Trennungsgeld Abordnung mit Ziel Versetzung

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Blume24
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Trennungsgeld Abordnung mit Ziel Versetzung

Beitrag von Blume24 »

Hallo zusammen,

ich habe das Bewerbungsverfahren bei einem Bundesministerium erfolgreich durchlaufen und möchte von meiner jetzigen Bundesbehörde zum neuen Dienstherren wechseln.
Geplant ist eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Neuer Dienstort wird Berlin sein.
Ich habe mich nun schon etwas belesen was das Thema Trennungsgeld angeht, gebe aber zu, dass das Beamtenrecht weniger mein Steckenpferd ist. Daher dachte ich, vielleicht kennt sich hier jemand besser aus oder kann sogar aus eigener Erfahrung berichten.

Ich habe während der Abordnung Anspruch auf Unterkunftskosten in angemessener Höhe (ab dem 15. Tag nach der Dienstantrittsreise). Gibt es irgendwo (Höchst)-Beträge was als angemessen erachtet wird? Ich würde für den Anfang gerne erstmal ein mobilisiertes Apartment mieten wollen und erst wenn die Abordnung durch ist und die Versetzung auch sicher, meine Wohnung am bisherigen Dienstort kündigen und eine Wohnung in Berlin suchen.
Wie sieht es aus mit der Umzugskostenvergütung: Kann ich die dann geltend machen, wenn ich tatsächlich umziehe nach der Abordnung oder verfällt diese, wenn ich die nicht gleich in Anspruch nehme?

Leider kann ich meine Fragen noch nicht an den neuen Dienstherren richten, weil das offizielle „Go“ noch fehlt. Daher will ich mich einfach schon mal hier informieren.

Ich danke schon mal für die Hilfe.
Datenbanker
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Registriert: 20. Apr 2021, 10:38
Behörde: Justizdienst

Re: Trennungsgeld Abordnung mit Ziel Versetzung

Beitrag von Datenbanker »

Das ist eigentlich nichts weiter als BUKG.
es hilft nur lesen - mehr als Wiedergeben kann ich auch nicht:
28€/(die ersten 14 Tage), dann nur noch 14,-. Ein mobiliertes Apartment kostet definitv mehr als eine ortsübliche Miete einer normalen 1-Zi Whg. Je nach Stadt sind das 250 (kein Witz!!!) bis 500,-. Die Wohnung hat 3 monatige Kündigungsfrist und wenn die Abordnung NICHT mit Versetzung endet, dann bekommst du auch die Zeit bis Ablauf der 3 Monate bezahlt.
Inzwischen sind Wohnungen mit 3 monatige Kündigungsfrist selten, meist gibt es 1 Jahr MIndestmietzeit. Dann hilft nur weitersuchen.
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