Ich hoffe, dass das hier noch jemand liest und antwortet:
Auch ich habe das Schreiben nach 16 Jahren erhalten und auch mir stellen sich die selben Fragen.
Vor allem, ob die Bundesanstalt überhaupt berechtigt ist, meine Atteste zu lesen? (Dem Arbeitgeber in einem aktiven Verhältnis teilt man ja auch nie seine Krankheiten mit)
Was passiert, wenn ich die Schweigepflichtsentbindung NICHT unterschreib und dem Rückschreiben keine Atteste und Berichte beifüge?
Wie ist das denn überhaupt bei dir ausgegangen? Möchtest du mich mal informieren?
LG
Überprüfung der Dienstfähigkeit nach einer halben Ewigkeit
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Re: Überprüfung der Dienstfähigkeit nach einer halben Ewigkeit
Hoer was zu deine, Thema:
viewtopic.php?t=12375
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Re: Überprüfung der Dienstfähigkeit nach einer halben Ewigkeit
Na, geht der ganze Quark hier an neuer Stelle wieder los, nachdem der letzte 'Kindergarten' Thread vom Admin geschlossen wurde?
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Re: Überprüfung der Dienstfähigkeit nach einer halben Ewigkeit
Ich habe die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben.
Wird mir das aber zu komisch werde ich ihnen die Schweigepflichtsentbindung wieder entziehen.
Die rechtliche Sachlage ist für mich auch nicht klar.
Die BanST wird wohl auch versuchen Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Nach 16 Jahren wäre ich auch in Erklärungsnot.
Man hat mir geraten nur das Nötigste was gefordert ist auszuhändigen – so halte ich es.
Wird mir das aber zu komisch werde ich ihnen die Schweigepflichtsentbindung wieder entziehen.
Die rechtliche Sachlage ist für mich auch nicht klar.
Die BanST wird wohl auch versuchen Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Nach 16 Jahren wäre ich auch in Erklärungsnot.
Man hat mir geraten nur das Nötigste was gefordert ist auszuhändigen – so halte ich es.