Guten Abend,
ich habe vor mich bei einem HZA in der Nähe meines Wohnortes zu bewerben und informiere mich gerade über den gesamten Ablauf der Ausbildung.
Nun interessiert mich natürlich auch der Werdegang nach der Ausbildung und da hier schon so einige "schlimme" Geschichten im Forum stehen,
möchte ich einfach mal allgemein etwas dazu fragen:
- Wie wahrscheinlich ist es, dass man eine Stelle beim HZA bekommt, bei dem die Ausbildung absolviert wurde? (Heimatnahe)
- Kann eigentlich schon davon ausgegangen werden, dass man direkt bundesweit versetzt wird, frisch nach der Ausbildung oder kommt das selten vor?
- Kann man auch einfach zwangsversetzt werden oder besteht immer eine Möglichkeit sich dagegen zu "wehren"?
- Ist "Aus der Region, für die Region" nur Gerede oder werden Stellen mittlerweile wirklich an die eigenen Auszubildenden vergeben?
- Werde immer nur so viele eingestellt, wie das HZA in der eigenen Region benötig?
- Wenn man einmal eine feste Stelle hat, kann man dann einfach versetzt werden?
- Bleibt man ein Leben lang in dem selben SG?
Vielleicht kann mir da jemand Antworten geben.
Gerne auch einfach eigene Erfahrungen teilen, wenn das kein Problem ist.
Vielen Dank schon mal.
Was passiert nach der Ausbildung?
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Re: Was passiert nach der Ausbildung?
Hallo Mester,
meine Laufbahnprüfung ist zwar schon ein paar Jährchen her, aber vielleicht kann ich dir trotzdem ein bisschen weiterhelfen:
Grundsätzlich gibt es (natürlich) keinen Anspruch darauf, nach bestandener Laufbahnprüfung heimatnah bzw. im Ausbildungshauptzollamt eingesetzt zu werden. Dennoch wird "Aus der Region, für die Region" ernst genommen.
Vor der Einstellung neuer Anwärter gibt es Planungen, wie viele Beschäftigte in zwei (mittlerer Dienst) bzw. drei (gehobener Dienst) Jahren in welchen Bereichen des Hauptzollamtes benötigt werden. Daneben bilden die Hauptzollämter auch für die Generalzolldirektion und das Bundesministerium der Finanzen mit aus. Dort werden bisher nämlich keine Anwärter eingestellt. Inwieweit dies bei "Aus der Region, für die Region" berücksichtigt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wie viele Anwärter ein Hauptzollamt dann tatsächlich einstellt, wird letztendlich durch das Bundesministerium der Finanzen entschieden. Jede Behörde meldet ihren Bedarf und je nachdem, wie viele Haushaltsmittel (und Ausbildungskapazitäten) zur Verfügung stehen, können/dürfen Anwärter eingestellt werden. Erfahrungsgemäß werden in der Regel weniger Anwärter eingestellt, als Bedarf gemeldet wurde.
Von der Planung bis zur erfolgreich bestandenen Laufbahnprüfung vergehen zwei (mittlerer Dienst) bzw. drei (gehobener Dienst) Jahre. In dieser Zeit ergeben sich naturgemäß einige Veränderungen, die bei der Planung noch nicht abzusehen waren und deshalb auch nicht berücksichtigt werden konnten. Zum Beispiel werden Gesetze geändert oder treten neu in Kraft, wodurch sich veränderte oder neue Aufgaben für die Zollverwaltung ergeben. Außerdem gibt es im Laufe der Zeit auch unvorhergesehene "Abgänge" (z.B. Sterbefälle) und auch nicht alle eingestellten Anwärter bestehen die Ausbildung. Im Zeitpunkt der Laufbahnprüfung (bzw. kurz davor) prüft die Zollverwaltung also noch einmal, welche offenen Dienstposten wie vielen Prüfungsabgängern gegenüber stehen und wo die Absolventen am dringendsten benötigt werden.
Diese offenen Stellen werden den zukünftigen Laufbahnabsolventen einige Monate vor der Laufbahnprüfung vorgestellt und jeder kann Wünsche abgeben, welchen Dienstposten er gerne antreten möchte. Nach meiner Erfahrung sind die Personalstellen sehr bemüht, alle Wünsche zu berücksichtigen. Das ist nur leider nicht immer möglich. Vorrang haben dann die Wünsche der Kolleginnen und Kollegen mit sog. "Sozialpunkten" (z.B. Schwerbehinderung, Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft, schulpflichtige Kinder o.ä.). Dadurch kann es natürlich passieren, dass ein Einsatz auf dem Wunschdienstposten oder am Wunschort nicht möglich ist. Mit etwas Glück findet sich ein passender Tauschpartner. Darüber hinaus gibt es meines Wissens keine Möglichkeiten, sich gegen die Zuteilung eines "unliebsamen" Dienstpostens zu "wehren".
Dieser Umstand ist allerdings kein Weltuntergang, denn spätestens nach Abschluss der beamtenrechtlichen Probezeit (drei Jahre nach bestandener Laufbahnprüfung) besteht die Gelegenheit, sich auf offene Dienstposten zu bewerben und sich dadurch fachlich und/oder örtlich zu verändern. Stellenausschreibungen im gebündelten Bereich (A7/A8 und A9g/A11) gibt es derzeit zwei Mal im Jahr. Auch hier zeigt die Erfahrung, dass jede/r irgendwann zum Wunschort kommt.
Sobald man eine feste Stelle hat, habe ich es noch nicht erlebt, dass jemand gegen seinen Willen versetzt wurde. Rechtlich ist das möglich. In der Praxis agiert die Zollverwaltung nach meiner Erfahrung allerdings sehr "sozialverträglich". Normalerweise werden die betroffenen Beschäftigten vorher gefragt. Manchmal lässt es sich aber trotzdem nicht vermeiden, dass jemand unfreiwillig zeitweise abgeordnet wird, wenn irgendwo "Not am Mann" ist. Das ist dann aber, wie gesagt, nur für einen bestimmten Zeitraum und anschließend geht es wieder zurück auf den eigenen Dienstposten.
Im höheren Dienst kommt es schon fast regelmäßig vor, dass man sich innerhalb kürzester Zeit am anderen Ende der Republik wiederfindet. Auch dort werden die Beschäftigten in der Regel vorher gefragt. Da es dort aber meistens um wichtige Karriereschritte geht, lehnen die Betroffenen solche "Anfragen" in der Regel nicht ab. Im mittleren und gehobenen Dienst kenne ich diese Versetzungen allerdings nicht.
Du siehst: Nichts ist für die Ewigkeit!
Die Zollverwaltung hat ein unvergleichlich breites Aufgabenspektrum und ist aus meiner Sicht schon allein deshalb ein attraktiver Arbeitgeber. Als Bundesbeamter sollte man grundsätzlich für alles offen sein. Zumindest bis zum ersten Dienstposten nach der Laufbahnprüfung; danach hat jede/r die Möglichkeit, sich aktiv auf Dienstposten zu bewerben, die besser zu den eigenen Wünschen und Bedürfnissen passen.
Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Antwort ein paar Sorgen nehmen und dein Interesse für die Zollverwaltung zu entfachen. Einige Hauptzollämter sind bei Ausbildungsmessen vertreten. Da stehen dann "ganz normale Beschäftigte", denen du auch gerne deine Fragen stellen und dich mit ihnen austauschen kannst.
Viel Erfolg für deine Bewerbung!
meine Laufbahnprüfung ist zwar schon ein paar Jährchen her, aber vielleicht kann ich dir trotzdem ein bisschen weiterhelfen:
Grundsätzlich gibt es (natürlich) keinen Anspruch darauf, nach bestandener Laufbahnprüfung heimatnah bzw. im Ausbildungshauptzollamt eingesetzt zu werden. Dennoch wird "Aus der Region, für die Region" ernst genommen.
Vor der Einstellung neuer Anwärter gibt es Planungen, wie viele Beschäftigte in zwei (mittlerer Dienst) bzw. drei (gehobener Dienst) Jahren in welchen Bereichen des Hauptzollamtes benötigt werden. Daneben bilden die Hauptzollämter auch für die Generalzolldirektion und das Bundesministerium der Finanzen mit aus. Dort werden bisher nämlich keine Anwärter eingestellt. Inwieweit dies bei "Aus der Region, für die Region" berücksichtigt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wie viele Anwärter ein Hauptzollamt dann tatsächlich einstellt, wird letztendlich durch das Bundesministerium der Finanzen entschieden. Jede Behörde meldet ihren Bedarf und je nachdem, wie viele Haushaltsmittel (und Ausbildungskapazitäten) zur Verfügung stehen, können/dürfen Anwärter eingestellt werden. Erfahrungsgemäß werden in der Regel weniger Anwärter eingestellt, als Bedarf gemeldet wurde.
Von der Planung bis zur erfolgreich bestandenen Laufbahnprüfung vergehen zwei (mittlerer Dienst) bzw. drei (gehobener Dienst) Jahre. In dieser Zeit ergeben sich naturgemäß einige Veränderungen, die bei der Planung noch nicht abzusehen waren und deshalb auch nicht berücksichtigt werden konnten. Zum Beispiel werden Gesetze geändert oder treten neu in Kraft, wodurch sich veränderte oder neue Aufgaben für die Zollverwaltung ergeben. Außerdem gibt es im Laufe der Zeit auch unvorhergesehene "Abgänge" (z.B. Sterbefälle) und auch nicht alle eingestellten Anwärter bestehen die Ausbildung. Im Zeitpunkt der Laufbahnprüfung (bzw. kurz davor) prüft die Zollverwaltung also noch einmal, welche offenen Dienstposten wie vielen Prüfungsabgängern gegenüber stehen und wo die Absolventen am dringendsten benötigt werden.
Diese offenen Stellen werden den zukünftigen Laufbahnabsolventen einige Monate vor der Laufbahnprüfung vorgestellt und jeder kann Wünsche abgeben, welchen Dienstposten er gerne antreten möchte. Nach meiner Erfahrung sind die Personalstellen sehr bemüht, alle Wünsche zu berücksichtigen. Das ist nur leider nicht immer möglich. Vorrang haben dann die Wünsche der Kolleginnen und Kollegen mit sog. "Sozialpunkten" (z.B. Schwerbehinderung, Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft, schulpflichtige Kinder o.ä.). Dadurch kann es natürlich passieren, dass ein Einsatz auf dem Wunschdienstposten oder am Wunschort nicht möglich ist. Mit etwas Glück findet sich ein passender Tauschpartner. Darüber hinaus gibt es meines Wissens keine Möglichkeiten, sich gegen die Zuteilung eines "unliebsamen" Dienstpostens zu "wehren".
Dieser Umstand ist allerdings kein Weltuntergang, denn spätestens nach Abschluss der beamtenrechtlichen Probezeit (drei Jahre nach bestandener Laufbahnprüfung) besteht die Gelegenheit, sich auf offene Dienstposten zu bewerben und sich dadurch fachlich und/oder örtlich zu verändern. Stellenausschreibungen im gebündelten Bereich (A7/A8 und A9g/A11) gibt es derzeit zwei Mal im Jahr. Auch hier zeigt die Erfahrung, dass jede/r irgendwann zum Wunschort kommt.
Sobald man eine feste Stelle hat, habe ich es noch nicht erlebt, dass jemand gegen seinen Willen versetzt wurde. Rechtlich ist das möglich. In der Praxis agiert die Zollverwaltung nach meiner Erfahrung allerdings sehr "sozialverträglich". Normalerweise werden die betroffenen Beschäftigten vorher gefragt. Manchmal lässt es sich aber trotzdem nicht vermeiden, dass jemand unfreiwillig zeitweise abgeordnet wird, wenn irgendwo "Not am Mann" ist. Das ist dann aber, wie gesagt, nur für einen bestimmten Zeitraum und anschließend geht es wieder zurück auf den eigenen Dienstposten.
Im höheren Dienst kommt es schon fast regelmäßig vor, dass man sich innerhalb kürzester Zeit am anderen Ende der Republik wiederfindet. Auch dort werden die Beschäftigten in der Regel vorher gefragt. Da es dort aber meistens um wichtige Karriereschritte geht, lehnen die Betroffenen solche "Anfragen" in der Regel nicht ab. Im mittleren und gehobenen Dienst kenne ich diese Versetzungen allerdings nicht.
Du siehst: Nichts ist für die Ewigkeit!
Die Zollverwaltung hat ein unvergleichlich breites Aufgabenspektrum und ist aus meiner Sicht schon allein deshalb ein attraktiver Arbeitgeber. Als Bundesbeamter sollte man grundsätzlich für alles offen sein. Zumindest bis zum ersten Dienstposten nach der Laufbahnprüfung; danach hat jede/r die Möglichkeit, sich aktiv auf Dienstposten zu bewerben, die besser zu den eigenen Wünschen und Bedürfnissen passen.
Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Antwort ein paar Sorgen nehmen und dein Interesse für die Zollverwaltung zu entfachen. Einige Hauptzollämter sind bei Ausbildungsmessen vertreten. Da stehen dann "ganz normale Beschäftigte", denen du auch gerne deine Fragen stellen und dich mit ihnen austauschen kannst.
Viel Erfolg für deine Bewerbung!