Kostenübernahme Beihilfe für im Ausland lebenden.

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Stormbringer
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Behörde:

Kostenübernahme Beihilfe für im Ausland lebenden.

Beitrag von Stormbringer »

Das wurde mir zugetragen weil ich in einem nicht EU Land lebe als Pensionierter Beamter.Kann ich das so verstehen wenn ich Kosten verursache über 1000 Euro sind diese nicht mehr Beihilfefähig, oder anders rum muss über 1000 Euro Kosten haben das ich Beihilfe einreichen kann, kenn mich da nicht so aus und bin für jede Information dankbar betreffen dem Beihilfetext siehe unten die 2te Passage verstehe ich auch nicht.Bin Landesbeamter a.D in Hessen.

§ 14 Sofern die Krankheitsaufwendungen eines Behandlungsfalles 1.000 € nicht übersteigen oder Aufwendungen für ambulante Behandlungen sowie für stationäre Behandlungen in öffentlichen Krankenhäusern in einem Land der Europäischen Union entstanden sind, sind diese ohne Beschränkung auf die Kosten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beihilfefähig (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 HBeihVO).

Aufwendungen für stationäre Wahlleistungen (Wahlarztleistungen und
Zweibettzimmerzuschläge) sind gern. §6a HBeihVO seit dem 01.11.2015 nur noch
dann beihilfefähig, wenn Sie innerhalb gewisser Ausschlussfristen schriftlich erklärt
haben, dass für diese Aufwendungen weiterhin ein Beihilfeanspruch bestehen soll und
Sie damit einverstanden sind, dass ein Betrag in Höhe von 18,90 Euro monatlich von
Ihren Bezügen einbehalten wird
Erfolgt(e) keine Abgabe dieser Erklärung innerhalb der Ausschlussfrist kann zu diesen
Aufwendungen keine Beihilfe mehr gezahlt werden.

Dk vorab Stormbringer
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