Hinzuverdienst beim Vorruhestand
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 16.12.2022 08:01
- Behörde:
- Geschlecht:
Hinzuverdienst beim Vorruhestand
In der gesetzlichen Rentenversicherung können Frührentner ab 2023 unbegrenzt hinzuverdienen. Für Beamte trifft das nicht zu? Meines Erachtens eine Ungleichbehandlung. Wäre hier der Weg zum Bundesverfassungsgericht sinnvoll, oder sind Aktivitäten hinsichtlich des Hinzuverdienstes bereits im Gange?
-
- Beiträge: 998
- Registriert: 07.03.2015 11:05
- Behörde:
Re: Hinzuverdienst beim Vorruhestand
Hallo Smalle1960,
ich bin jetzt ein paar Tage angemeldet, verfolge die Fragestellungen
aber in diesem Forum schon länger. Ein Unding ist es hier, dass einige
einfach auf einem anderen Beitrag verweisen. Lustig wird es aber auch,
wenn manche hier ihr gesammeltes Fachwissen vortragen wollen, die
aber eigentlich überhaupt keine Ahnung haben. Und dann kommen am
Ende ein paar Besserwisser die länger angemeldet sind hier im Forum
und die meinen, wenn sie zwei Jahre mal dabei sind dass sie das Wissen
für sich gepachtet haben ! Im Zweifelsfall werden sie dann wenn mal
andere die richtigen Antworten geschrieben haben mit folgenden Worten
das Thema abschließen:
Ich habe ja nur meine Meinung geäußert - und wollte was dazu beitragen.
Traurig aber wahr, aber manchmal ist es halt besser, wenn man nichts oder
nicht viel weiß, einfach Klappe halten !!!
Jetzt mal zu Deinem Thema:
Ich gehe mal davon aus, dass Du mit der Ungleichbehandlung keinen Erfolg
haben wirst. Ersten kann man Rentner und Pensionäre nicht so einfach
vergleichen und die Beamten sind in vielen Belangen den Rentnern schon
besser gestellt.
Zweitens dürfen die Beamten, die auf Antrag nach Vollendung des 63. Lebensjahres
nach § 52 Abs. 3 BBG zur Ruhe gesetzt worden sind, ja ohne Anrechnung
hinzuverdienen.
Drittens wird es so sein, dass die Beamten auch im vorzeitigen Ruhestand
durch DDU und ER, sowieso mehr an Pension bekommen als vergleichsweise
ein Rentner. Aus diesem Grunde sind meines Wissens auch gerade die Pensionäre
wegen ER nicht von der Regelung betroffen und können eben nicht unbegrenzt
hinzuverdienen, weil sie ja schon in den Genuss des ER mit dem Vorteil ohne
Abzug, in den (verdienten) Ruhestand gehen konnten/durften.
Du kannst es aber mal gerne versuchen mit dem Gang vor das BVG - mach Dir
aber bitte nicht so viel Hoffnung, denn ich bin der Meinung, dass Du da wenig
bis keine Chancen hast.
Einen schönen Abend
ich bin jetzt ein paar Tage angemeldet, verfolge die Fragestellungen
aber in diesem Forum schon länger. Ein Unding ist es hier, dass einige
einfach auf einem anderen Beitrag verweisen. Lustig wird es aber auch,
wenn manche hier ihr gesammeltes Fachwissen vortragen wollen, die
aber eigentlich überhaupt keine Ahnung haben. Und dann kommen am
Ende ein paar Besserwisser die länger angemeldet sind hier im Forum
und die meinen, wenn sie zwei Jahre mal dabei sind dass sie das Wissen
für sich gepachtet haben ! Im Zweifelsfall werden sie dann wenn mal
andere die richtigen Antworten geschrieben haben mit folgenden Worten
das Thema abschließen:
Ich habe ja nur meine Meinung geäußert - und wollte was dazu beitragen.
Traurig aber wahr, aber manchmal ist es halt besser, wenn man nichts oder
nicht viel weiß, einfach Klappe halten !!!
Jetzt mal zu Deinem Thema:
Ich gehe mal davon aus, dass Du mit der Ungleichbehandlung keinen Erfolg
haben wirst. Ersten kann man Rentner und Pensionäre nicht so einfach
vergleichen und die Beamten sind in vielen Belangen den Rentnern schon
besser gestellt.
Zweitens dürfen die Beamten, die auf Antrag nach Vollendung des 63. Lebensjahres
nach § 52 Abs. 3 BBG zur Ruhe gesetzt worden sind, ja ohne Anrechnung
hinzuverdienen.
Drittens wird es so sein, dass die Beamten auch im vorzeitigen Ruhestand
durch DDU und ER, sowieso mehr an Pension bekommen als vergleichsweise
ein Rentner. Aus diesem Grunde sind meines Wissens auch gerade die Pensionäre
wegen ER nicht von der Regelung betroffen und können eben nicht unbegrenzt
hinzuverdienen, weil sie ja schon in den Genuss des ER mit dem Vorteil ohne
Abzug, in den (verdienten) Ruhestand gehen konnten/durften.
Du kannst es aber mal gerne versuchen mit dem Gang vor das BVG - mach Dir
aber bitte nicht so viel Hoffnung, denn ich bin der Meinung, dass Du da wenig
bis keine Chancen hast.
Einen schönen Abend
-
- Beiträge: 376
- Registriert: 14.04.2013 08:34
- Behörde:
- Wohnort: irgendwo im nirgendwo
Re: Hinzuverdienst beim Vorruhestand
Wenn wir mal bei der Wahrheit bleiben, bist du doch schon etwas länger hier angemeldet...und zwar unter dem Nick BiggisStro.
Unter dem alten Nick zu viel Gegenwind bekommen?
Gruß
blink182
blink182
Re: Hinzuverdienst beim Vorruhestand
Hallo,
anscheinen hast Du paranoide Züge, denn ansonsten weiß ich
nicht, was Du meist. Wenn ich mir mal die Beiträge von Dir
ansehe, fällt mir auf, dass sie mit zwei anderen Usern hier
fast gleich übereinstimmen - sogar die gleichen Fehler macht
Du !
-
- Beiträge: 864
- Registriert: 29.06.2017 16:56
- Behörde: PNU
Re: Hinzuverdienst beim Vorruhestand
Ertappt - würde ich sagen.
Generell gilt: ALLE Neuanmeldungen sind verdächtig zu einem einzigen Multi-User zu gehören.
Re: Hinzuverdienst beim Vorruhestand
Hallo Siggi09,
führst Du Selbstgespräche - oder wen willst Du hier belustigen ?
Ich habe doch geschrieben, dass ich die Beiträge lange verfolgt
habe - da bist Du mir mit deinen unqualifizierten und schlecht
recherchierten Beiträgen aufgefallen.
Im Zweifelsfall schreibst Du dann, man ist ja kein Rechtsanwalt
oder das kann man ja nicht wissen oder ich gebe ja nur Tipps usw.
usw. usw.