Quereinstieg bei Bundesbehörde

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mercutio
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Quereinstieg bei Bundesbehörde

Beitrag von mercutio »

Hallo zusammen,

man hat mir als Quereinsteiger (42 Jahre alt, ca. 10 Jahre leitende Funktion in der IT in der freien Wirtschaft) an einer Bundesbehörde die Verbeamtung angeboten.

Ich habe BWL an einer FH studiert, also das Thema IT autodidaktisch aber sehr fundiert und absolut fachlich belastbar erarbeitet.

Nun ist es so, dass man mir A10 anbietet und zwar in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes.

Ist es richtig, dass das Eingangsamt für diese Laufbahn regelmäßig A9 ist und dass ich somit ins 1. Beförderungsamt verbeamtet werde?

Ist es außerdem richtig, dass das Eingangsamt in der Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes A10 wäre?

Mich interessiert, was die Voraussetzungen für die Festlegung der Laufbahn sind. Zwingend ein technisches Studium oder auch Berufserfahrung, die exakt auf die Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle passt?

Der Posten ist lt. Ausschreibung mit A10-A13 bewertet. Ich habe das Gefühl, dass das vorliegende Angebot evtl. nicht ganz so toll ist, wie ich zu Anfang immer dachte.

Kann jemand vielleicht etwas Licht ins Dunkle bringen? Auch ob es sinnvoll wäre einfach nochmal nachzuverhandeln?

VG
M.
BalBund
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Registriert: 31. Jul 2018, 19:03
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Re: Quereinstieg bei Bundesbehörde

Beitrag von BalBund »

Zunächst einmal: Bist Du sicher, dass es die Laufbahn des gehobenen NICHTtechnischen Dienstes ist? In der IT gibt es beides, allerdings ist in der technischen Laufbahn der Einstieg in A10 die Regel, im nichttechnischen die Ausnahme, aber für die IT möglich.
Das müsste Dir die Einstellungsbehörde sagen, ansonsten durchläufst Du regelhaft die Ämter und steigst mit A9 ein.

Nach der Zeit als Beamter auf Probe (maximal 3 Jahre) folgt die Ernennung auf Lebenszeit, zumeist im Bund verbunden mit der Beförderung nach A10. Der weitere Ablauf ist nicht vorhersagbar, es gibt kein "Recht" auf Beförderung, sondern eine Auslese nach Besteignung. Hierfür werden Deine Beurteilungen herangezogen.

Bei einem gebündelten Dienstposten ist die Stelle im Stellenplan hinterlegt, Du musst also nicht fürchten wegen unzureichender Planstellen nicht zum Zuge zu kommen.

Nachverhandeln ist übrigens nicht möglich, die Stellenbewertung ist fix. Einzig ein temporärer monatlicher Zuschlag zur Besoldung könnte drin sein, für eine seriöse Einschätzung müsste man aber mehr Details haben zu Stellen/Bewerber/Konkurrenzsituation.
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