Nach Dienstunfall zur Berufsgenossenschaft?!

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Hauseltr
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Re: Nach Dienstunfall zur Berufsgenossenschaft?!

Beitrag von Hauseltr »

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte.

Somit sind sie nicht für Beamte zuständig. Möglicherweise hat dein Dienstherr jedoch die amtsärztlichen Untersuchungen an die Berufsgenossenschafte deligiert, wenn das zulässig ist.
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