreiben bzw. es wird behauptet das man diese nicht bekomme hätte.
Früher oder später wird man bei so einem Gebaren verrückt bzw. verrückt gemacht.
stuntmanmike
Beiträge: 214
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Zurruhesetzung vor Erreichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit

Beitrag von stuntmanmike »

also zuerst solltest du selbst wissen was du willst. arbeiten oder frühpension. übrigens wenn man dich jetzt in den vorruhestand "für 2 jahre" versetzt heisst das nicht dass du automatisch nach 2 jahren wieder aktiv im dienst bist. so ein mechanismus ist mir nicht bekannt aber damit werden beamte gerne bewusst verarscht oder in die irre geführt. nach 2 jahren wird geprüft ob du wieder in den aktiven dienst übergehen kannst. das ist ein verfahren mit offenem ausgang.

ich würde pers. wenn ich wieder arbeiten wollen würde
1. den psychiater feuern
2. einen anwalt einschalten. es hoert sich fuer mich so an dass man dich durchaus noch auf einem dienstposten einsetzen kann der für dich geeignet ist. es ist kein wunschkonzert deines dienstherrn. dort hat man vllt keinen bock dich unterzubringen weil das mit aufwand etc pp verbunden ist. das interessiert aber im zweifelsfall kein gericht der welt. die gesetzeslage ist klar. bist du auf einem anderen dienstposten einsatzbereit dann hat das der dienstherr so zu gewaehrleisten.

meine ärzte würde ich dem aa gegenüber nie von der schweigepflicht entbinden. das muss man auch nicht. ich bringe dem aa unterlagen mit und wenn er noch was vom behandelnden arzt wissen will darf er mich höflich fragen dann fordere ich das selbst beim arzt an. danach läuft es wieder über meinen tisch und wenn es mir nicht passt wird es geschwärzt oder gar nicht erst weitergeleitet. vllt musst du ja irgendwann nochmal zum amtsarzt. die behörde oder der aa wird vllt sagen dass das so nicht geht blabla. da würde ich dann wieder den anwalt konsultieren im zweifelsfall.

ich mache es pers. so dass ich alles per email versende an anschreiben und mir auch den eingang per email zeitnah bestaetigen lasse. wenn keine bestaetigung kommt nerve ich so lange rum und schicke emails und rufe an bis ich eine bestaetigung bekomme.
etec.ing
Beiträge: 11
Registriert: 22. Jan 2016, 13:40
Behörde:

Re: Zurruhesetzung vor Erreichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit

Beitrag von etec.ing »

stuntmanmike hat geschrieben: 7. Mär 2023, 22:35 also zuerst solltest du selbst wissen was du willst. arbeiten oder frühpension. übrigens wenn man dich jetzt in den vorruhestand "für 2 jahre" versetzt heisst das nicht dass du automatisch nach 2 jahren wieder aktiv im dienst bist. so ein mechanismus ist mir nicht bekannt aber damit werden beamte gerne bewusst verarscht oder in die irre geführt. nach 2 jahren wird geprüft ob du wieder in den aktiven dienst übergehen kannst. das ist ein verfahren mit offenem ausgang.
stimmt, sicherlich ein ähnliches Prozedere wie bei den ehemaligen Post-/Telekom-Beamten, wie ich hier im Forum so rauslese.
Wahrscheinlich ist es schwierig, wenn man erst mal ein paar Jahre draußen ist, über einen "Antrag auf Reaktivierung" wieder in den aktiven Dienst zu kommen.
stuntmanmike hat geschrieben: 7. Mär 2023, 22:35 ...
2. einen anwalt einschalten. es hoert sich fuer mich so an dass man dich durchaus noch auf einem dienstposten einsetzen kann der für dich geeignet ist. es ist kein wunschkonzert deines dienstherrn. dort hat man vllt keinen bock dich unterzubringen weil das mit aufwand etc pp verbunden ist. das interessiert aber im zweifelsfall kein gericht der welt. die gesetzeslage ist klar. bist du auf einem anderen dienstposten einsatzbereit dann hat das der dienstherr so zu gewaehrleisten.
da hast du auch wieder recht.
Leider macht es sich sowohl mein Dienstherr, als auch dass Personalamt sehr einfach.
Und die SBV hat offenbar Schiess sich mit denen an zu legen.
Daher wollte die SBV sicherlich auch, dass ich wieder auf den alten DP zurück gehe.
Dass wäre DH-seitig am wenigsten Aufwand gewesen. Mein altes Referat leidet sowie so an chronischem Personalmangel, da ständig die Mitarbeiter krank werden, dann entweder irgendwann mal auf einen anderen DP wechseln, frühpensioniert werden oder gleich wegsterben.

Anwalt habe ich schon länger im Boot, aber so ganz geeignet erscheint der mir auch nicht.
Ich hatte vor längerem einmal mit meinen Anwalt telefoniert, dort hatte ich diesen so verstanden, dass ich irgendwann mal einen Bescheid vom Personalamt bekomme, gegen den man dann anwaltlich vorgehen könnte.
Vielleicht wäre dass echt zu überlegen, so ganz kampflos will ich dann doch nicht aufgeben.
Dafür habe ich zu viel Kraft in den Vorbereitungsdienst und auch später in meine Arbeit investiert. Eine gewisse Zeit hat es mir ja auch Spaß gemacht. Es war halt am Ende so, dass ich das Mädchen für alles war und immer mehr Aufgaben aufs Auge gedrückt bekommen habe und irgendwann gar nicht mehr rumgekommen bin.

Irgendwas am Rechner kann ich sicherlich noch machen.
stuntmanmike hat geschrieben: 7. Mär 2023, 22:35 meine ärzte würde ich dem aa gegenüber nie von der schweigepflicht entbinden. das muss man auch nicht. ich bringe dem aa unterlagen mit und wenn er noch was vom behandelnden arzt wissen will darf er mich höflich fragen dann fordere ich das selbst beim arzt an. danach läuft es wieder über meinen tisch und wenn es mir nicht passt wird es geschwärzt oder gar nicht erst weitergeleitet.
ja wohl war, da war ich sicherlich zu blauäugig. Ich muss man mal schauen, was da noch zu retten ist.
Der Amtsarzt der mich begutachtet hat, ging soviel ich weis Ende Februar 2023 in Pension.
Vielleicht könnte man bei einem neuen Termin bei dessen Nachfolger nochmal etwas gegen die Frühpension bewirken.
stuntmanmike hat geschrieben: 7. Mär 2023, 22:35 ich mache es pers. so dass ich alles per email versende an anschreiben und mir auch den eingang per email zeitnah bestaetigen lasse. wenn keine bestaetigung kommt nerve ich so lange rum und schicke emails und rufe an bis ich eine bestaetigung bekomme.
da hast du recht, anders geht es wohl nicht. Das kostet halt immer wieder unnötig Kraft.
H.M.Z.
Beiträge: 1
Registriert: 22. Mai 2023, 00:28
Behörde: Regierung Obb
Geschlecht:

Re: Zurruhesetzung vor Erreichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit

Beitrag von H.M.Z. »

Hallo, aus eigener Erfahrung würde ich eine Zweitmeinung eines anderen Facharztes einholen. Der schließlich kann beurteilen, wie es wirklich aussieht, wenn er wirklich gut ist. Gibt es eine/n Therapeut/en bei Dir? Wenn nein - auch hier würde ich meine Energie reinsetzen: Die Begleitung eines/r solchen ist wichtig.

Ich spreche hier "nur" die "Krankheitsseite" an Deiner Situation, weil ich es a) selbst kenne und weiß, wie verdammt wichtig ärztliche/therapeutische Betreuung ist und b) vom Rechtlichen keine Ahnung habe.
Tequila
Beiträge: 18
Registriert: 15. Okt 2022, 01:39
Behörde: Bund
Geschlecht:

Re: Zurruhesetzung vor Erreichen Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit

Beitrag von Tequila »

Hallo,

Darf ich mal fragen wie dein Fall weiter gegangen ist? Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation, musste letzte Woche zur Amtsärztin und die empfahl ähnlich wie bei dir eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand und eine Überprüfung in zwei Jahren.
Und sie meinte, ich könnte jederzeit selber eine Reaktivierung beantragen, sollte es mir vor den zwei Jahren gesundheitlich wieder besser gehen.

Liebe Grüße
Antworten