Zwangspensionierung Nebeneinkünfte

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Fränkin
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Zwangspensionierung Nebeneinkünfte

Beitrag von Fränkin »

Ich bin seit 09/2018 dienstunfähig pensioniert.
1. Wie lange gilt hier die Anzeigepflicht einer Nebentätigkeit (angestrebt wird ein Kleinunternehmen)?
Entfällt diese gem. Art. 86 Abs. 1 Nr. 2 BayBG nach 5 Jahren?
2. Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze? Ich erhalte die Mindespension.
Gertrud1927
Beiträge: 515
Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
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Re: Zwangspensionierung Nebeneinkünfte

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo
Wenn das Nebentätigkeit ist wo ist denn Deine Hauptbeschäftigung.
Sehe ich auch so 5 Jahre.
Im BayBeamtVg Art 83.2.3 wird Deine Höchstgrenze ausgerechnet.
Fränkin
Beiträge: 2
Registriert: 17. Mär 2021, 13:14
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Re: Zwangspensionierung Nebeneinkünfte

Beitrag von Fränkin »

Hauptbeschäftigung bleibt ja meine bisherige, jetzt pensionierte Stelle beim Dienstherrn Freistaat Bayern oder?
M240i
Beiträge: 34
Registriert: 6. Feb 2019, 18:31
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Re: Zwangspensionierung Nebeneinkünfte

Beitrag von M240i »

Zuverdienstgrenze! Ich verstehe hier manche echt nicht. Einfach anrufen bei der Besoldungsstelle, und fertig. Bis man hier auf eine Antwort wartet, hat man diese in 2 Minuten am Telefon. Wenn man es schriftlich braucht bekommt man es in 5 Tagen mit Post. Ich selbst wollte wissen ob ich 520€ dazuverdienen darf, angerufen und in 2 Minuten wusste ich Bescheid.Mal ein Tipp für alle die ihre Zuverdienstgrenze wissen wollen!
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