Dienstunfallfürsorge vs. Beihilfe/PKV

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Claudeson
Beiträge: 1
Registriert: 14. Feb 2023, 19:23
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Dienstunfallfürsorge vs. Beihilfe/PKV

Beitrag von Claudeson »

Hallo liebe Community,

erst einmal danke, dass ich hier sein darf und ich hoffe, dass ich Antworten auf meine Fragen finde kann.

Mein Mann war PolBeamter und wurde nach einem schweren anerkannten Dienstunfall aufgrund der Unfallfolgen in den Ruhestand versetzt.
Als er noch im Dienst war, war er mehrfach im Rahmen der Dienstunfallfürsorge in einer Privatklinik. Alles ohne Probleme bei der Kostenübernahme. Jetzt, da er in den Ruhestand versetzt wurde haben wir einen erneuten Klinikaufenthalt über die Dienstunfallfürsorge beantragt. Allerdings sagt man uns nun von der jetzt zuständigen Behörde, dass nur ca 70% übernommen werden. Dazu gab man uns ein kompliziertes Rechenmodel. Einige Tausend Euro müssten wir selber tragen.

Bei einem Klinikaufenthalt in derselben Klinik ohne Dienstunfall, also über die Beihilfe, würde der fehlende Betrag durch die PKV übernommen. Die ist in diesem Fall aber aufgrund des DU verständlicherweise außen vor.

Jetzt meine Frage, kann das so richtig sein? Auch nach mehrmaligen Nachfragen sagt man uns, dass dies schon immer so war und anders gar nicht möglich sei. Vor der Zurruhesetzung hat man uns immer gesagt, die DUF wäre ein „Upgrade“ und solle dafür sorgen, dass den Beamten schnell und unkompliziert geholfen werden kann, nachdem er durch ein dienstliches Ereignis geschädigt wurde. Analog zur BG in der Freien Wirtschaft.

Wir sind jetzt total ratlos und fühlen uns nett gesagt auf den Arm genommen.

Vielen Dank im Voraus
Gruß Claude

PS: ich suche hier keine Rechtsberatung! Aber vielleicht haben ja andere Member hier ähnliche Erfahrungen.
Dienstunfall_L
Beiträge: 902
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Dienstunfallfürsorge vs. Beihilfe/PKV

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo, meine Situation ist anders gestrickt, aber mir scheint bei euch etwas falsch zu laufen. Entweder ist die Unfallfürsorgestelle Kostenträger, bei Kostenzusage müsste 100% übernommen werden, oder es läuft über PKV/Beihilfe. Habe noch nie gehört von prozentualem Anteil einer Unfallfürsorge-Kostenzusage. Frag ggf. mal nach der Rechtsgrundlage.
trulla
Beiträge: 49
Registriert: 9. Sep 2017, 14:24
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Re: Dienstunfallfürsorge vs. Beihilfe/PKV

Beitrag von trulla »

Hallo, hier auch Dienstunfall und Ruhestand. Die Kosten für den anerkannten Dienstunfall werden weiterhin zu 100 Prozent übernommen. Einzig habe ich das Problem, dass es beim Heilmittel Katalog Höchstsätze gelten, die sogar unter denen der GKV liegen. Kein Therapeut arbeitet zu diesen Sätzen . In der Kombi Beihilfe und PKV ubernimmt die PKV normalerweise die Differenz, hier steht der Verunfallte mit den Kosten alleine da.
Ich würde in deinem Fall mal nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage die Kosten nicht mehr übernommen werden sollen.
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tiefenseer
Beiträge: 482
Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
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Re: Dienstunfallfürsorge vs. Beihilfe/PKV

Beitrag von tiefenseer »

Im BeamtVg heißt es

...(§§ 33, 34) Das Heilverfahren umfasst die notwendige ärztliche Behandlung, die notwendige Versorgung mit Arznei- und anderen Heilmitteln, Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder die Unfallfolgen erleichtern sollen, die notwendige Pflege)

Von einem Eigenanteil des Verunfallten steht dort nix.

Kosten für stationäre und teilstationäre Krankenhausleistungen sind (nach Gesetzeslage) als angemessen anzusehen:
die vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung nach § 115a SGB V,
allgemeine Krankenhausleistungen (§ 2 Abs. 2 KHEntgG, § 2 Abs. 2 BPflV),
gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen,
gesondert berechnete Unterkunft bis zu Höhe der Kosten eines Zweibettzimmers.
Aufwendungen für Behandlungen in Krankenhäusern nach § 107 Absatz 1 SGB V, die nicht nach §
108 SGB V zugelassen sind, sind nur insoweit als angemessen anzuerkennen, als sie den
Kosten (Behandlungs-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten) entsprechen, die die dem Behandlungsort nächstgelegene Klinik der Maximalversorgung (Universitätsklinik nach § 108 SGB V) für
eine medizinisch gleichwertige Behandlung berechnen würde.

Lass dir den "Katalog" zeigen worauf sich die Kostenreduzierung Seitens der Unfallfürsorge begründet.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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